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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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176
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176 August 1542.

Text des vorstehende» Abschiedes vom 7. August nuf (t v und x fehle» daselbst); der Solothurner Abschiedhat dieses undatirte Stück vollständig als Beilage zum Abschied von« 7. August aufgcnommcn; erläuternd füreine Trennung des Abschiedes in zwei Theile schreibt endlich unterm IL. August Basel an Straßbnrg: Aufden Vortrag des Papstes haben gemeine Eidgenossen die Sache beim Alten bleiben lassen unddemselbenOrator" keinen besondern Abschied gegeben; dem kaiserlichen Redner aber haben Zürich, Bern und Schaff-hausen geantwortet (wie im Text j ausgeführt). Was aber die übrigenneun" Orte für Antwort geben,wisse man nicht, weil dieselben erst bcrathen haben, nachdem der Bote von Basel verritten war. (Doch kenntund berichtet das Schreiben die an Frankreich gegebene Antwort.) K. A. Basel: Missivenbnch 154042, 5. 220,Man vergleiche übrigens den Abschied vom 25. August 1542.

Beim Basler Abschied liegt die Copie eines Schreibens des Königs d. d.Argelli" (Argilli) 4. August1542: Er berufe Boisrigault zu sich und beauftrage Blancfosse um einen Aufbruch von 6000 Mann gemäßder Vereinung nachzusuchen.

94.

Aießenyofen. 1542, 14. August.

Verhandlung wegen des Fischcns im Rhein.

Gesandte: Zürich. Georg Müller. Schaffhansen. Johann Ziegler, Bürgermeister; Hans LudwigMoser. (Andere unbekannt).

Wir können in Ermanglnng des Abschieds nur folgende Acten anführen:

1) Schaffhauscn instruirt seine genannten Gesandten dahin: Die Fischer zu Schaffhausc» bitten, daßihnen gestattet Werde, einige Rüschen zuspisen", nach Gelegenheit derWaid", einein mehr als dem andern.Die Gesandten erhalten diesfalls Vollmacht, mit den Andern, die hierin zu verhandeln haben, das Angemessenezu beschließen. (Folgen andcrwärtige Aufträge.) n. A. Schasshausm: Con -ip °»d°»z«n.

2) 1542, 28. August (Montag nach Bartholom«). Zürich an Schaffhansen. Durch andere Geschäftefrüher gehindert, habe man erst dieser Tage die Verbesserung der Fischordnung im Rhein, die der (benannte)Gesandte von Dicßenhofen heimgebracht, berathen und den Abschied in beiliegende Form gestellt. Wenn dieselbe,die man der Verhandlung gleichförmig erachte, denen zu Schaffhausen gefalle, wolle man sie annehmen undden früher» Vertrag, sanunt dieser seinerMitlnng", um mehrerer Einigkeit willen sich gefallen lassen. WennSchaffhanscn zufrieden sei, so wolle Zürich vier gleichlautende Abschiede fertigen und siegeln und dieselbenbehufs der Bcsiegelung Seitens derer von Schaffhausen und der andern Städte übersenden. nnamn.

95.

Wem. 1542, 21. August.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 231, S. LS0.

Vor dem Rath zu Bern eröffnen Gesandte von Frei bürg und Solothuru: Auf dem letzten Tagzu Baden seien die Gesandten der drei Städte einig gewesen, weil sie dem Thurgan Schutz und Schiri»schuldig seien, sollten sie in Betreff von Frauenseld nicht ausgeschlossen werden. Von den Eidgenossen s>»dann Recht dargeschlagen worden. Es bedünke sie nun, daß man wenig Recht besitze; sie verlangen aber,