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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1542.

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für und uit Hinderstatt" gethan habe; dabei rathe es, au die früher ausgezogenen Knechte zu schreiben, daßsie dem Könige treulich dienen, doch nicht weiter als die Vereinung zugebe, und daß der König dieselben nichttheile. Basel berichtet, wie die Nachbarn sich wieder rüsten, wie ein Theil des Volkes in des Kaisers Dienstgegen Frankreich gezogen sei und der andere gemustert werde, wie sie daneben drohen, auf die Eidgenossen-schaft loszugehen, wenn andere Sachen erledigt seien. Darum behalte Basel seine Knechte bei Hause, wassowohl der Eidgenossenschaft als der Stadt zur Wohlfahrt gereiche. Freiburg gicbt zu bedenken, daß esdes Grafen von Greperz wegen mit Bern noch nicht vertragen sei; sobald dieser Span geschlichtet, sei esbereit, seine Knechte dem König zu bewilligen und sich von den Eidgenossen nicht zu sondern. Der Botevon Solothurn erwartet jeden Augenblick Antwort von seiner Obrigkeit; treffe dieselbe nicht ein, so werdesie dem Gesandten direct gegeben werden. Schaffhansen will die Knechte daheim behalten, weil es, an derGrenze liegend, der Gefahr zuerst ausgesetzt wäre, wenn der Krieg losbräche und seine Knechte in solchemFall der Eidgenossenschaft nützlich werden könnten. 3. Der Knechte halb, die ohne Urlaub heimgezogen, wirdan die Hauptleute und Knechte ernstlich geschrieben, sie sollen dem König gemäß der Vereinung ehrlich, treuund wohl dienen und ohne Paßport des obersten Hauptmanns sich nicht entfernen, da solches ihnen und unsbald großen Schaden gebracht hätte; wer aber künftig ohne Paß und genügende Ursache heimkomme, denwerde seine Obrigkeit nach Verdienen bestrafen. Heimzubringen, um auf dein nächsten Tag die Strafen fest-zusetzen. 4. In Betreff der Ansprecher hat man gewünscht, es möchte Herr von Boisrigault auswirken, daßdiejenigen, die schon rechtliche Sprüche erlangt haben, gütlich bezahlt, und die übrigen gütlich oder mit demRecht befriedigt würden. Weil aber der Gesandte auf seiner Meinung beharrt und auf das Ende des Kriegesvertröstet, so weiß man nicht weiter zu kommen und will nun die Sache anstehen lassen. 5. Da man ver-nommen, daß die Knechte im Piemont an zwei oder drei Orte vertheilt worden seien, so begehre man ernstlich,daß sie wieder vereinigt und mit Geschütz und Munition versehen werden, damit sie den Feinden Widerstandzu leisten vermögen. 6. Da Boisrigault einige Wälsche als Hauptlcute über die eidgenössischen Knechte ver-ordnet, so hat man ihm angezeigt, daß solches der Vereinung zuwider sei und man bestimmt verlange, daßor in Zukunft, wenn ihm wieder Knechte erlaubt werden, die Hauptleute aus den Orten nehme. 7. Es ver-laute, daß bei 15,000 Türken in Marseille gelandet seien; wenn dem so wäre, so würde man sich weiterberathen und thun, was Ehre und Glimpf erforderte. Der Gesandte entgegnet, es werde dem König damitUnrecht gethan, denn es werde sich nimmer erfinden, daß er mit den Türken irgend welches Verständniß, Bündnißoder Vereinung habe; vielmehr sei er gesinnt, mit Hülfe der Herrschaft Venedig die Türken zurückzuschlagen;umn dürfe daher diesen erdichteten und erlogenen Reden keinen Glauben schenken. ?». Der Brief, worinder König seine Hülfe zusichert, wenn uns etwas zustoßen sollte, wird in Lucern aufbewahrt, damit man ihneintretenden Falls zu finden weiß. v. Die Boten von Basel verwahren sich gegen die Angabe der neuenZeitung von Solothurn, daß die Nachricht überdas Türkengeschrei" von Basel her komme; denn ihreHerren haben davon gar nichts gehört, sonst hätten sie es wohl selbst angezeigt. «K. Freiburg beschwert sich,daß Bern in dein Span wegen Greyerz noch nie die Erklärung gegeben habe, ob es den Grafen bis zuAustrag des Rechten ruhig und unbekümmert lassen wolle oder nicht; darum bitte Freiburg zum höchstenund dringendsten, ihm zu einer solchen Zusage behülflich zu seilt und Bern wo nöthig durch eine offeneMahnung laut der Bünde dazu anzuhalten. Heimzubringen.

v. Verhandlung der Boten von Lucern, Nnterwalden und Zug in Betreff der Ansprüche von Bern,Freiburg und Solothurn an der Mitherrschaft über Frauenfeld; siehe Note.