Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
160
Einzelbild herunterladen
 

160

Juni 1542.

3. Bestrafung milderer Fricdbrüche als Malefiz. 4. Zoll bei Frauenfeld. 5. Laden der Fraueufelder vorLandgericht. 6. Verhaftung (un)vcrläumdeter Leute. 7. Bestrafung der Todtschlägcr. 8.Ob die landschaftKey uns, den gerichtsherrn, in vor- und nachgehenden kosten sein wolle". 9.Daß jede gemeint ihrengesandten um solich articul gemalt gebe". Es folgt dann die in dieser Note Ziff. 2 angeführte ausführlicheKlage der Edelleute vom 1. Juni und dann die oben unter Ziff. 3 gegebene Vertheidigung der StadtFrauenfeld.

Zu u 5. Der Solothurner Abschied enthält zwei Vorträge des französischen Gesandten, die vielleichthieher gehören. Der eine, in Form einer Instruction gehalten, bezweckt, den Eidgenossen zu eröffnen, wieder König die Practik des Papstes und Kaisers kenne, die dahin gehe, die eidgenössischen Knechte aus demDienste des Königs zurückzuziehen, um sie bei Anlaß selbst zu gebrauchen; wie zu diesem Zwecke die Gesandt-schaft des Papstes an Hauptlcute Geld sende, um Leute aus Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus zuerhalten. Dem Gesandten sei aufgetragen, auf das Gefährliche und Unschickliche dieses Vorgehens aufmerksamzu machen. Sodann soll der Gesandte eröffnen, daß mehrere eidgenössische Knechte ohne Abschied und ohneUrsache, wider Willen der Hauptleute nach Bezahlung deS dritten Soldes heimkehrten, und diesfalls ernstlicheAbhülfe verlangen. Der zweite Vortrag («Rssponos kniot, pur 1o Lr. cks UoisriAnmU snr In propositionkniots cks bcmebs ob non pur sseript pur l'nmbnssnclonr clo l'ömpuzrour aux soniours clo liAno») machtsich zur Hauptaufgabe (in oft wiederkehrender Weise) zu zeigen, daß nicht der König von Frankreich, sondernder Kaiser und der römische König Schuld an dem Kriege und dem Vorgehen der Türken seien, u. s. w. Erschließt mit dem Datum! «kniet <r Lnäckon, lg eingniosins llour clo llnillis l'nn 1542».

K. A. Solothut'in Abschiede Bd. Lt.

Diesen Artikel hat das K. A. Glarus: Abschiede, in besonderer Ausfertigung ohne Angabe des Tagcs-datums.

Zu vk. Dieser Artikel in besonderer Ausfertigung im Kantonsarchiv Frciburg: Badische Abschiede Bd. 14,nach den Abschieden von 1546.

Zu x. Dieses Schreiben ist im Abschiedtexte nicht erwähnt; Datum 28. Juni. In Abwesenheit der Bot-schaften soll es von Burgermeister und Nöthen von Ulm geöffnet werden.

Zu »n.. Die benützte Quelle übersetzt das Datum irrig mit 30. Juli.

Zu kl». 1542, 22. Juni, Baden. Die Boten der XIII Orte an Bürgermeister und Rath der StadtSt. Gallen. In Folge des Schreibens derer von St. Gallen in Betreff der Neuerungen und Belästigungenihrer und anderer Kaufleute in Frankreich sei man den königlichen Gesandten um Aufschlüsse angegangen.Dieser habe geantwortet, der König habe keine Neuerungen eingeführt, seine Amtsleute beziehen den Zoll wievor Altem; er glaube, die Kaufleute sollen denselben entrichten, wenn er auch seit einigen Jahren nicht bezogenworden sei. Hierauf habe man dem König ernstlich geschrieben und seinem Gesandten aufgetragen, ihm zumelden, es sei dieser Zoll seit Errichtung des Friedens und der Vereinung weder bezogen noch bezahlt worden;man bitte daher, der König möge die Zoller zu Toulouse und anderswo auweisen, keinen Zoll zu beziehen,als welcher seit Aufrichtung der benannten Tractatc bezogen worden sei. In Betreff des Geleits, bezüglichdessen der königliche Statthalter zu Toulouse und anderswo verkünden ließ, daß jegliches Geleit aufgehobenund erloschen sei, habe man dem König geschrieben, er möge die Kaufleute der Eidgenossen mit ihren redlichenKaufmanusgütern in und aus seinem Reiche, es sei nach Spanien oder anderswohin handeln und wandelnlassen wie bisher; sie werden sich weder am Kriege, noch an andern Dingen, die dem König zuwider seinmöchten, betheiligen. Ucber beide Punkte habe man Antwort verlaugt und werde diese zur Zeit mittheilen.Gesiegelt vom Landvogt zu Baden, Jacob an der Nüti, des Raths zu Schwyz.

Stadtarchiv St. Gallen- Trule XXII. SS. s.