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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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158 Juni 1642.

gedenke; weil aber der Kaiser sich immer als der Eidgenossen allergnädigstcr Freund, Nachbar und Bundes-genosse erwiesen, so haben sie keine Ursache, so wider ihn zu ziehen; der Gesandte glaube auch nicht, daß sieso gesinnt seien; er bitte und ermahne sie daher, beförderlichst solches Kriegsvolk abzufordern und den Leutenbei Leibesstrafc zu gebieten, daß sie sich nicht wider Mailand und andere Gebiete des Kaisers brauchen lassen.Weil auf dem letzten Tage zu Lucern einige Gesandte gefragt, ob der König sicher wäre, daß der Kaiser ihnnicht überzöge oder bekriegte, wenn er in seinem Lande bliebe, so habe er ausgründlichem Vorwissen"geantwortet, daß der Kaiser nichts Anderes begehre, als mit dem König und allen übrigen christlichen PotentatenFrieden zu halten, und demselben gemäßkein Haar anregen", sondern den Stillstand jederzeit beobachtenwerde. Diesen Bescheid haben die Boten heimzubringen versprochen; deßhalb sei er sofort nach Mailandverreist, um bei dem Marquis von Guast zu erfahren, wie er gesinnt sei; er habe durchaus nichts Anderesbei ihm gefunden, als die ernstliche Begierde, den Frieden zu halten, sein Heer zu entlassen, sobald derKönig diebestellten" Truppen beurlaube, und jede nöthige Versicherung zu geben. Nicht daß es demKaiser an Volk oder Mitteln fehlte, seine Lande zu beschirmen; er sei nur auf Erhaltung des Friedens inder Christenheit und Abtreibung ihres Erbfeindes bedacht. Demnach bitte der Gesandte die Eidgenossen,dies alles wohl zu bedenken und dein König zu seinem unbilligen Vorhaben keine Hülfe zu leisten. DennIvo derselbe, ungeachtet alles Erbictens des Kaisers, sich nicht erweichen und davon abwenden ließe, so wolleder Kaiser hiemit vor den Eidgenossen, Gott dem Allmächtigen und jedermann bezeugen, daß er an allemUnrath und Blutvergießen, das daraus erfolgen würde, keine Schuld trage.

Beim Zürcher, Bcrncr, Vaöler, Solothurner, Schasshauser und Appenzeller Abschied; auch in der Krciburgcr Sammlung nach dein Abschiedvom 2!i. Octobcr IS4S. Am Schlüsse heißt cS:anbracht zu Baden im Ergöw de» Sic» tag Julii im jar 42".

Zu in. Uebcr diesen Artikel fanden besondere Berathungen der Boten der evangelischen Städte statt:

1) 1542, 27. Juni. Baden. I. Hanb an Zürich. Nachdem Zürich an Bern, Basel und Schaffhausengeschrieben, daß diese Städte baldmöglich ihre Meinung in Betreff der Kricgsbetheiligung der Eidgenossen inPiemont oder Italien eröffnen möchten, habe er den Gesandten aller drei Orte, von denen aber der vonSchasfhauscn erst am Sonntag angekommen sei, die Ansicht derer von Zürich mitgetheilt. Sic haben fasteinmüthig geantwortet, ihren Obern mißfalle das Vorgehen der Eidgenossen wegen der großen Gefahr, in diesie sich und Andere hicdurch versetzen, glauben aber, daß es nichts nütze, was man auch diesfalls mit denEidgenossen rede; wenn es aber denen von Zürich gut scheine, weiter in der Sache zu handeln, so habensie hiefür Vollmacht. Dabei haben die Boten der benannten Orte sich geäußert, ihre Obern seien gleichdenen von Zürich gesinnt, die Ihrigen daheim zu behalten. St. A. Zürich: A .a -nser.

2) 1542, 30. Juni, Baden. Obiger an Obiges. Die freundliche Warnung und Mahnungüwerer"Eidgenossen habe er den Boten der drei Orte mitgetheilt, die wie früher antworteten, sie seien willig, mitdem Gesandten von Zürich die Eidgenossen zu bitten; aber beizufügen, daß man die Knechte wieder abmahne,hätten sie nicht Gewalt, weßhalb er (Hanb) dieses allein auch nicht thun wollte. lieber das Schreibe» derHerren von Constanz und in Betreff des Herzogs von Braunschweig und seiner Widerpartci habe er denBoten der drei Orte im Geheim Mittheilung gemacht. Diese seien dann der Meinung gewesen, hierüber mitden Eidgenossen nicht vieles zu reden; Würde man ihnen viele Warnungen vorführen und es aber danndem König und ihnen besser gehen, als man jetzt meint, so würde man zum Gespött; überhin seien Baselund Schasfhauscn mit Bezug auf die Vereinung nicht so frei wie Zürich. Bitte um weitere Instruction.

Si,A. Zürich: A. Tagsahung.

Zu <4. Dem Berncr und Solothurner Abschied ist ein Auszug der angeführten Artikel unter demTitelder VII Orten Gerechtigkeit im Ober- und Nieder-Thurgau" beigelegt, der aber fast nur das im TextEnthaltene mittheilt und seine Quelle nicht benennt.

Zu «K und 4. Die hier in Betracht fallenden mitunter ziemlich weitläufigen Parteischriftcn sind unnöthigins Detail zu verfolgen, da bei der Behandlung der Anstände selbst ans den Tagen (23. October 1542,12. März und 4. Juni 1543) die Parteianbringen mehr oder weniger weitläufig wiederkehren. Hier genügteine summarische Uebersicht dieser Parteivorlagcn und ihres Inhalts; es sind folgende: