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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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175
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August 1542. 175

Zu i. Der Vortrag dcs kaiserlichen Gesandten, d. d. Baden den 6. August 1542, geht dahin: Nachdemer an die Versammlung zu Lucern, die am 18. v. M. stattfinden sollte, und von jener auf den jetzigen Taggewiesen worden, bitte er nochmals dringlich und angelegentlich um Antwort auf seinen frühern Vortrag. Nunhöre er aber ferner, wie der Gesandte dcs Königs von Frankreich auf den jüngsten Tage» zu Baden undLuccrn allerlei grundlose, gänzlich unwahre Dinge gegen den Kaiser vorgebracht. Man müsse sich wahrlichwundern, das; diese Anwälte sich nicht schämen, den Eidgenossen solche Fabeln und Gedichte aufzutischen; ermüsse sich beinahe selber schämen, mit einer Antwort darauf einzutreten. Der König hoffe zwar damit zubeschönigen, daß er wieder einen Krieg in der Christenheit erweckt habe; es werde sich aber niemals bewähren,daß der Kaiser den Türken gegen die Christen aufgereizt; denn was er gethan, habe immer zur Wohlfahrtgemeiner Christenheit gedient, und nicht zu seinem besonder» Nutzen. Es sei ja bekannt, daß die Türken allezeitder Christen Feinde gewesen seien, und wie sie schon gegen andere christliche Potentaten tyrannisch gehandelthaben ... Daß der Kaiser an dem Unfall der französischen Gesandten keine Schuld habe, dürfte bereits genug-sam erwiesen sein... Es sei also Wohl zu erkennen, ob der König ein Recht habe, dcßhalb den Kaiser mitKrieg anzufechten, und unzweifelhaft dürfe man glauben, daß er wieder diesen zu beschuldigen wagte, wennfranzösische Gesandte in der Türkei ermordet würden. Der Gesandte dcs Königs spiegle den Eidgenossenferner vor, daß er, der Bote des Kaisers, hier schädliche Umtriebe mache, und verlange, daß er verwiesenwerde. Antwort: Es werde in Ewigkeit nicht erweislich werden, daß er Practiken führe, die den Eidgenossenschädlich wären; er habe dazu keinen Auftrag, und Alles was er bisher gehandelt, sei auf offenen Taglcistungcngeschehen; er möchte nur wünschen, daß jedermann genau berichtet wäre, was er zu handeln begehre; dannwürde gewiß vielem Uebcl und Unrath begegnet werden. Die Eidgenossen würden dann auch wohl erkennen,daß der Kaiser und dessen Gesandter nicht bloß nicht ihre Mißgönner (wie man vorgebe), sondern vielmehrihre Freunde und Gönner seien und bleiben wollen; darum dürfe er offen handeln und müsse nicht heimlichin Winkeln und auf dunkeln Seitenwegen werben, wie es der französische Gesandte thue, um der EidgenossenAngehörige und Untcrthancn aufzuwiegeln und des Königs Muthwillen zu fördern; ja er führe sie damit inDinge hinein, die ihrer Nation und ihren Nachkommen ewige unauslöschliche Schande und Schaden zuziehen.Wenn sie das christliche und nothwendige Vorhaben dcs Kaisers, sein Thun und Wesen, seine freundlicheNachbarschaft und besonders die Erbeinuug sich zu Herzen nähmen, so würden sie ohne Zweifel die Ihrigen daheimbehalten und nicht so unverdienter Weise gegen den Kaiser und dessen Lande ausziehen lassen, und nicht unterdem Vormunde eines Bündnisses dem König alle ungerechten, gottlosen und muthwillige» Unternehmungenvollbringen helfen; den» er verfahre gerade so, als ob er ihnen zu gebieten hätte, brauche ihr Volk,wo es ihm gefalle, so kürzlich in der Lützelburger Landschaft, wo die Franzosen (Details...) gehaust haben.Wie die gcborncn Türken es kaum thun würden. Der Herr werde aber dem Ursächer dieses JammcrS hoffentlichseinen Lohn auchmittheilcn". Hienach stelle der Gesandte an die Eidgenossen die dringende Bitte undErmahnung, die Erbeinuug mit dem Kaiser zu betrachten, zu erwägen, was sie kraft derselben gelobt und ver-sprochen haben, und dies unverbrüchlich zu halten; und weil am Tage liege, daß die französische Botschaft indiesen Landen nichts Anderes stifte und practicire, als was der Erbeinuug gänzlich zuwider sei und dadurchauch Unruhe, Ungehorsam und Aufruhr erwecke, so mögen die Eidgenossen Wohl bedenken, daß solches wederdem Kaiser noch ihnen erträglich und von höchsten Nöthen sei, daß der französische Gesandte aus diesen

Landschaften vertrieben werde. Beim Luccrner, Zürcher, Basler und Schasshauser Abschied: im K. A. Frciburg: Nneingebundene Abschiede,

und beim Solothurner Abschied mit dem Datum vom 11. August 1542.

Zur. 1542, 8. August. Baden. Johann Haab an Zürich. Heute seien gemeine Orte zusammengekommen.Da habe der Gesandte von Basel angezeigt, daß ihm seine Obern neue Zeitung in Betreff der schwebendenLäufe zugesendet haben, die er die übrigen Gesandten hören lassen wolle. Er (Haab) habe dieselbe abschreibenlassen und theile sie hiemit seinen Obern mit. St.A.Zürich: A.Kaiser.

Zu sx. Diesen Theil dcs Abschiedes unter dem vorgestellten Titel hat die Lucerner Sammlung alsbesonder» undatirten Abschied vom übrigen Texte getrennt bei den Allg. Abschieden ll,. 2, 1. 549. Er gehörtaber ganz unzweifelhaft hicher. Der Basler, Freiburger und Schasshauser Abschied nehmen 8 und in den