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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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October 1542.

gehörige Aemter gestattet werden, wie das früher auch gebraucht worden sei, und daß jeweilen die gemeinenEdelleute und Gerichtsherren einen Hauptmann und einen Lieutenant von und aus ihnen selbst erwählenmögen, doch daß der Lieutenant dem Hauptmann genehm sei und dieser den Fähnrich, Vorfähnrich, Schreiberund andere Aemter aus den Leuten der Landschaft zu bestellen Gewalt habe. Wenn aber der LandvogtHauptmann sein wolle, seien sie willig, unter ihm zu ziehen, doch soll derselbe das Fähnchen der LandgrafschaftThurgau führen, andernfalls soll es nach obigem Anbringen gehalten werden. Wein, dann die von Frauenfeldeinen eigenen Hauptmann, Fähnchen und Aemter für die Ihrigen zu haben verlangen, so wollen sie diesesnicht hindern. Dagegen antworten die Abgeordneten von Schultheiß und Rath der Stadt Frauenfeld, nämlichHans Heinrich Federli, Schultheiß, Hans Locher, Landschreiber, Laurenz Koch, Martin Wehrli und KasparEngel, alle des Raths: Es sei früher bei Auszügen jeweilen in ihrer Stadt ein Hauptmann und ein Fähnricherwählt worden und unter diesen seien die Thurgauer, Edle und Unedle, ausgezogen; das sei der Fall gewesensowohl zu Zeiten, als die Stadt Frauenfeld und die Landgrafschaft der Herrschaft Oesterreich zugehörten, als auchspäter unter den Eidgenossen. Nur wenn der Landvogt selbst ausgezogen, sei dieser der rechte Hauptmanngewesen; doch seien Fähnchen und Zeichen der Stadt geführt und der Stadthauptmaun und alle Knechte derStadt und der Landgrafschaft, Edle und Andere, ja selbst einige der anwesenden Edelleute seien unter dem-selben ausgezogen und habe diesfalls nie ein Widerspruch gewaltet bis auf den Rotweilerzug, wo die Edlenund Gerichtsherren sich abgesondert, weder selbst ausgezogen noch ihre Knechte geschickt, sondern Recht gebotenhaben. Die Laudgrafschaft und die Gerichtsherren hätten auch nie ein eigenes Zeichen oder Fähnchen gehabt,außer daß vor einiger Zeit von einigen Gemeinden im Thurgau mit Gewalt ein solches eingeführt werdenwollte, was aber von der Obrigkeit und mit Recht abgestellt morden sei. Der Hauptmann und Fähnrich zuFrauenfeld werden jeweilen bei Kriegsnot im Beisein des Laudvogts und der eidgenössischen (unserer")Amtsleute von der Gemeinde zu Frauenfeld gewählt. Die Gerichtsherren sollten sich auch um so wenigerbeschweren, unter denselben auszuziehen, als dieses auch von den Städten Dießenhofen und Rheinau geschehe.Sie bitten daher, die Stadt Frauenfeld bei altem Brauch, Freiheiten und Herkommen verbleiben zu lassen-Die Anwälte der Kläger rcpliciren, sie bestreiten nicht, daß die aus der Landgrafschaft und einige der Edlenund Gerichtsherren unter den Hauptleuten und dem Fähnchen derer von Frauenfeld ausgezogen seien; dassei aber von Gelegenheits und guter Nachbarschaft und nicht von Rechts wegen geschehen; denn im Schwaben-,St. Galler- und andern Kriegen habe die Landgrafschaft eigene Hauptleute, Fähnrich, Weibel und andereAemter besetzt und gehabt; sie bitten, diesfalls die ihnen auf letzter Jahrrechnung aufzunehmen bewilligtenKundschaften zu verhören. Die Anwälte derer von Frauenfeld dupliciren, es möge wohl sein, daß sichHauptleute und Fähnriche selbst aufgeworfen haben, wie jetzt auch einige Hauptleute dein König von Frankreichzugezogen seien; in eidgenössischen Kriegen aber sei es gepflogen worden, wie sie angegeben haben. Uebcrdie gleiche Streitfrage seien sie letzter Jahre mit den Gemeinden im Thurgau vor dem damaligen LandvogtBernhard Schießer, des Raths zu Glarus, ans Recht gekommen, der hierüber nach Inhalt eines besiegeltenBriefes ein Urtheil gegeben habe. Auch sie bitten, ihre Kundschaften, Freiheiten, Rödel und Briefe zu ver-hören. Nach Verhör aller Kundschaften und Briefe tragen die Kläger des Ferneren vor, das Urtheil desVogt Schießer sei Hinterrucks der Gerichtsherren erfolgt; auch habe ein Landvogt um solche Sachen nichtGewalt, sondern diese stehen bei der hohen Obrigkeit. Aus den verlesenen Kundschaften ergebe sich, daß imSt. Gallerkrieg (Rorschacher Klosterbruch) Hans von Landenberg zur Klingen selig Hauptmann gewesen seiund ein eigenes Fähnchen gehabt habe; daß ferner im Schwaderlochkrieg Stoffel Sauter Hauptmann gewesen