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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1S42.

jährlich auch ausrichten und auch den Zins von Cheircs dahin gelangen lassen; zugleich möchte man an dieDeckung des Kreuzganges, der eine gemeine Straße sei, eine Beisteuer leisten. Die von Bern verschieben denersten Gegenstand auf die Anwesenheit ihrer Miträthe, die früher in der Sache gehandelt haben; betreffendden Kreuzgang antworten sie, das Kloster sei reich genug, den Bau selbst zu bestreiten. I. Geschenke: fürdas Gerichtshans von Fiez das Dach und die Fähnchen; dein Jacques Girard und seinen Gesellen, Bann-warten zu Provence, Chenay dem Schiffmann und den beiden Zieglern von Grandson jedem ein Nock; ClaudeToll) von Provence soll die 10 Pfund Buße wegen Holzfrevel bezahlen, aber die frühere Buße wird ihmerlassen. i»i. Bei dem Urtheil, durch welches Lyuis de Pierre von der Coupe de Moisson gegen den Priorvon Grandson freigesprochen morden ist, läßt man es bleiben. Wollen Andere diese Abgabe verweigern, somag der Schaffner des Abts diese rechtlich belangen. Ii. Dem Claude Bourgeois wird die Hälfte desschuldigen Zinses erlassen, in Betracht, daß er durch Abgang seines Zuges (Zugochsen?) Verlust erlitten hat.«. Pierre von Bonvillars bittet, ihm den Zins von 2 Dutzend Balchen oder 30 Schillingen zu erlassen, densein Großvater sel. zur Begehung seines Jahrtags den Karthäusern gestiftet hat. Die von Bern wollenentsprechen, da der Bittsteller die Reformation angenommen hat und solche in dem Kirchspiel, in dem er wohnt,ermehret worden ist. Die von Freiburg aber nehmen es in den Abschied, z». Francis Gallaudat bringtvor, er habe vor Jahren einen Brief betreffend die Avoinerie (Aueneri)") herausgebracht und dem CoinmissarLucas zugestellt, und als derselbe ihn nicht verstanden, dem alten Vogt Reif sel. zum Uebersetzen gegeben,bei welchem er dann liegen geblieben sei. Nun werde der betreffende Zins von dem jetzigen Vogt an ihmgefordert; er bitte, daß man die Zusage Halle und die Erkanntniß gemäß dem benannten Brief ändere. Eswird erkennt, man solle den gedachten Brief beim Vogt des Reif sel. Kindern suchen und seinem Inhaltgemäß verfahren; ist er nicht zu finden, so solleil der Vogt und Commissar Gewalt habeil, nach den Umständenzu handeln, «y. Dem Andrei) Borne, wenn er seinen neuen Bau erstellt hat, wird halbes Dach gegebenund dem Channal) von Grandson wird die Hälfte des Mattcnzinses nachgelassen. ». Balthasar Jurler vonSchwarzenburg biißt einen mit Worten und der Hand, doch ohne Blutruns, begangenen Trostungsbruch mit10 Pfund oder Gefängniß. Die von Schwarzenburg glauben, in Folge einer von den Herreil von Berndem damaligen Vogt zu Grasburg, Peter Stäubi, geschickten Missive von dein Hanfzehnten frei zu sein-Beider Städte Boten finden, es walte da ein Mißverständniß ob und es seien vielleicht damals die von Bernvon denen von Schwarzenburg irrig berichtet wordeil, als würde es sich um einen Kirchenzehnten handeln.Der fragliche Zehnteil soll daher entrichtet werden, oder man zeige einen diesfälligen Freibrief beider Städte,t. Dem Uli Riffen wird von den 12 Mütt Zehnthaber, die unter Peter Stäubi verfallen sind, die Hälftenachgelassen, »i. Die von Bern haben für Schwarzenburg die Buße für Trostungsbrüche mit Worten auf10 Pfund, mit Werken und der Hand ohne Blutruns auf 20 Pfund, mit Blutruns nach weiterem Erkennenzu bestimmen, festgesetzt. Von Weibern wird die Hälfte bezogen. Das soll der Vogt von Grasburg in denUrbar setzen lasseil und es soll dein nachgelebt werden, v. Es weigern sich Einige, für die Rechtsamen aufGantersch" (Ganterisch) den Ziger zu entrichten. Man findet, daß sie wie die Thcilhaber auf anderenBergen die Nechtsamen käuflich oder erbswcise erlangt haben und daher solche vom Amtmann zu Grasburglallt dem Urbar mit Entrichtung eines Zigers empfangen oder jenem darum zu Recht stehen sollen, Denenvon Albligen ist, so laug es beiden Städten gefüllt, der Achram im Harriswald gegen jährliche 4 Mütt Habergeliehen. Wenn es aber keinen Achram gibt, müssen sie keinen Haber geben, x Dem Hans Schuhmachersoll der Vogt zu Grasburg 2 Gulden und 2 Mütt Mischelkorn als Almosen geben; dem armen Antoin