Juni 1542. fgg
1) 1542, 18. April. Dic Edelleute und Gcrichtsherren im Thnrgan an Schultheiß und Rath der StadtFrciburg (wohl alle X Orte). Sic beklagen sich durch die Abgeordneten Joachim von Nappcnstein undGoriuS von Ulm zu Wellenberg: 1. seit Landvogt Bilis Zeit müssen sie mehr beschwören, als früher; 2. wennihre Hintersassen dem Landvogt schwören, werde der Eid dieser für die Gcrichtsherren nicht vorbehalten;3. daß am 6. Februar der Vogt zu Baden beauftragt worden, die Rechte der Gerichtsherren für Gefangen-nahme und Bestrafung zu untersuchen; 4. die Landgerichtsknechte verrichten in den niederen Gerichten Geboteund Verbote auch in nicht malefizischcn Sachen; 5. wegen des den Edlen theilweise entzogenen Wildbanns;6. Eigcnschaftspflichten solcher Leute, die nach Frauenfeld ziehen, werden ihren Herren vorenthalten; 7. dieLandvögte gebieten das Halten von Thädigungen und verlobten Sprüchen, die in den nieder« Gerichten vor
sich gegangen sind. K. A. Frciburg: Badlschc Abschiede Vd. 14, nach dem Abschied vom IS. Mai 1542. — a. A. Solothurn: Abschiede Bd. 24.
2) 1542, 1. Juni (Donstag nach Pfingsten), Mensfelden. Klage der Edlen, Gcrichtsherren und derLandschaft Thnrgan, vorgetragen von Joachim von Nappenstein, Heinrich von Ulm zu Grießenberg, Michelvon Landenberg, Vogt zu Güttingen und Jacob Egli, Herr zu Berg: 1. gegen einige Artikel deö entworfenenErbrechts; 2. die Francnfelder wollen dic Landschaft Thnrgan verhalten, unter dem Hauptmann und Fähnchenderer von Fraucnfeld zu reisen; 3. gegen den neuen Zoll derer von Francnfeld; 4. daß alle Fricdbrnchsfälleals malesizisch behandelt werden wollen; 5. die Landvögte verhaften in den nieder» Gerichten unverläumdeteLeute, dic das Recht vertrösten können auch in Sachen, die nicht malesizisch sind; 6. die Frauenfeldcr ladenjeden im Thnrgan Sitzenden wegen Geldschuld und Anderem vor das Landgericht; Verlangen des Vorweisensder dicsfälligen Rechte. ,
St. A. Zürich: Abschiede Vd. 16, k. 02. — K. A. Zug: Abschiede Vd. 2. — K. A. Solothurn: Abschiede Vd. 24. — Im Solothurner Exemplarwerden Nappcnstein und Egli nicht, im Zuger dagegen nur diese beiden genannt.
3) 1542, 7. Juni. Vertheidigung von Schultheiß und Rathen zu Fraucnfeld. Sie beginnt mit folgenderEinleitung: Da sie besorgen, daß bei dem öfter« Tagen der Gcrichtsherren und durch ihre Botschaften andic Eidgenossen hinterrücks derer von Francnfeld denselben Nachthcil entspringest möchte, so habe man ansdem letzten Tage zu Baden gebeten, Gelegenheit zur Verantwortung zu erhalten (?). Es sei ferner denGerichtsherrcn auf einem Tag die Abhaltung einer Landsgcmeinde im Thnrgan bewilligt worden, doch so,daß diese nur in Betreff des Erbrechts verhandeln dürfe, was der Landvogt durch dic Landgerichtskncchtebeim Ansagen der Landsgemeinde bekannt gemacht habe. Aber vor der Landsgenicindc seien von einigenGcrichtsherren besondere Gemeinden gehalten, und an diesen und dann an der Landsgenicindc, ungeachtet desVerbots des Landvogls andere Sachen behandelt worden, welche die Eidgenossen und die von Fraucnfeldbetreffen. Um nicht wider diese und die Eidgenossen zu sein, seien auch einige Gemeinden nicht an dieLandsgeineindc gekommen. Dic von Fraucnfeld seien nicht dahin berufen und eine Missive, die sie zurWahrung ihrer Freiheiten und Rechte und daß nur das Erbrecht behandelt werden solle, hingeschickt haben,sei erst am Ende verlesen worden. Da seien dann Artikel, wenigstens zum angeblichen, Mehr geworden,welche die Eidgenossen, die am Malefiz im Thurgan Antheil haben, und die von Fraucnfeld nicht wenigberühren. Man hätte geglaubt, vor solchem ruhig sein zu können, nachdem vor Jahren der Tobner und seineMithaften, die Zwölfe genannt, sammt der Landsgcmeinde mit ähnlichen Versuchen nichts ausrichten konnten.Es folgt dann eine einläßliche Widerlegung der in der oben angeführten Klage vom 1. Juni enthaltenenZiff. 2, 3, 6 und des Verlangens, die Nechtsamen vorzuweisen.
K. A. Salothmm: Abschi-dc Bd. 24. — lt. A. V->n: TlM'gaucr Abschied- II, S. 74S, ohn- Datum.
Eine Uebersicht der Einwürfe gegen den frühern Entwurf des Erbrechts geben wir beim Abschied vom23. Oetober 1542 in der Note zu «j.
Das Kantonsarchiv Thurgan zu Franenfeld besitzt einen Copialband mit Auszügen über den Thurgaubetreffende Verhandlungen von 1479—1549. Derselbe bringt auf Seite 683 den Artikel Ii aus demAbschied vom 15. Mai 1542 und schließt unmittelbar hieran folgende, mit anderwärtigcn Vorlagen etwasdivergente Aufzählung der Beschwerden der Edelleute und Gcrichtsherren im Thurgau : 1. Betreffend Haupt-mann und Fähnchen zc.. 2. Beanstandete Artikel im Erbrecht; es werden genannt der 3., 4. und 14. Artikel.