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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1542,

liberirt worden; mm hat sich aber erfunden, daß er wegen seines Todtschlags als Mörder verrufen worden ist,weßwegen die Liberation wiederum aufgehoben und dein Landvogt aufgetragen wird, den Thäter auf Betretenzu strafen. Zugleich wird in den Abschied genommen, es solle niemand mehr liberirt werden, bevor die Landvögteden Proceß untersucht und herausgeschickt haben. K. Statthalter Gurin berichtet, wie Francesk Burlin seinenleiblichen Sohn aus Unvorsichtigkeit leiblos gemacht habe, aber zu arm sei, um gemäß Satzung von Ort zuOrt zu gehen; die Boten möchten diesen Handel in den Abschied nehmen, damit Burlin auf dem nächsten Tagliberirt werde. I». Der Zoll zu Lauis hat an der Gant 1180 Kronen gegolten (mehr als früher nie).

I» aus dem Basler Abschied.

Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 15,3342, 1 297; der des Bcrneraus dortigem Jnstructionsbuch I), 4. 54; der des Baslcr a, tovAo des Basler Abschieds; der des Freiburgcraus dortigem Nathsbuch Nr. 59 vom 26. Mai.

»7.

Luggarus. 1542, 5. Juli (Mittwoch). Jahrrechnung.

Staatsarchiv Lucern: LauiS und Luggarus Abschiede, k. «3. Staatsarchiv Zürich: Ennetbirgische Abschiede 15121660, 1.115, 121.

Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede .14, S. 575. KantonSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2. KautouSarchiv Basel: Abschiede 154243.

K'autonsarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 103.

t». Abgeordnete der Landschaft Mendris bringen vor, im Jahr 1538 sei ihnen durch Vogt Blätteli vonUri und Bogt Stalder von Schimm ein Wochenmarkt bewilligt und derselbe hernach auf der Jahrrechnungzu Lauis bestätigt worden; aber vor einigen Jahren sei dieser Markt wegen Pest, Theuerung und Kriegin Abgang gekommen; sie bitten nun um Bestätigung desselben laut ihrer Briefe. Hiergegen erheben aberdie von Lauis Einsprache, weil jener Markt dem Zoll und Markt zu Lauis zu großem Nachtheil gereichenwürde. I». Rechnung: I. Einnahmen zu Luggarus: 1. Vom Zoller 900 Sonnenkronen; 100 Kronen sindihm wegen der Pest und des Krieges nachgelassen worden. 2. Vom Seckelmeister zu Luggarus 1825 Pfund(zu 25 Gros) Landsteuer. 3. Vom Seckelmeister von Vcrzasca 112 Pfund Landsteuer. 4. Vom Seckelmeistervon der Niviera di Gambarogno 275 Pfund Landsteuer. 5. Von den Consuln von Brissago 68 Pfund Landsteuer.6. Vom Seckelmeister aus dem Mainthal 600 Pfund Landsteuer. 7. Vom Fiscal aus dem Malefiz 97 Kronen;dagegen verrechnet er seine Ausgaben und seinen Jahrgehalt, und liefert noch 22 Kronen an Baar ab.II. Ailsgaben zu Luggarus: 1. Den Edlen von Luggarus gemäß jährlicher Verpflichtung 87 MailänderPfund. 2. Dem Landschreiber 50 Goldkronen Jahresgehalt. 3. Den Landweibeln 42 Kronen Jahresgehalt.4. Der neueil Landvögtin 6 Kronen zuLetzt". 5. Den wälschen Weibeln 9 dicke Pfennig zu Letzi. 6. Deralten Landvögtin 6 Kronen zu Letzi. e. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen sowohl hier zuLuggarus als zu Lauis erhält uoch jedes Ort 140 Sounenkroncn, 43 neue Kronen und 3 Ducaten. «R. ChristophCatelni (oder Catelin?) ist des Falschmünzens verdächtig zu Luggarus verhaftet, da man aber nichts auf ihnerbringen konnte, auf Bitte und gegen eine Bürgschaft von 1000 Kronen wieder befreit worden.

«I aus dem Zürcher und Basler Abschied.

Von den Gesandten verzeichnen unsere Spccialquellen die von Basel lind Frciburg; es sind natürlich fürdiese und die andern Orte die gleichen wie bei der Laniser Jahrrechnung.

Zu v II. 1. Die 87 Pfund bezeichnet der Basler Abschied als imperialische anstatt als Mailänder Pfund.