August 1542.
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1 Gulden und 1 Mütt Mischelkorn; dem Eeinann 1 Mütt Mischelkorn. Dem Hans Gilg lassen dieBoten den Antheil beider Städte an der Buße wegen zwei Trostungsbrüchen mit Worten nach; mit demBogt, wegen dessen Theil soll er übereinkommen. Die 5 Ziger, die der Vogt zu Grasburg in der letzten(„nächsten") Rechnung verrechnet hat und aber dein Ammann gehören, sollen künftig wieder diesem und denandern Amtslcuten zukommen. Sulpitius Archer dankt den Gesandten von Freiburg für die Gnade
und Freundschaft, welche ihre Herren seinem Freunde Konrad Gugelberg bewiesen haben. Auf dieses bittenbw von Bern, es möchten die von Freiburg sich bemühen, daß der Handel des Gugelberg freundlich geschiedenwürde. ?»I». Da die von Schwarzenburg mitunter Bären fangen, so soll ihnen der Vogt von einem jungen19 Schilling, von einem alten aber 1 Pfund geben. Haben sie wegen früher gefangenen Bären noch etwasöu gut, so soll er sie hiefür befriedigen, ve. Die von Schwarzenburg klagen, daß die Schlüssel zum Ge-(angniß im Dorf Schwarzenburg verwahrt werden, wodurch die Gefangenen im Schloß, die nicht (?) wegenHebelthaten verhaftet worden sind, durch Brand oder in anderer Weise verunglückt werden möchten, da wirklicheinmal die Brücke angesteckt worden sei. Es wird verfügt, der Vogt soll einen vertrauten Mann ins Schloßihn» und diesem die Schlüssel übergeben. Die von Freiburg beantragen, weil das Malefiz in der
Bogtci zu Grasburg allein denen von Bern zuflehe, so sollen die von Freiburg auch nicht mit den Kostenfür Hingerichtete Uebelthäter behelligt werden. Darauf bemerkt Wilhelm von Hertenstein, als vor Jahren zuDasburg ein Metzger gerichtet worden, hätten die von Freiburg von dessen über die Kosten heraus uoch geblie-benen Vermögen ihren Antheil bezogen; obwohl das Malefiz sie nichts angehe, nehmen sie dennoch von den fürWalesizische Sachen erkannten Geldbußen ihren Theil auch. Die von Bern erklären, daß es ihnen recht sei,wenn die von Freiburg von dem Malefiz weder Schaden noch Nutzen haben wollen; wollen sie aber Antheilhaben am Gewinn, so sollen sie auch helfen die Kosten tragen, vv. Der Prädicant zu Grandson hat geklagt,baß ihm der „Predigstul" aus dem Chor in die Kirche heraus zur Thür verrückt worden sei. Der Vogt^Uschuldigt sich nun, dieses sei nicht in schlimmer Absicht geschehen, sondern weil es die Evangelischen so ver-engten. Beschluß: Wenn die Zuhörer des Evangeliums dessen zufrieden sind, soll der Stuhl nicht wieder anbie alte Stelle gethan werden. Beinebens sollen die Prädicanten, Mönche und Pfaffen, die dein Vertragüicht nachkommen, gemäß demselben bestraft werden, damit Friede und Ruhe erhalten bleibe, tl. Rechnungbes Vogts von Grandson (der Vogt wird nicht genannt). KK. Rechnung des Vogts von Grasburg (eben-falls nicht genannt).
Das Berner Exemplar enthaltet folgende, daselbst durchgestrichene, im Frciburgcr Abschied fehlendeArtikel: 1. Die Boten von Freiburg bitten, daß die von Bern als Inhaber des Priorats zu Lütry denUmbert von Praroman und Kaspar Wcrnli der Bürgschaft für den gewesenen Prior um k!00 Kronen lösenund ledigen mögen. Die von Bern antworten, der Prior sei nicht befugt gewesen, ohne Willen des Conventsauf das Priorat etwas zu entlehnen; zudem lebe er noch und die Betreffenden mögen auf seine eigenen Gütergreifen; die von Bern glauben wegen des Priorats nichts zu schulden. 2. Zu Erledigung der Marchange-lcgenhcit in Betreff des Jurten und Grandcourt wollen die von Bern, sobald ihr Commiffar, der die Briefebei sich hat, zurück ist, Tag ansetzen. 3. Die Gesandten von Freiburg bitten, zwischen Chatel St. Denis undBlonay über das Wasser eine Brücke zu bauen, da das Wasser gefährlich sei und viele Leute „hinführt".Die von Bern wollen sich erkundigen und dann berichten. 4. Die Boten von Freiburg verlangen, daß derVicar zu Orbe in das Vicariat und Clergy wieder eingesetzt werde, indem sie meinen, daß der Prädicantan „ir Vechd" schuld sei und der Vicar des Prädicanten wegen entsetzt worden sei. Die von Bern verneinendas letztere; die Entsetzung sei erfolgt, weil der Vicar ungeachtet zweimaligen Schreibens nicht vor ihnen