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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1542.

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«k.

Lauis. 1542, 26. Juni. Jahrrechmmg.

Staatsarchiv Lucern : Lauis und Luggarus Abschiede, 5.62. Staatsarchiv Zürich: Ennetbirgische Abschiede 15121560, 5.117.

Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede .1.1, S. 567. KantonSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2. KantouSarchiv Basel: Abschiede 15421543.

KantouSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 103.

Gesandte: Zürich. Hans Escher, des Raths und Seckclmeister. Bern. Anton Tillier, Venner. Basel.Onofrius Holzach. Freiburg. (Peter) Tossis. (Andere unbekannt).

Der Landvogt hat wegen falschen und leichten Münzen den Peter Nisius von Sal, AntoniusNuscanns und Andere verhaftet; die Boten aber haben nach genauer Untersuchung des Processes nichtsgefunden, als daß jene das Geld von einem Francesco Vanano aus Canebie (Canobio?) für gut angenommen,und es ihm zum Theil, als sie den Betrug gemerkt, wieder zurückgestellt haben. Darum wird der Handeleinstweilen suspendirt und die Bürgschaft wieder zurückgestellt, dagegen aber an alle ennetbirgische» Vögte derBefehl erlassen, den Franciscns und Cadolinns ans Betreten zu verhasten und nach Verdienen zu bestrafen,t». Da die Behausung, die bisher die Vögte bewohnt haben, von Schultheiß Fleckenstein und Geschäftsgenossenerworben worden ist, so eröffnen die vier Fürsprecher der ganzen Landschaft Lanis, daß das Nathhaus bau-fällig sei, sie es aber zu einer anständigen Behausung einrichten wollen, wem: man ihnen verspreche, daß dieLandvögte dort wohnen sollen. Heimzubringen, e. Ans dem Tag zu Baden war in den Abschied genommenworden, daß einige Todtschäger aus Armuth nicht von Ort zu Ort gehen könnten, um sich liberiren zulassen, doch aber nicht unehrliche Todtschläger seien und sich mit den Verwandten abgefunden haben. NachEröffnung der Instructionen werden mit Mehrheit der Stimmen drei, nämlich Baptista de Rotz von Sessen,Albertino de Quadrio von Lauis und Demenichins de Bregadin aus Colen liberirt, die ersten zwei aberum 20 Kronen, der dritte um 12 Kronen gestraft. «1. Rechnung. 1. Der Landvogt hat 521 Kronen ein-genomen, und nach Abzug aller Kosten noch 134 Kronen in Vaar abgeliefert; seine Rechnung wird gut-geheißen. 2. Der Seckclmeister liefert die Landsteuer ab, im Betrage von 7020 Pfund und 19 Spagürli.(Ein Pfund ist gleich 10 Kreuzer, die neue Krone 113, die Sonnenkrone 116, der Dncate 124 Kreuzer.)3. Die von Sonvico geben an Steuer 640 Pfund. 4. Die von Ponteund Craviasco" (Ponte Capriasca)392 Pfund 2 Spagürli. 5. Die von Morco 320 Pfund. 6. Die Bank und Weinzoll zu Mcndris 100 Sonnen-kronen. 7. Die Zoller zu Lanis liefern 900 Kronen ab, und machen die Anzeige, daß man ihnen einenNachlaß versprochen habe, wenn Krieg oder Pestilenz ausbreche; nun sei aber dieses Jahr ein großes Sterbenin Deutschland gewesen, so daß niemand bei hoher Strafe aus oder in das Herzogthum Mailand habe gehendürfen, wodurch ihnen großer Abbruch geschehen sei; sie bitten also um einigen Nachlaß. Es werden ihnen30 Kronen nachgelassen, v. Ab dem Tag zu Baden ist Befehl eingelangt, es solle in Betreff der Zurede desSchultheiß Fleckenstein gegen Hieronymus Morcsin ein Vergleich getroffen und beider Parteien Kundschaftaussagenin den Abschied genommen werden. Moresin hat sich hiemit zufrieden gestellt und begehrt, daß ein Ruf erlassenwerde, daß jeder, welcher wider ihn zu klagen habe, erscheine. Dagegen verweigert Fleckenstein einläßliche Antwort,weil die Zurednng zu Lucern geschehen sei, die Freiheiten seiner Herrn beeinträchtigt würden, wenn anderswohierin gehandelt würde, und gemäß den Bünden jeder den andern da berechtigen und suchen soll, wo die Wortegefallen seien. Heimzubringen. 5. Peter de Cur hat seinen Vater umgebracht und ist ans einein Tage zu Baden

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