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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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168
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168 Juli 1542.

die Eidgenossen wider solche Länder zu ersuchen. Mnn wisse, was die Eidgenossen dein König und derKönig ihnen schuldig sei; dein Kaiser seien sie gar nichts schuldig, als was die Erbcinung vermöge, die danicht in Betracht komme. Die Eidgenossen mögen daher diesen Artikel, der sie um spöttische und unverschämteSachen ansuche und Brief und Siegel entgcgeustrebe, nicht beachten. 8. Betreffend die angebliche Erkundigungeiniger Boten in Luccrn, ob der König ruhig belassen werde, so kenne er diese Boten nicht und es habe auchniemand weder vom König noch von ihm diesfällige Aufträge erhalten; er glaube auch nicht, daß die Betreffendenvon ihren Obern solche Befehle gehabt haben; denn die Sache sei zu weit gekommen; wenn der König imBesitze des Seinigcn wäre, könnte mau schon in dieser Weise vorgehen, aber jetzt nicht. Der Gesandte ver-wundere sich auch, daß die Boten über sich genommen, die Sache an ihre Obern zu bringen, da dieses derVercinung entgegen wäre; man solle die Sache, wie sie einmal beschaffen, bleiben und den König mit denin seinem Dienste stehenden Eidgenossen machen lassen; mit der Hülfe Gottes werde er sein gerechtes Vorhabenerreichen. Die Handlungsweise der kaiserlichen Botschaft sei mit Bosheit und etlichen Prnctiken gespickt undgefüllt, ö. Der Kaiser wolle seine angebliche Nachgiebigkeit nicht als eine Folge des Mangels an Hülfsmittcln,sondern als Folge seines Strcbcns, die Christenheit zur Ruhe und Einigkeit zu bringen, betrachtet wissen.Sobald der Kaiser dem König wieder gebe, was er ihm lange vorenthalten habe und dann vom Friedenrede, werde er gute Antwort erhalten, des christlichen Blutes geschont und die Christenheit gegen Türken undUngläubige einig werde». Der Bote bitte und crmahne daher die Eidgenossen auf das dringendste undKraft der Vercinung, jenen Vortrag des kaiserlichen Gesandten nicht zu beachten, ihn zu zerreißen und darüberkeine Antwort zu geben, zumal auch der König von dem betreffenden Anerbieten, weil ihm schädlich, keinenGebrauch machen würde, wcßhalb ihm diesfalls auch weder schriftlich noch mündlich Mitthcilung gemachtwerden solle. Er ersuche sie, bei dem Abschied zu bleiben, den sie ihm auf dem letzten Tag zu Baden aufSt. Johannis gegeben haben. Anch er protestier, daß der König solch armseliges Anerbieten nicht annehmenwerde. Wenn der Kaiser dem König nicht erstatte, was jener unbillig besitze, werde dieser Gott zum Helferanrufen und es mit Gewalt zu erobern suchen; was Unheil hieraus erfolge, au dem sei der Kaiser schuld.Schließlich ermahne er die Eidgenossen, des Kaisers Botschaft weder in Städten, Landen noch Herrschaftenzu dulden, sondern gemäß den Tractatcn zu entfernen, was der König im gleichen Falle auch zu thun bereitsei. (Ohne Datum.)

St.A. Bcni: Allg. «dg. Abschiede 04, S. os?. K. A. Zug! Abschiede Vd. 2. n. A. FrcibMl,: Bndische Abschiede Bd. 14. hinter denAbschieden von Id«a. K. A. Solothurn- Abschiede Bd. 24.

Zu e. Bei dein Lucerner Abschied liegt, ohne erkennbaren Grund, die Copic eines Schreibens von Zürichan Abt Dicthelm von St. Gallen, d. d. Montag nach Ncminisccre hg. März): Der Kammerprocurator-Fiscalgebe ans das Schreiben der Eidgenossen die Antwort, daß er die Anlage zurtürkischen Hülfe" nicht erlasse»könne, da er befinde, daß das Gotteshaus früher in gleichen Fällen dem Reiche auch gewärtig gewesen, unddaß es von dem Reiche mit Lehen und andern Dingen hochloblich begnadigt, also die jetzt geforderte Hülfezu leisten schuldig sei ?c.

W.

Mrunnen. 1542, 24. Juli (Vigilia Jacobi).

Landesarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

n.. Peter Martin Ghiringhelli, dem der Zoll zu Bellenz um eine gewisse Summe verpachtet ist, bittetin Anbetracht der verflossenen Pest und der jetzt schwebenden Kriegsläufe um einen Nachlaß. Jedes Ort willihm 55 Kronen nachlassen. Ammann Wilderich jedoch willigt nicht ein, weil seine Vollmacht dieses nichtzulasse. ?». Heinrich Püntiner in der Niviera.Susi Ablctsch (Ablcntsch) sy ein bcschloßni sust habittd-