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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1542.

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und Ruhe erhalten werde. Da die Boten für eine Antwort nicht iustruirt sind, so haben sie Zürich fürdiese Erinahinung freundlich gedankt und die Sache in den Abschied genommen. I». Nachdem auf der Jahr-rechnung verabschiedet worden, auf diesem Tage einen endlichen Beschluß zu fassen, ob man dem König nochmehr Knechte erlauben wolle, erscheint jetzt der französische Gesandte mit einem langen Vortrag, worin derKönig die Artikel des Kaisers beleuchtet und widerficht, so daß man wohl erkennt, daß jeder Thcil glaubtRecht zn haben, und wie jeder uns zu (ver)führcn hofft, woraus gar bald etwas Widerwärtiges erfolgenkönnte. Da die Boten ungleiche Vollmachten haben, so werden die Vorträge der kaiserlichen und königlichenGesandten und der Botschaft von Zürich in den Abschied genommen, in der Hoffnung, daß bald weitere guteBerichte einlangen. Inzwischen soll man sich stattlich über eine Antwort berathen. v. Junker Hans vonMarmels meldet, der Bischof von Chnr sei von den Ncichsständen um Steuer und Hülfe gegen die Türkengemahnt worden wie anderegeistliche Orte" der Eidgenossenschaft; da er vernommen, daß die Eidgenossenanderer Prälaten wegen, die mit ihnen in Bündniß stehen, auf Tagen gehandelt haben, so bitte er sie, auchseiner sich anzunehmen. «R. Ferner bringt dessen Anwalt vor, wie der verstorbene Bischof Paul zn Augsburgeine Summe Geldes zurückgelassen habe, die der gegenwärtige Bischof für sich anspreche; seine Botschaft seiüber von dem Bruder des Verstorbenen rauh abgewiesen und dein Bischof und andern Erben feindlich abge-sagt worden, so daß er genöthigt sei, die von Augsburg um Schirm anzurufen. Er bitte, ihm zu dein Seinenbehülflich zu sein. Antwort auf nächstem Tag. v. Dein Morefin von Lauis wird geschrieben, er solle demSchultheiß Fleckenstein die erlittenen Kosten, wie siejetzt zu Baden" von gemeinen Boten festgesetzt worden,bezahlen. Heimzubringen, ob man ihn rechtlich oder sonst dazu aichalten wolle. L. Den Anzug des Botenvon Freibnrg, betreffend den Span mit Bern um die Grafschaft Greyerz, hat man in den Abschied genommen,um auf nächstem Tage zn beschließen, ob man sie zum Recht mahnen wolle. K. Es wird gerügt, daß dieauf gemeineil Tagen gefalleilen Mehren häufig geschwächt werden, indem wenn zivei oder drei Orte keineBollmacht haben,und glichen erfunden werden mag", sie darin nicht begriffen sein wollen, was bei den Vordernnicht Brauch gewesen ist, weßhalb sie viele Tage erspart haben, während man jetzt viele Kosten hat. Istheimzubringen.

Der Name des Frciburgcr Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. öl) vom 14. Juli und n largo desAbschieds; derjenige des Solothurner aus dortiger Jnstruetion, Abschiede Bd. 24.

Zu Dieser Abschied wurde auch für Zürich ausgefertigt, mit Wcglassung von I», x; n, ist jedochabweichend redigirt:Erstlich haben unser getrüw lieb Eydgnossen von Zürich mit darlegung des stündlichengrus, ouch eins schriftlichen fürtrags, zu erlernen (erkennen?) geben, wie wir die vilfaltigen schwären und sorgklichcnlöufen, so jetzmalen vor ougen schwäben, trüwlichen (zu beraten?) fürnämen wöllten, wann gar bald uns undeiner loblichen Eydgnossenschast etwas unrats darus erwachsen möchte :c. Daruf sy (die Boten) sollichs fürsich gcnomen und ivol ermässen mögen, das sollichs alles us fründtlichcr cydgnössischer liebe und trüw bc-schcchen, darumb sy inen u. g. l. E. zu dem höchsten grossen dank sagen und wünschen, mit begcr sollichshaben zu erwidern" sc. ?c.

Beim Lucerncr Abschied, in der Frciburger Sammlung, Badischc Abschiede Bd. 14, nach dem Abschiedvoin 7. Dccember 1546, und beim Solothurner Abschied liegt der Vortrag der Zürcher Botschaft, vcrmuthlichvon zürcherischer Hand ausgefertigt. Die Boten der neun Orte werden wissen, ivie der Kaiser, der römischeKönig und die Stände des hl. Reiches, ohne Zweifel aus frommem christlichem Gcmüth, ein gar hochlöblichesWerk zur Abwehr des grausamsten Feindes der Christenheit unternehmen und dazu die Eidgenossen um Hand-reichung gebührender Hülfe, oder wenigstens um ein Stillsitzen ersucht haben. Wiewohl man ein solches Be-gehren, besonders das letztere, ehrbar und göttlich finde und vcrhofft hätte, daß niemand es abschlagen würde,