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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1542.

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einen gewaltigen christlichen Heereszug wider den Türken zu führen, wozu er als Neichsfürst uicht bloß seinjährliches Einkommen, sondern alle seinem Chrisam Untergebenen in Anspruch nehmen müsse; wenn nun dieGeistlichen in der Eidgenossenschaft zu diesem Feldzug nicht steuern und sogar durch die weltliche Obrigkeitdaran verhindert werden, so könne man wohl ermessen, was für Schaden und üble Nachreden darauserwachsen; obschon er den Eidgenossen an ihren Gerechtigkeiten nichts entziehen wolle, so müsse er doch alsFürst und Glied des Reichs gehorsam sein und sie daher bitten, das christliche Vorhaben und die großeBedrängniß sich zu Gemüthe zu führen und die Geistlichen anzuweisen, den au sie erlassen Mandaten nach-zukommen. Es wird ihm geantwortet, man sei darüber ohne Befehl, man werde auf dem nächsten Taggebührliche Antwort geben, v. Der alte und der neue Landvogt zu Sargans berichten, daß die dortigenEiseuschmieden müßig stehen und keinen Nutzen abwerfen, daß aber Gotthard Nychmuth von Zürichgeäußert habe, er würde dieselben kaufen,sofern" man solche ihm "überließe. Da man (seit Langem) nichtsdaraus zieht, so hat man dem Landvogt und dem Landschreiber aufgetragen, sich bei dem Nychmuth zuerkundigen, wie viel er dafür bieten und mit welchen Gedingen er sie erwerben möchte, und dies auf demnächsten Tag zu melden. Heimzubringen, t. Der Bote von Freiburg trägt vor, was in jüngster Zeit indem Handel mit Bern des Grafen von Greyerz halb ergangen sei, wie die Boten der vier Orte, die au derSense erschienen, die von Bern gebeten, die Grafschaft Greyerz der Huldigung wegen ruhig zu lassen, undda sie nichts Gütliches erreicht, die beiden Theile zum Frieden crmahnt und an das bundesgemäße Rechtgemiesen haben; wie dann eine Botschaft von Freiburg nach Bern gegangen, um durch nochmalige freund-liche Bitte den früher gemachten Vergleich zu erhalten, worauf dieMitbürger und Brüder" von Berngeantwortet haben, der Vergleich sei nach ihrer Meinung erloschen, das beharrliche Dringen auf Recht seiihnen befremdlich, sie werden thun, wozu sie befugt seien; wie sie dann eine schriftliche Erklärung verweigert,weil auch Freiburg nichts Schriftliches eingelegt habe. Daher bittet es nun, daß Bern sich ausspreche, obes Freibnrg bei dem Nechtsbot wolle bleiben lassen oder nicht und daß der vier Orte Boten, die jüngst andie Sense gekommen, den mündlich gegebenen Abschied mit Beförderung schriftlich verfassen. Der Bote vonBern antwortet, er sei ans diesen Anzug nicht verfaßt, hoffe aber, daß die Eidgenossen hinter Bern in derSache nichts entscheiden. Da bereits mancherlei Gerüchte umgehen, so hat man beide Parteien und Berninsbesondere ersucht, keine Thätlichkeiten anzufangen, weder mit Freiburg noch dein Grafen oder der Graf-schaft, Freiburg bei seinem Nechtsbot zu lassen und zu bedenken, was die geschworueu Bünde und der Land-sriede fordern. In Betreff des von Freiburg begehrten Abschiedes von der Sense wird verordnet, daß dieVoten von Zürich, Lucern, Schwyz und Basel auf den 11. Juli zu Baden sich versammeln sollen, um jenenAbschied besiegelt aufzurichten und Bern wie Freiburg mitzutheilen, mit der Ermahnung, demselben stattzu-ihun. Zu weiterer Verathschlagung heimzubringen. S. Der Gesandte des Herzogs von Savoyen begehrtAntwort auf die letzthin eingereichten Briefe des römischen Königs und der Neichsstände. Bern eröffnet, dieHerreu seien noch nicht vollzählig versammelt gewesen, wie ein so großer Handel es erfordere; sie werden sichaber nächstens zu einer gründlichen Antwort entschließen. Freibnrg bemerkt, der König von Frankreich. Bernund Wallis haben einen viel größeren Theil des savoyischen Landes eingenommen; zudem besitze es denseinigen krast Ucbereinkunft mit Bern; wenn dieses sich weiter einlasse, so werde auch Freiburg thun, was sichgebühre. Von dem Bischof und den Eidgenossen im Wallis ist noch gar keine Antwort vorhanden. Deß-wegen hat man nochmals an sie geschrieben und die beiden Städte Bern und Freiburg ersucht, wohl zubedenken, was aus der Sache folgen könnte, und auf dem nächsten Tag zu antworten. I». Es finden sich