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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1543.

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hübsche Kinder habe, die mit ehrlichen Leuten verheiratet seien, und wünschte, daß man sich mit der aus-gehaltenen Strafe begnüge, da er sich ohne Zweifel keiner Umtriebe mehr annehmen werde. Heimzubringen.I». Prior und Convent von Jttingen schreiben: Da man den Aebten von Rheinau, Krenzlingen, Fischingenund Dießenhofen die jährliche Rechnung erlassen habe, und auch sie den Orden treulich halten, so bitten sieunterthänig, ihnen diese Rechnung auch zu erlassen, zumal sie geborne Eidgenossen und dein Gotteshaus ein-verleibt seien und redlich zu haushalten begehren; sie erbieten sich, den zu ihnen kommenden Boten ihreBelohnung sonst zu verabreichen. Antwort auf nächstein Tag. i. Der Landvogt im Thurgau schreibt:Nachdem der Commenthur von Tobel in Ungarn gestorben, kommen zahlreiche Gläubiger, die auf Bezahlungdringen; in Allem sollen die Schulden über 1400 Gl. betragen; bei der Abreise habe der Commenthur fürdie Rüstung und mitgenommene Baarschaft wohl 1000 Gl. gebraucht; nach seinem Tode haben aber dieVerwandten die ganze Hinterlassenschaft an sich gezogen. Er habe nun dein Statthalter von Tobel befohlen,niemand etwas zu geben, bis auf höhere Weisung. Man hat ihm geantwortet, er soll verschaffen, daß demHause nichts entfremdet lind niemand bezahlt werde, bis aus weitern Bescheid. It,» Ev fällt ein Anzug,daß in einigen Klöstern im Thurgau übel gewirthschaftet werde-, so habe 1. der Schaffner zu Feldbach einenHof um 400 Gl. verkauft, den Erlös jedoch nicht angelegt, sondern verbraucht; auch habe der Landvogtinan das Landgricht gesetzt", was dem Gotteshaus nicht zum Bortheil gereiche; 2. der Schaffner von Dänikonsage in seiner Rechnung, wie das Kloster, weil es an der Straße liege, schwere Kosten habe, indem jeder-mann, der vorüberreise, da essen und trinken wolle; 3. auch zu Münsterlingen sei es nicht wohl bestellt,denn der gegenwärtige Schaffner sei nicht verordnet, sondern habe für seine Schwestern, die man als Pnoredahin gesetzt, Bürgschaft geleistet und nach deren Tod als Bürge sicheingeflickt". Da man einsieht, daßes mit den Klöstern rückwärts geht und die Schaffner nur auf ihren persönlichen Vortheil bedacht sind, sosoll man sich berathen, wie man die Verwaltung einrichten und den drohenden Ruin abwenden wolle,l. Ammann Aebli von Glarus schlägt im Austrag seiner Obrigkeit vor, die in französischem Dienst gewesenenHauptleute, weil sie die Knechte weiter geführt, als die Vereinung erlaubt, zu strafen, damit solches künftig-hin nicht mehr geschehe. Die Hauptleute, die zu Perpignan gedient, bringen an: 1. Als der Delphinund seine Kriegsverwalter sie entlassen und sie für den laufendeil Monat bezahlt, haben sie denselben vor-gestellt, daß es ihnen und den Knechten nicht möglich sei, im Laufe jenes Monats nach Hause zu kommeil,und daher noch einen Monatssold gefordert, was ihnen aber abgeschlagen wordeil sei; sie bitten daher, demKönig zu schreiben, daß ihnen und den Knechten dieser Sold noch verabfolgt werde, indem einige erst zwölf,andere fünfzehn Tage nach dein bezahlten Monat in ihrer Heimat angelangt seieil. 2. Es gehe das Gerede,als ob sie de», König zu dienen unwillig geweseil seien und Urlaub genommen haben; damit geschehe ihnenUnrecht; denn sie haben dem König treulich und wohl gedient, wie sich das in ihren Paßporten und in deinSchreiben des Kölligs an die Eidgenossen unzweifelhaft erfinde; darum wollen sie sich hiemit verantwortethaben. 3. Endlich werde die Klage erhoben, daß sie die Knechte weiter geführt haben, als die Vereinungerlaube. Darauf geben sie diesen Bericht: Als sie an der Grenze gestanden, habeil sie den Delphin und dieKricgshäupter gefragt, wohin man sie führen wolle; es sei ihnen erwiedert worden: vor Perpignan, da dieseStadt auch zur Krone Frankreich gehört habe. Darauf habe jeder Hauptmann seine Knechte versammelt,ihnen die Sache eröffnet und abgemehrt; da seien sie alle einstimmig gewesen, dein König ehrlich zu dienen;haben sie damit Unrecht gethan, so seien die Knechte soviel schuldig als sie, da man niemand genöthigt habe,^hin zu ziehen. Hienach hat man an den König geschrieben, er möchte mit Rücksicht auf die guten Dienste der

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