182 August 1543.
Im Basler und Schaffhauser Abschied fehlt <1.
Der Character deS Tages a tsrgo des Freiburgcr Abschieds.
Zu », 7, Note von Cysat: „Ach leider, es hat sich befunden in der belegerung und Plünderung zuNissen by Marsillia, hat der Türk zu wasser und der künig von Frankrych zu laud belegert."
Zu » und ll. Laut der Freiburger Instruction fand auch hier die stereotype Vorberathung zwischenFre iburg und den sechs Orten wegen des Greyerzer Handels statt. a. A. Frcwurg: Jnstructwnsbnch Nr.c. i?s.
Zu e. 1542, 28. August. Die Rathsboten von Lucern, Unterwalden und Zug, jetzt zu Baden ver-sammelt, an Zürich. Antwort aus das Schreiben, welches Zürich gesendet in Betreff der Antwort, welchedie genannten drei Orte von der Botschaft von Solothuru wegen der Ansprüche von Bern, Solothurn undFreiburg, im Handel mit den Gerichtsherren im Thurgau und der Stadt Fraucnfeld auch zu urtheilen, geforderthaben. Die Botschaft von Solothurn sei von Baden vcrritten, bevor das Schreiben derer von Zürich dort an-gelangt sei. Man glaube aber, Solothurn werde seine Antwort unverzögert nach Zürich senden. Es siegelt derLandvogt zu Baden, Jacob a Pro. St. A. Zürich: A. Luccrn und andere Orte.
Bei diesem Abschied befindet sich in der Basier Sammlung Folgendes: I. Unter dem Titel „NüwZytnng, so von Rom kommen": Gestützt auf Briefe des Cardinal „Fernes" (Farncse), die am 12. Augustvon Rom abgegangen und am 23. gleichen Monats dem Legaten zugekommen seien, berichtet derselbe „ufdisen" (Tag) 1. über die Bemühungen des Papstes, zwischen dem Kaiser und dem König von Frankreich denFrieden herzustellen. Der Legat, Herr Hans von Monte Pulciano („Pultiane") habe nichts auswirken können.Jetzt sei diesfalls der Cardinal Contarini zum Kaiser und der Cardinal Sadoletns zum König abgeordnet worden.2. Auf den October sei das Concil nach Trient berufen, bei welchem der Papst selbst sein wolle. 3. Dieeidgenössischen Knechte, die in Nomania und Ancoua liegen, seien ruhig und zufrieden. II. „Von Uri har:Uf disen tag hat Herr ammann von Uri uns anzeigt", daß im Livincrthal zu „Orgetz" (Eriels?) gemäßerhobener Kundschaften ein Wunderzeichen geschehen sei; ein Bächlein sei zuerst weiß wie Milch geflossen, dannfast gänzlich verschwunden, dann plötzlich mit Getös; und einem „wallenden" Stein blutroth aus dem Tobelhervorgekommen, was der Ammann in bester Meinung angezeigt haben wolle.
9».
Lucern. 1542, 5. September.
KaiitonSlircdiv Zug: Abschiede Bd. S.
Tag der V Orte.
». Die Boten von Lucern tragen vor, wie nach dem letzten Tag zu Baden der Herr von Boisrigaultin einer scharfen Missive protestire, daß die Angehörigen der Eidgenossen nur gemäß der Vereinung geworbenund gebraucht worden seien. Man antwortet ihm, daß man hier die Vercinnng so gut verstehe als er, weß-halb es des „Grübleß" und Protestirens nicht bedurft hätte; man glaube der Vereinung nicht zuwidergehandelt zu haben, wenn mau ab dem Tag zu Baden dem König und den in seinem Dienste stehendeneidgenössischen Angehörigen geschrieben habe, daß sie nicht weiter, als wie der Buchstabe der Vereinung esvermöge, gebraucht werden sollen. I». Da ungeachtet der wiederholten Mahnung die von Bern in ihremStreit mit Freiburg sich nicht erklärt haben, ob sie die von Freiburg bei dargeschlagenem Recht wollen bleibenlassen, so soll man heimbringen, ob man die von Bern, im Falle sie in der Eile fnrfahren würden und andas Rechtbieten sich nicht kehren wollten, nicht mit einer offenen eidgenössischen Mahnung mahnen wolle.