Juli 1542.
Monte Kenere (Moni Käuet). 1542, 14. Juli.
LandcSarchiv Schwuz: Abschiede.
Gesandte: (Obmann.) Obwalden. Hans Bnrrach, Statthalter. (Nichter für die X Orte, ohne Uri,Schwyz, Nidivalden) Zürich. Johann Escher, Scckelmeister. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß.(Für die dritthalb Orte) Uri. Hans Brügger, alt-Landaniinann und Pannerincister. Schivpz. GeorgDieding von Art.
Zwischen der Landschaft und dein Conntat Lauis einerseits und dein Comitat Bellenz anderseits entstandStreit wegen der Herrschaft und Landmarch in der Gegend zu St. Leonhard auf dem Monte Cenere. DieseMißhelle entspann sich zuerst zwischen den Communen Camignolo, Nivera und Bironico eines Theils undder Commune Medeglia andern Theils betreffend den Wcidgang. Als nämlich die von Bellenz zu St. Leonhard(in Folge des Weidgangstreitcs?) einige Frevel begangen hatten, wurde ihnen ein Commendement geschickt, inLauis zu erscheinen. Es verfügten sich dann der Landvogt von Lauis und der Commissar von Bellenz aufden Stoß, ebenso sechs Boten von der Eidgenossenschaft; der Handel gelangte vor die Obern von Ort zu Ortund zu Tagen und wurde endlich den genannten Richtern zur gütlichen oder rechtlichen Erledigung übertragen.Diese wählten einhellig den Hans Burrach, Statthalter von Obwalden, zum Obmann, und ritten nebst demselbennach Si. Leonhard auf den Stoß. Daselbst erschienen vor ihnen Heinrich Niflp von Zug, Landvogt zu Lauis,Baptist Gitrin (Gurin), sein Statthalter, Cäsar Castovens (Castorius?), Bernard Zobia, Petrus Apro, Land-schreiber zu Lauis, im Namen des Comitat zu Lauis und eröffneten, daß die drei genannten Communen, sammtdenen von Jssedco (Jseo?) von Alter her Wunn und Weid bei St. Leonhard als ihr Eigenthum, Kraft alterRechte, Briefe und Herkommen genossen haben. Ungeachtet früher die drei Commune» in Betreff des Weidgangseinige Erkanntnisse zu ihren Gunsten erhalten haben, hätten sie sich kürzlich mit der Commune zu Medegliadahin verglichen, daß jenen drei Theile, denen von Medeglia aber der vierte Theil des Weidgangs zustehenolle. Da man hieraus ersehe, auch die Märchen zeigen, daß die Gegend bei St. Leonhard zur HerrschaftLauis gehöre, so verlangen sie, beim frühern Besitz dieser Gegend beschützt zu werden. Wollen die vonBellenz hierin einiges Recht behaupten, so mögen diese ihre Klage sichren, sie werden hierauf antworten.Hiergegen crwiedern Ulrich von Eggenburg, Commissar zu Bellenz, Miser Hieroldus und Feirrich (Fähndrich?)de Cezio und viele andere Personen nebst Magnus Bcßler, alt-Schreiber zu Lauis, im Namen der III Orteund des Comitat zu Bellenz, die von Lauis hätten zuerst ihnen ein Commendement geschickt und sich alsKläger gestellt. Von Rechtens wegen hätten diese, wenn sie meinten zu St. Leonhard einiges Recht zu haben,die von Bellenz, da sie seit Altem her in ruhigem Besitz gewesen seien, vor dem ordentlichen Nichter in Bellenzsuchen sollen. Sie glauben noch, im Besitze verbleiben zu können, und wenn die von Lauis Ansprüche zuMachen vermeinen, sollen diese als Kläger auftreten. Die von Lauis wiederholen, daß der Besitzstand fürsie spreche, weisen nochmals auf die Landmarchen hin, welche die Gegend von St. Leonhard der HerrschaftLauis zuscheiden, glauben auch von gemeiner Eidgenossenschaft Boten einige Erkanntnisse erlangt zu habenund beharren darauf, daß die Gegenpartei die Stelle des Klägers zu übernehmen habe. Die Nichter undder Obmann erkennen hierauf: Weil die von Bellenz sich früher weigerten, den Handel aussprechen zu lassen,bevor entschieden sei, in welcher Herrschaft die Gegend von St. Leonhard liege; da ferner die Marchsteine