Juni 1542. 157
eine streitige Forderung an den Petenten, 500 Kronen betragend, der Stadt Basel an dem Friedgcld abgezogen,in gebührendes Licht.
3) Ein Brief von Hans Reinhard an Freibnrg vom 24. Juli führt das Formelle der Verhandlungin folgenden Richtungen aus: Boisrignult habe seine Antwort schriftlich gegeben, wovon ihm (Reinhard) eineAbschrift mitgethcilt worden sei. Er habe dann seine Gcgenantwort ebenfalls schriftlich supplicationswciseverfaßt und dein Landschreiber zu Baden eingereicht. Darauf sei der Bescheid gefallen, die Sache werdejedem Boten in den Abschied gegeben: den Ansprechern sei zugelassen, ihre Klage und Anforderung schriftlichjedem Boten zur Vorlage an seine Obern mitzutheilen. Da ihm dieses auf letztem Tag unmöglich gewesen,so sende er sie nun. a, A. Frciburg: Badisch- Abschiede Bd. !t, nach den Abschieden von lö!io.
Zu I. Der Vortrag des kaiserlichen Gesandten geht dahin: Er vernehme, daß der Anwalt des Königsvon Frankreich auf dem letzten Tage zu Baden unter Anderem vorgegeben, der Kaiser habe ein großes Kriegsvolkaus vielen Nationen auf den Grenzen und sei völlig bereit, ihn auf seinem Gebiet zu überziehen. Das seider Wahrheit gar nicht gemäß; denn der Kaiser habe einen solchen Vorsatz nie gefaßt und werde es auchnicht thun; er sei gegenwärtig viel mehr entschlossen, in eigener Person und mit aller Macht wider denTürken zu kämpfen. Auf den Vorwurf aber, daß er mit seiner Fahrt nach „Barbarien" den Türken widerdie Christenheit aufgehetzt und gereizt habe, sei zu erwidern, daß der König von Tunis, von dem Barbarossamit Vertreibung bedroht, den Kaiser dringlich um Hülfe gerufen, da er selbst zu schwach gewesen sei; in Betrachtder Gefahr, die der Christenheit aus der Eroberung jenes Landes durch die Türken folgen müßte, sei erpersönlich dahin gezogen, habe gesiegt, bei 24,000 Christen aus jämmerlicher Gefangenschaft erlöst und mitallem Röthigen bis zu ihrer Heimkehr versorgt. Der andere oder jüngste Zug nach „Algera" sei durch dieNachrichten veranlaßt worden, daß eine türkische Armada die Königreiche Neapel, Sicilien Zc. überfallenund schädigen werde: als dann aber diese feindliche Flotte nicht erschienen, der Kaiser aber fertig gerüstetgewesen, so sei er nach Algerien geschifft, das er, ohne das Einfallen der Stürme, in 5—6 Tagen ohneZweifel erobert hätte. Wenn er gegenwärtig nicht so sehr von den Ungläubigen und „etlichen" (gewissen)Christen angefochten wäre, so würde er auch neuerdings den Krieg gegen Algier unternehmen, indem dadurchder Mehrihcil der Christen vor den häusigen Ueberfällen der Mohren und anderer Africaner gesichert werdenkönnte. Die Widersacher des Kaisers, die von dieser Seite her gesichert seien, sollten sich schämen, ihn soguter Werke wegen zu schelten und bedenken, daß sie am meisten der Scheltung würdig wären, da sie seitAnfang ihrer Regierung nichts Anderes gethan und versucht, als in der Christenheit Krieg und Empörunganzurichten, Wittwen und Waisen zu machen zc. Der französische Anwalt habe angedeutet, daß die kaiserlicheBotschaft ausstreue, der König sei mit den Türken verbündet; da der Gesandte nicht wisse, ob dieser Anzugauf ihn ziele, so antworte er nicht weiter darauf, wolle aber nicht verbergen, daß solches allgemeine Sagein Deutschland, Venedig, Rom und ganz Italien sei. Da der französische Anwalt vorspiegle, daß der Königeinen Kriegszug vorhabe, um die Ermordung seiner Botschaft zu rächen, so verweise der Gesandte auf denBericht, den er schon auf dem letzten Tage deßhalb gegeben, der auch genugsam zeige, daß der Kaiser ansolcher That gar keine Schuld trage und nicht einmal die Schuldigen kenne: es werde sich in Ewigkeit nieanders erfinden. Er habe sich vielfältig nach den Thätern erkundigt, um sie ohne alle Gnade zu strafen.Seine Unschuld sei auch klar an den Tag gekommen, als er letzthin zu Lucca mit dem Papst die Vorbereitungzu einem ansehnlichen Zuge wider die Türken berathen: da habe der König von Frankreich durch seineBotschaft den Papst ersucht, über die erwähnte „Mißhandlung" rechtlich zu procediren und abzusprechen:der Kaiser habe sich gutwillig erboten, diesen Spruch zu erwarten und anzunehmen, wenn der Papst überalle beklagten Friedbrüche entscheiden wolle: sobald aber der König dies vernommen, habe er sein Begehrenzurückgezogen. Demnach können die Eidgenossen erwägen, ob derselbe einen rechtmäßigen Grund habe, denKaiser mit Krieg anzufechten. Auf dem letzten Tag zu Lucern, den die neun (?) Orte gehalten haben, wo derGesandte seine Aufträge ausgerichtet, habe er vernommen, daß der König alles Kriegsvolk, das er in derEidgenossenschaft anwerbe, nach Mailand und in andere Landschaften, welche dem Kaiser gehören, zu führen