October 1542.
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nun Abschriften der fraglichen Briefe, damit es sich verantworten könne. Ii. Freiburg fordert von BernAntwort in Betreff der Grafschaft Greyerz, laut des kürzlich ergangenen Abschieds. Darauf eröffnet VennerJmhaag seine Instruction: Bern habe den Freiburger Gesandten bereits billige Antwort gegeben und bleibedabei. Da der Bote von Freiburg mit diesem Bescheid sich nicht begnügt, sondern endgültig zu wissen ver-langt, ob Bern das geschehene Nechtsbot annehme, so hat man Bern nochmals ersucht, sich auf dem nächstenTag bestimmt zu erklären, nach Inhalt des Abschieds. Heimzubringen, ob man, wenn Bern auf der vorigenAntwort beharrt, es vermöge der Bünde mahnen wolle. I. Dieser Tag ist zwar angesetzt wegen des Schreibensder Neichsstände ab dem Tag zu Nürnberg; weil aber die Instructionen auseinander gehen und die Ständekeine Antwort begehren, so wird ihnen nichts geschrieben. »»». Später ist ein Commissar des Kaisers erschienen,von dem er ein Schreiben überbringt, welches von gar ^wichtigem Inhalt ist; dieses und die Missive desKönigs von Frankreich werden in den Abschied genommen, damit alle Orte sich gründlich berathschlagen, wasman auf nächstem Tage antworten wolle, i». Da diese Geschäfte keinen langen Aufschub erleiden, so wirdcm Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach St. Gallentag (22. October). «. Hieronymus Moresinwird schriftlich auf diesen Tag geladen, um sich mit Schultheiß Flcckenstein der Kosten halb gütlich oderrechtlich abzufinden; man werde, ob er erscheine oder nicht, auf Ansuchen Flcckenstein's einen Spruch erlassen,wornach er sich richten möge. K». Auch werdeu die Edelleute und Gerichtsherren im Thurgau und dieStadt Frauenfeld dahin berufen; die Boten sollen daher über deren Angelegenheiten Instruction mitbringen,kl» Dem kaiserlichen Commissar wird eröffnet, daß der Marguis von Basti (Statthalter zu Mailand) beiStrafe verboten, den Eidgenossen aus dem Herzogthum Korn zuzuführen, und denen, welche Uebertreter erstechenoder erschießen würden, Straflosigkeit zugesagt habe. Der Commissar erwiedert, es sei dieses Verbot ihm nichtbekannt; er wolle aber dem Marguis deßhalb schreiben und auf nächstem Tag Antwort geben. An die ennet-birgischen Vögte hat man indessen geschrieben, sie sollen über die Sache Bericht erstatten. Heimzubringen,was zu thun wäre, wenn der Marguis auf seinein Verbot beharren sollte, um den llutcrthanen Hiilfe zuschaffen und große Theuerung zu verhindern. Am St. Verenenmarkt in Zurzach ist leider ein großesUnglück begegnet, indem bei dem Fahr bei Brugg viele Leute ertrunken sind. Die Fähren sind deßhalbentwichen und bitten jetzt um Geleit, um sich zu verantworten, indem nicht sie, sondern ihre Knechte dasuntergegangene Schiff geführt haben. Vorläufig wird dem Landvogt zu Baden befohlen, sich zu erkundigen,ob etiva Verwandte der Ertrunkenen Klage erheben wollen oder nicht, und dies auf nächstein Tag anzubringen.8. „Sind iiigedenk, ivas der bot von Fryburg mit üch geredt hat von wegen her Nlman TächtermanS feilster",t» „Sind ingedenk, den glcitslüten zu Baden ein dickpfening wag fürderlich zu schicken". Die Boten (vonFreiburg) werden gedenken, auf nächsten Tag in Betreff des besiegelten Abschiedes der Boten der vier Ortewegen der Angelegenheit des Grafen von Greyerz dem „Land"(-vogt? -schreiber?) von Baden zwei Guldeniu entrichten.
Ii» Bcrncr Abschied fehlen Ii, p; im Basler und Schaffhauser «, ,1, von x der letzte Satz, fernerI», t>, i'z im Frciburger «I, der letzte Satz von K, ferner p, »; im Solothnrner «I, i ; s und i ausdem Zürcher; 8 auch im Bcrner, Obwaldner, Zugcr, Glarncr, Basier und Schaffhauser; n aus dem Frci-burger Abschied.
Zu «I Der Bcrner Abschied schließt: Da sie nicht berichten konnten, wie die von Thiengcn die Eid-genossen („die unseren") halten und ob der Bischof von Constanz den Abzug zu fordern gedenke, so sollen
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