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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1542.

wieder die Allsprecher gegen Frankreich ein, nämlich Hans Rudolf von Dießbach von Bern, im Namenseines sel. Vetters Hans von Dießbach, Anwälte des Erhard Psyffer sel. von Bern, Hauptmann Hans Rein-hard von Basel, Hans Stölli von Basel, der Vogt der Kinder Hans Neif's von Freiburg, Vogt Ulrich vonSchwyz, und Anwälte der Erben von Hauptmann Muschg von Appenzell, und bitten, bei dein König zuverschaffen, daß er sie endlich bezahle oder ihnen laut des Friedens und der Vereinung des Rechten sei. Herrvon Boisrigault gibt für jeden Ansprecher besondern Bescheid, der den Betreffenden eröffnet wird. Daraufwiederholen sie ihr Begehren, daß das rechtlich Gesprochene vollzogen, und die übrigen Forderungen gütlichoder mit Recht erledigt werden. Da der Gesandte erklärt, daß er bei der frühern Antwort verbleibe undkeine Vollmacht habe, jemand etwas zu geben oder zu versprechen, so hat man nach langer Rede nochmals anden König geschrieben, es sei nun die Sache schon lange angestanden; den Kindern Hans Reiffs seien von deneidgenössischen Rüthen 1000 Kronen gütlich gesprochen und auch die andern Ansprachen von den Obrigkeitenrechtmäßig erkannt worden; darum bitte man den König, dieselben gütlich zu berichtigen oder dann unver-züglich gemäß dein Frieden und der Vereinuug seine Zusätzcr zu senden und das Recht ergehen zu lassen;man erwarte darüber eine endliche Antwort. Heimzubringeil, was man thun wolle, wenn der König nichtentspräche. I. Auf den heimgebrachten Anzug betreffend diejenigen, die um Vogteicn, auchRitte" (Gesandt-schaften zu Tagen :c.) bitten, practiciren, Gaben verheißen und Geschenke geben, erklären nun die meistenOrte, sie haben solchesvorhin" bei den Ihrigen abgestellt; demnach wird erkannt, es solle jedes Ortsolche Bitten, Verheißungen und Geschenke zum strengsten verbieten und die Uebertreter an Leib und Gutbestrafen. Ii. Es fällt ein Anzug, wie die dicken Pfennige beschnitten und gar zu leicht seien, weßhalb siewie in Frankreich in einigen Orten gewogen werden; daher mögen die Obrigkeiten nach ihrem GefallenVerordnungen erlassen. I. Der Gesandte des Kaisers hält einen Vortrag und legt ihn auch schriftlich ein.Antwort auf nächstem Tag. »»». Zürich läßt durch seinen Burgermeister abermals die ernstliche Bitte undErmahnung vortragen, daß man keinem fremden Fürsten Knechte zulaufen lasse, sondern die noch übrigeniin Hinblick auf die bedenklichen Unruhen in der Christenheit daheim behalte, damit niemand sagen könne, dieEidgenossen seien am Kriege schuld, und Anlaß bekomme, sie anzufechten; Zürich wolle deßhalb in besterMeinung bezeugt habeil, daß es, wenn ihre Knechte in Mailand unglücklich wären und ein - Unfall darauserwüchse, dessen sich nicht entgelten möchte, was ihm jederzeit zuwider gewesen sei. Die Boten von Bern, Baselund Schaffhausen bitten ebenfalls, man möchte die Knechte zu Hause behalten und nicht zwei oder drei Herrenzuziehen lassen, sondern bedenkeil, was für Unheil für gemeine Eidgenossenschaft daraus entsteheil könnte.Das soll man treulich heimbringen, um die Sache reiflich zu erwägen und Gefahr zu verHilten. l>. Fiirabstehende Artikel wird ein Tag nach Baden angesetzt auf den K. Auglist. Wenn aber einem Ort inzwischenetwas zustieße, so mag es eiueu eiligern Tag ausschreiben. «. Zu Anfang des Tages bringt SchultheißErzli von Kaiserstuhl vor, wie er in den letzten Jahren ein neues Haus vor der Stadt geballt, und bittet,dem Landvogt zu erlauben, ihm das Taveruenrecht zu verleihen, wofür er den landesüblichen Zills gebenwolle. Das wird ihm mit Vorbehalt des Widerrufs bewilligt. Darauf erscheinen Konrad Segesser, Vogt(im Rainen des Bischofs), und Anwälte deren von Kaiserstuhl, welche anzeigen, wie sie Schultheiß Erzli vorJahren bewilligt haben, ein Knechteuhaus zu ballen, um sein Vieh unterzubringen, dabei aber vorbehalten,daß es ihrer Stadt nicht nachtheilig werden dürfe; jetzt wolle derselbe eine Taverne aufrichten, und möchteda später auch Salz, Eisen und Anderes feil haben, wodurch ihr armes undübel versetztes" Städtchengroßen Schaden litte. Denn andere Burger würden dann auch in die Gärten hinaus bauen und ziehen lind