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Februar 1543.
des Landfriedens warnen ?c. Da nun zwei Näthe vorliegen, so hat man sich vereinbart, Unterwalden zuüberlassen, welchen es annehmen wolle; es wird aber gebeten, die Sache nicht zu hitzig, sondern in? allerfreund-lichsten Tone vorzubringen, jedoch den Bünden und dem Landfrieden nichts zu vergeben, weil die andernOrte auch dabei betheiligt sind. Die Antwort Berns soll ihnen dann Unterwalden zu weiterm Rathschlagmittheilen.
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St. Kalken. 1543, 3. Februar (Samstag vor der Herren Fastnacht).
Stiftsarchiv St. Gallen: voe. viotd. Bd. 105, f. i.
Gesandte von Appenzell, nämlich Landammann Moritz Gartenhauser und Sebastian Törig, eröffnenvor dem Abt von St. Gallen: 1. Es sei in ihrem Lande letzter Tage Landrath gehalten worden; der habebeschlossen, die angeregten und gestellten Mittel in Betreff der Fälle anzunehmen; doch wolle man diesfallskeine Briefe unter dem Landessiegel aufrichten, auch nicht Brief über Brief geben, da die Sache schon genugsamversiegelt und vernottelt worden sei; nichts desto weniger wolle man dem von den sieben Orten errichtetenBriefe getreulich nachkommen. Der Abt läßt nach genommenem Verdank ihnen erwiedern, er habe nichterwartet, daß sie die Besiegelung verweigern würden, da solche beschlossen worden und für die von Appenzellselbst wegen des Nachlasses der verfallenen Fälle wichtig sei und man solches auch in kleinern Sachen beobachte.Die von Appenzell mögen sich verfaßt machen, falls der Abt auf den jetzt angesetzten Tag dieser und andererAngelegenheiten wegen seine Gesandtschaft abordne und einen Anzug thun lasse, daß ihre Boten diesfalls zuantworten instruirt seien. 2. In Betreff des ausstehenden Zehntens und der Gült in? Amt Altstätten finddie betreffenden Inhaber nicht erschienen. Für sie antwortet der Landammann, sie wollen diesfalls zu Rechtstehen an Orten und Enden, wo sie gesessen sind. Es ist hierauf bezüglich auf einer frühern Tagleistungeil? Vergleichsmittel gestellt worden, in der Meinung, daß die Inhaber in Monatsfrist dasselbe annehmen oderverwerfen sollen. Da nun dieser Monat verflossen ist, so antwortet der Abt den Bote??, er könne die Inhaberin solcher Weise nicht belangen; die zu Appenzell haben nur Ein Gericht und Einen Eid, er müsse sie daherals parteiisch betrachten. 3. Betreffend die ausstehenden Bußen eröffnen die Gesandten von Appenzell, diemeisten der auf den? ihnen überschickten Vußenzettel enthaltenen Personen haben sie berufen und ihnen sagenlassen, sie sollen gemäß ihrem Verschulden und ihrem gethanen Gelöbniß das Erforderliche leisten. Diese habenaber das Gelöbniß in Abrede gestellt; auch seien einige gestorben und andere aus dein Lande gegangen; manwünsche daher diesfalls weitere Aufschlüsse zu erhalte?? (was Alles schon früher, aber ohne Erfolg geschehe??,weil sie die Natur und Eigenschaft haben, nichts zu gebe??, sondern den Abt und die IV Orte aufzuziehen).Der Abt giebt hierüber die gleiche Antwort, wie bezüglich der Fälle, daß er nämlich iveiter Raths pflegenund suchen wolle, zumal diese Bußen über hundert und zwanzig gute Gulden betragen.