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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Oktober 1542.

und verlangt, daß der anwesende Statthalter von Lauts und der Bote Vincenz bei der folgenden Verant-wortung gegenwärtig sein dürfen. Beide werden herein genommen. Dann erzählt Jmhof weitläufig, wieein Bernhardin Riget von einem gewissen Orlando aus Rache für einen früheren Angriff erschossen mordensei; wie ein Franz de Roffle (Roveredo) den Andreas Baioc beschuldigt, drei Personen Geld geboten zuhaben, um den Niget umzubringen; wie er dann Baioc mit langer und schwerer Marter gefragt, aber nichtshabe herausbringen können, und ihn endlich als unschuldig entlassen habe, obschon er durch dessen Hinrichtungden Drittheil seines großen Vermögens erhalten hätte; wie der genannte Ankläger, der sich nicht mehr gestellt,als Dieb in Mailand beurtheilt und auf die Galeeren geschickt worden sei, so daß man ihn nicht habe bei-bringen können :c. Wer nun sage, daß er Geld genommen, lüge wie ein Dieb und Verräther, den er zuüberweisen hoffe, wenn er ihn kenne; er bitte daher, ihn für entschuldigt zu halten. Auf die Meldung desStatthalters von Lauis, daß es wirklich ergangen sei, wie Jmhof berichtet habe, hat man den Handel in denAbschied genommen. I». Baptista de Jnsula begehrt Antwort auf das letzthin überbrachte Schreiben des Kaisers.Aach Eröffnung der Instructionen wird die Antwort, die man vordem an Kaiser und Neichsstände erlassen,'» allen Theilen bestätigt, e. Die Vögte von Lauis und Luggarus schreiben, der Marquis von Basti habebie Kornausfuhr bei Leib und Gut verboten, so daß eine Theurung zu besorgen stehe, wiewohl bisher heimlichGetreide zugeführt worden sei. Da Baptista de Jnsula, um Bericht ersucht, auf die Antwort vertröstet, die^ täglich erwarte, so wird er nochmals ersucht, den Marquis um Aufhebung des Verbots anzugehen. Denennetbirgischen Vögten hat man befohlen, es sogleich zu melden, wenn eine Theurung eintreten sollte, damit^an Leute verordnen könnte, die nach Bedürfnis; Korn für sie kaufen und hineinführen würden, ohne einNützliches Steigen der Preise zu verursachen, wie es vor Kurzem geschehen. «R. Die Boten von Zürich ziehenin Gegenwart der französischen Gesandten an, wie auf dem letzten Tage der König sowohl als der Cardinal»an Tournon in ihren Missiven Zürich verdächtigt haben, als ob es dem Haus Oesterreich anhienge, denKaiser begünstige, dem König aber entgegen wirke :c. Es bedaure solche Schreiben zum höchsten, da ihmGewalt und Unrecht geschehe; denn es habe weder mit dem Haus Oesterreich noch mit dem Kaiser ein anderesAerständniß als die Erbeinung; was es bisher gehandelt, habe es in getreuer eidgenössischer Meinung gethan,üamit man aller fremden Fürsten und Herren müßig gienge und in Einigkeit, Frieden und Ruhe bliebe; da»un erwähnte Missiven allenthalben hin gekommen seien, so bitte Zürich, auch seine Verantwortung heimzu-bringen. Darauf eröffnet Bern, auch es habe die Zürich berührenden Aeußerungen mit Bedauern vernommen,»»d sehe voraus, daß hernach der Kaiser oder andere Fürsten auch ein anderes Ort in solcher Weise ver-dächtigen könnten, was man nicht dulden dürfe; darum schlage Bern vor, an den König zu schreiben, daß^ hinfür die Obrigkeiten um dergleichen Sachen unberührt lasse. Heimzubringen, v. Da der Abt vonAmbrosius zu Mailand behauptet, daß das Dorf Campione mit aller Zubehörde ihm angehöre, so sollenBoten auf der nächsten Jahrrechnung zu Lauis des Abtes Freiheiten gründlich nachfragen und dann nachGutfinden handeln; der Vogt soll einstweilen die Sache in Ruhe lassen, k. Es wird berichtet, daß im^rzogthum Mailand neue geringhaltige Marceller geschlagen und in die Landschaft Lauis gebracht werden.Darauf hat man dem Senat zu Mailand geschrieben, er solle diese Marceller und solche nicht währhasteLünzen verbieten, die Schuldigen nach Verdienen strafen und darüber schriftlich antworten. Heimzubringen,damit man sich zu hüten wisse, K. Freiburg fordert Antwort von Bern in Betreff des Nechtsbots wegender Grafschaft Greyerz. Der Bote von Bern erwiedert, er sei bei der Berathung über den Abschied imAargau gewesen und die Instruction ihm dahin zugeschickt worden; er finde darin nichts über dieses Geschäft,