Februar 1543. 219
fischen Boten verabredet habe, daß sie je auf Ende Februar in Lyon sich einfinden und dann in des KönigsKosten auf die Pensionen warten sollen, so werde mau die Boten auf die bestimmte Zeit dahin abordnen.8» Für obige Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf den 11. März. t. Der Bote von Bernwird um Antwort ersucht in Betreff des Spans mit Freiburg. Er antwortet, er habe gemeint, Freiburgwürde die Antwort selber fordern; seine Herren verwundern sich, daß sich dasselbe mit der früher abge-gebenen billigen Antwort nicht begnüge, indem Bern nie weder mit Worten noch Werken dawider gebandelthabe und solches auch ferner nicht thuc; glaube Freiburg, rechtliche Ansprüche wegen des Grasen von GeeyerzZU haben, so werde es niemand hindern, solches Recht zu suchen. Der Bote von Freiburg verweist auf denletzten Abschied, daß Bern den Eidgenossen antworten solle. Heimzubringen. ,» Der Laudvogt im Thurgauschreibt, es werde viel geklagt über Wucher und böse Käufe mit Kernen, Haber, Geld, Leinwand zc., wodurchdas gemeine Volk Schaden erleide. Es komme nämlich vor, daß Einer, der einen Mült Kernen aufSt. Gallentag entlehne, ihn mit 24—25 Batzen bezahlen müsse, während er ihn sonst um 15—16 Batzenkaufen könne; zudem werde den armen Leuten schlechte Waare gegeben, welche die Zinsherrcn nicht annehmen;könne Einer auf Galli nicht bezahlen, so schlage der Gläubiger da's Geld in Kernen an, wenn derselbe amwohlfeilsten sei, und fordere dann das nächste Jahr so viele Mütt, als es betreffe. Das Gleiche geschehe mitHaber, Leinwand, Taglöhnen und Andern,, von Reichen und Armen, Edlen und Unedlen; es werde einemMandate gerufen, da die Obrigkeit solches nicht zulassen dürfe rc. Heimzubringen, v. Der Bote vonSolothurn wünscht in Betreff des Zolls zu Vilmergeu, daß man die Sache nochmals heimbringe oder sich übereinen Nechtstag vereinbare, auf welchem zu Verhütung weiterer Kosten beide Parteien mit ihren Kundschaftenund Rechtstiteln erscheinen sollten, damit der Handel endlich beseitigt werde. Da Solothurn »ach der Wahl derNichter, Redner und Rathgeber so lange geschwiegen, so wird es nochmals ersucht, von seiner Forderung abzu-stehen und die VII Orte bei ihren Hohcitsrechten bleiben zu lassen. Heimzubringen. Da Schwyz in dieserSache das Recht nicht brauchen will, so hat man es gebeten, im Falle daß Solothurn nicht nachgäbe, sich vonden übrigen Orten nicht abzusöndern. Jeder Bote soll auf den nächsten Tag Vollmacht bringen betreffenddie Artikel der Gerichtsherren und Edelleute im Thnrgau. x. Lncern wird von Uri an das Versprechenerinnert, in das Pfrundhaus zu Bürgten sein Fenster zu schenken, und ersucht, das Geld auf den, nächstenTag zu erlegen. Zu Ende dieses Tages erscheinen Abgeordnete der Grafschaft Burgund, welche vor-tragen, 1. wie ihnen ab letztem Tage schriftlich verheißen worden sei, die Erbeinung zu halten; sie dankenuun zum höchsten für alle Ehre, Freundschaft und Wohllhaten, welche die Eidgenossen ibnen erwiesen, undversprechen, es gern zu verdienen. 2. Da bisher Uebnng gewesen, daß die Erbeinung von zehn zu zehnfahren publicirt und erneuert worden, so begehren sie, daß man in ihren Kosten Bolen abfertige, um solcheErneuerung zu vollziehen. 3. Der König von Frankreich habe mit der Grasschaft einen Bericht und Anstandu»f vier Jahre geschlossen, woraus sie die Verwendung der Eidgenosse,, wohl erkenne»; sie wünschen nun,twß man dem König schreibe, ihm dafür danke und ihn ersuche, ihr guter Freund und Nachbar zu sein,weil sie mit den Eidgenossen in Erbeinung stehen. Heimzubringe», um auf nächstem Tag Antwort zu geben.
Hans Brüllisauer von Appenzell bitter dringend, daß Lncern einen Rechlstag zwischen Hauptmann Ueber-tuiger und ihm ansetze und demselben in seinen Kosten beiden Parteien verkünde, n». Hans Hünenbergvon Baden beklagt sich (vor den Boten von Schwyzö, er habe Zinse im Gaster, die laut der Zinsbriese mitguter, währschafter, unverruster Zürchermünze ausgerichtet werden sollen. Ties sei denn auch geschehen bisseit einem Jahr, wo man ihm alte Münze geben wolle. Ungeachtet er sich dessen bei beiden, alte» und neuen