Januar 1543.
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Baptista de Insuls für seine Mühe und Arbeit insgemein zu danken, oder ihm von jedem Ort besonderszu schreiben. Antwort in Luceru. v. Ebendort ist zu beschließen, was man dem Papst auf sein Breveantworten und von ihm begehreu solle.
Die zuerst angegebene Quelle enthält nur eine Copie; die Abschiedesammlung enthält nur b—
als Verhandlungen der V Orte; ll und v sind durchgestrichen.
IIS.
Wern. 1543, 29. Januar.
Staatsarchiv Bern! Pergaincnturluiide und Solothurn Bücher Nr. I, 5. Sld,
Im Jahr 1539 (den 26. Juli) sind zwischen den Städten Bern und Solothurn Kirchensätze und andereKirchengüter, die je eine Stadt im Gebiete der andern besessen hat, abgetauscht worden. In der Folge zeigtesich nun, daß von den an Solothurn übcrgebenen Zinsen der Stift Zofingen 3 Pfund 7 Schilling Pfenning,1 Mtttt Dinkel, 1 Müttund ein Viertel Haber, ebenso 10 Schilling Pfenning vom Schlosse Fridnau (Fridau?) her,1 Gulden Bodenzins vom Müller von Rychenbach und 1 Gulden Bachzins, den der Prädicant von Wyinngenbezieht, in Abzug gebracht werden müssen. Zur Ausgleichung dieses Wegfalls haben die von Solothurn ihreBotschaft nach Bern gesendet und hinwieder die von Bern Ausschüsse verordnet. Es werden nun der StadtSolothurn zum Ersatz des benannten Ausfalles auf Genehmigung beidseitiger Obern mehrere (benannte)Einkünfte angewiesen, die früher die von Solothurn zu entrichten hatten, von denen sie nun aber in derFolge frei und ledig sein sollen, was die von Solothurn angenommen haben. Die 7 Schilling Pfenningund 3 Lagel Wein Bodenzins, die der Spital von Solothurn an das Schloß Erlach derer von Bern zuentrichten hat, und die 3 Maß Weizen und 3 Maß Haber, die benanntes Schloß dein Spital von Solothurnjährlich schuldig ist, sollen gegenseitig ausgerichtet werden. Die Verkommniß wird von beiden Theilen besiegelt.
Beide Siegel hangen.
113.
Lucern. 1543, 30. Januar.
Staatsarchiv Luecr»! Allg. Absch. dl. t, t. Iis.
Tag der V Orte.
In Betreff der auf dem letzten Tage vorgebrachten Beschwerde Unterwaldens über Mißhandlung derSeinigen zu Bern (und Aarberg), eröffnen zuerst Uri und Schwyz den Rath, daß Unterwalden, weil dochniemand bestimmt wisse, ob die That mit Gunst der Obrigkeit von Bern oder allein von dem Vogt zu Aarberggeschehen sei, an Bern schreibe und es um Antwort ersuche. Lucern und Zug dagegen halten für fruchtbarer,daß Unterwalden eine Botschaft nach Bern abordne, um die Sache mündlich vorzubringen und um AufschlußM bitten, ob solches auf Geheiß der Obrigkeit geschehen sei oder nicht; wäre jenes der Fall, so müßten dieBoten erinnern, daß es gegen den Landfrieden sei, und bitten, um des Friedens willen solches nicht mehriu thun; hätte aber der Vogt von Aarberg von sich aus so gehandelt, so möchte Bern denselben also strafen,daß man einsähe, daß es den Herren leid wäre und die Amtleute vor dergleichen Verletzung der Bünde und