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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1542.

Die Gesandte» von Appenzell eröffnen, man habe auf den 29. November (letzten Mittwoch) einen ganzenLandrath versammelt, um sich tiber den auf den 18. November (Samstag nach St. Othmar) vom Abt ihnenzugestellten Artikel, die Fälle betreffend, zu berathen. Dieser Artikel gehe dahin, daß der Abt, um zur Ruhezu kommen, die versessenen Fälle dermalen auf sich beruhen lassen und zusehen wolle, ob in der Folge ihmdie Fülle nach Brief und Siegel und wie von Alters her ausgerichtet werden; würde dieses nicht der Fallsein, so müßte der Abt Altes und Neues nebst Kosten und Schaden sammenhaft beziehen. Die von Appenzellhätten sich nun entschlossen, dieses so anzunehmen und wolleil die Gesandten und deren Obern allen Fleißanwenden, daß die Fälle vermöge Brief und Siegel, die von den siebeil Orten gegeben worden, gehörig aus-gerichtet werden. Hierauf haben die benannten beiden Statthalter im Namen des Abtes den Gesandten vonAppenzell zugesagt, der angeführte Artikel solle buchstäblich gehalten werden. Zum Gedächtniß dessen sindzwei gleichlautende Abschiede verfaßt und mit den Siegeln des Abts und des Landes Appenzell besiegelt worden.

Die Siegelungsformel ist als Entwurf zu verstehen; man vergleiche de» Abschied vom 3. Februar 1543 Ü-

10«.

Lucern. 1542, 11 . December (Dienstag vor Jodoci).

Staatsarchiv Luccrn: Allg. Absch IN. 1, k. III. KaiitonSarchiv Freiburg: Uncingebundcne Abschiede.

Kantonsarchiv Solothur»: Abschiede Bd. 17.

Dieser Tag ist angesetzt wegen etilerEmpörung" (Aufbruch) von Kriegsleuten in Bünden, welchezu dem Kaiser ziehen sollen wider den König von Frankreich und die eidgenössischen Knechte, die in Pieniontliegen. Es wird beschlossen, Luccrn soll in Aller Namen an die III Bünde schreiben, daß sie die Ihrigenim Lailde behalten oder die Allsgezogenen heimmahnen, in Betrachtung der Folgen, die ihnen und den Eid-genossen daraus erwachsen könnten, worüber sie eine Antwort geben solleil. Da zu besorgen ist, daß diesePractik noch weiter um sich griffe, woraus noch größerer Schaden entspringen würde, weil vor Kurzem derKönig von Frankreich geschrieben, daß er im Frühjahr die eidgenössischen Knechte wieder zu brauchen gedenke;da es aber bei dem letzten Aufbruch mit ungleicher Bestellung der Hauptleute, wider die Vereinung,elendig-lich" zugegangen, und die Hauptleute und Knechte von den Gubernatoren des Kriegs schmählich und gering-schützig behandelt worden, wie wenn der Krieg sie nichts anginge, so hat man anfänglich die Absicht gehabt,einen gemeinen Tag anzusetzen; weil jedoch Zürich aus den ennetbirgischen Vogteien des feilen Kaufs halbNachricht erhalten hat, und man von daher die Ausschreibung eines Tages erwartet, wird jetzt die Sachein den Abschied genommen, damit auf nächstem Tag alle in der Vereinung stehenden Orte ihre Boteninstruiren können, solchen unziemlichen Begegnissen abzuhelfen. Lucern ist indessen beauftragt, allen Orten,die in der Vereinung sind, von dieser Abrede Kenntniß zu geben. 1». Da immer noch der Uebelstand waltet,daß niemand weiß, wie man die leichten dicken Pfennige nehmen soll, was dem gemeinen Mann nachtheiligist, so hat Luceril durch seinen Münzmeister und andere Sachverständige verordnet, daß ein Dickpfennig, dernur um 1 Gran zu leicht ist, gut bleiben soll; ist aber einer 2 Gran zu leicht, so soll er einen Doppler oder2 Kreuzer minder gelten; für jeden folgenden Gran soll ihm 1 Angster abgehen. So soll es fortan gehaltenwerden, und jeder nach dieserTheilung" mit Dicken sich bezahlen lassen, (namentlich) von Allen, welche dieMärkte in Lncern besuchen.