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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Oktober 154S,

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Anhörung seiner Entschuldigung und auf die Bitte derer von Bern das Beste thun, in der Meinung, daßdie von Bern ihn ermahnen, sein Amt besser zu führen und mit der Bedingung, (fürgeschlagenen Für-worten"), daß die von Bern dem Vicar dasCler" wieder vergönnen und ihn fiir seine während desVicariats geleisteten Dienste gehörig entschädigen. K»K» Die Boten von Bern bitten die von Freiburg, denwegen gewisser Reden von Stadt und Land verwieseneu Prüdicanten zu begnadigen. Die von Freiburgwollen entsprechen, wenn jene ihrem Prädicanten durch Stadt und Land zu wandeln erlauben. Den

Boten voil Bern wird in den Abschied gegeben, ihre Herren zur Ansehung eines freundlichen Tages aufkommenden Frühling für Vornahme der Marchung an streitigen Stellen zu veranlassen und diesfalls zuberichten, 11. Herr Seckelmeister von Bern ersucht die von Freiburg, des Ströubis Erben zu vermögen,die von Bern zu befriedigen, damit nicht mehrere Kosten laufen. Die von Freiburg wollen entsprechen;doch weil sie in kleiner Zahl versammelt sind, soll die Sache an einen weitern Gewalt gebracht werden.

Die Boten von Berit werden ersucht, sich angelegen seilt zu lassen, daß der Handel zwischen LudwigAinnianil's sel. Erben und Martin Sesinger zum gedeihliche» Ende komme und darüber berichtet werde.

Im Freiburgcr Abschied fehlen uu88. In I hat der Freiburgcr. ... Favre selig anstatt JohannMathct).

Die Gesandtennainen ans dem Bcrner Jnstrnctionsbnch v, k. 74. Die Berner Instruction giebt alsDatum des Tages den 17. September (zuerst, dann gestrichen den 27. August) an.

Zu Ii. Mit Bezug ans diesen Punkt beauftragt die Berner Instruction die dortigen Gesandten zuerforschen, ob die Herrschaft, die je zu Zeiten die Appellationen hat, auch die Glanbenssachen fertigen solle,oder wie diesfalls der Vertrag zu verstehen sei. Susi.Bern: Jnstructionsbuq v, e. ?4.

101.

Masel(Y. 1542, 16. October.

K<i»toiiSa>'U>>» Basel: Pergamcuturkunde.

Die Vorfahren von Philipp, Bischof zu Basel, haben bis auf die Negierung des jetzigen Bischofs herabmit der Stadt Basel Freundschaft undHandfeschen" gehabt, die beiden Theilen von Nutzen gewesen sind.Deßwegcn haben beide genannte Parteien wiederholt von einer Handfeste geredet und sind diesfalls noch inUnterhandlung begriffen, haben aber aus verschiedenen Ursachen nicht zu Ende kommen mögen. Da nunaber die Zeitläufe je länger desto gefährlicher sich gestalten und zu besorgen steht, es möchte beiden Theilenan Land und Leuten Schaden zugefügt werden, so haben der Bischof und Bürgermeister und Rath derStadt Basel, als welche die Stift Basel bei ihren Landen und Leuten zu erhalten gesinnt sind, mit guterVorbetrachtung und Rath, insbesondere der Bischof mit dem Rath, guten 'Willen, Gunst und Wissen desCapitels einen freundlichen Verstand von jetzt bis künftige Weihnacht und dannach für zivei Jahre abgeredetund beschlossen, und zwar folgenden Inhalts: 1. Beide Theilc haben auf einander ein getreues Aufsehenund jeder Theil soll den andern bei dessen Landen und Leuten, Städten, Schlössern, Flecken und Dörfern,die er gegenwärtig in diesen Landen besitzt, zu Recht handhaben und vor Gewalt schätzen und schirmen.Wenn sichin sollichem" die Leute des Bischofs ungehorsam erzeigen würden,dann sollen wir nnsers