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October 1542.
zusagens unerfärt sin", und soll die Stadt Basel dem Bischof die Seinigen helfen gehorsam machen. 2. Damitdie Stift desto stattlicher bei dem Ihrigen bleiben möge, versprechen der Bischof und das Capitel der StadtBasel von den Aemtern Birseck „hiedisent" des Rheins, Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Delsberg, St. Ursitzund Freienberg nichts zn versetzen, zu verkaufen oder zu verpfände« ohne der Stadt Basel Gunst, Wissenund Willen. Würde der Bischof aus wichtigen Ursachen veranlaßt, von den genannten Aemtern etwas zuverkaufen oder Geld darauf zu nehmen, so soll er das voraus der Stadt Basel zu wissen thun, ihr denbetreffenden Kauf oder die Verpfändung oder Versetzung anbieten und ihr vor jedermann den Vorkauflassen. Wenn aber die Stadt Basel diesfalls den Bischof wider dessen Willen über drei Monate hinhaltenwürde, so steht demselben das Verkaufen oder Verpfänden frei. 3. Alles das verspricht der Bischof bei seinerfürstlichen Ehre, Würde und Glauben zn halten. Vorbehalten werdeil von Seite des Bischofs der Papst undsein Lehenmann, und von beiden Theilen der Kaiser und das Reich und gemeine Eidgenossenschaft und jedesOrt insbesondere. Es siegeln der Bischof, das Capitel und die Stadt Basel.
Es liegen zwei gleichlautende Pergmnentnrkmidcn vor, die eine trägt das kleinere Stadtsiegel, die für diebeiden andern Siegel bereit gehaltenen Pergainentstreifen lassen keine Spar eines früher dagewesenen Siegelserkennen! dasselbe ist der Fall bei dein zweiten Jnstrnnient mit Bezug auf alle drei Siegclbänder. Ist derVertrag nicht zu Stande gekommen, sondern nur Projcct geblieben?
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Waden. 1542, 23. October (Montag vor Simon und Judä.)
Staatsarchiv Lueern : Allg.Absch.Iz.2, 4.5V0. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 15, t'. 130. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg.Abschiede 44, S.423.
KantvnSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2. Kantonsarchiv GlarnS: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede 1542—43.Kantonsarchi v Freibnrg: Badische Abschiede Bd. 14. KantvnSarchiv Solvthurn : Abschiede Bd. 24. KantvnSarchiv Schaphausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johannes Haab, Burgermeister; Heinrich Nahn, des Raths. Bern. CrispinusFischer. Luccrn. J.Jacob Martin, des Raths. Uri. Mansuetus Zumbrnnnen, des Raths. Schmilz.Joseph Amberg, Landammann. Unterwalden. Kaspar von Uri, des Raths. Zug. Heinrich Zigerli,des Raths. Glarus. Hans Aebli, Landammann. Basel. J.Christof Offenburg, des Raths. Freiburg.Hans Stlider, Burgermeister und des Raths. Solothurn. Hans Hachenberg, des Raths. Schaffhansen.Hans Stierlin, des Raths. Appenzell. Hans Goldiner, des Raths. — E. A. A. k. 79 d.
Kaspar Jmhof, des Raths von Uri und gewesener Landvogt zu Lauis, erinnert, wie vom letztenTag in den Abschied genommen worden sei, daß Etiler von der Treis, der jemand um Geld erschosseil hat, liberirtworden sei zc. Damit sei er, als der letzte Vogt zu Lauis, verdächtigt, so gehandelt zu habeil; er bitte undbegehre, daß man ihm den Ankläger nenne, damit er ihn gebührend zur Rechenschaft ziehen könne. Daraufhat mau ihm angezeigt, daß luan diesen Handel in Nathsweise erfahren; daß es in solchen Fälleil nichtBrauch sei, die Personen zu nennen, und daß jede Obrigkeit die Pflicht habe, den Sachen nachzufragen; darumsei dein Landvogt zu Lauis befohleil worden, genauen Bericht zu erstatteil; derselbe schreibe nun: AndreasVajoc sei zweimal ins Gefängnis; gekommmen, das erste Mal wegen der Allzeige, daß er Dreien 100 Kronenangeboten, wenn sie Bernhardin Niget erschössen; das zweite Mal, nachdem die That geschehen, sei er leichtgemartert und dam; entlassen wordeil zc. Kaspar Jmhof beharrt auf dem Wunsche, den Kläger zu kennen,