Juni 1542.
149
K. Man soll sich erklären, ob man dem König einen weitem Aufbruch bewilligen wolle oder nicht. I». Haupt-mann Baptista hat einigen Boten mitgetheilt, wenn der König den Kaiser in dessen Landen ruhig lasse, so wolleer bei Treuen und Ehren den Kaiser vermögen, ein Gleiches zu thun. Man null in Baden mit Vollmachtbcrathen, was man diesfalls gegenüber dem König thun wolle, i. Die von Lucern ziehen an, wie Haupt-mann Baptist (und andere) Botschafter des Kaisers und des Papstes in der Eidgenossenschaft liegen undAlles, was verhandelt werde, insbesondere auch in Betreff der Knechte in des Königs Dienst (erfahren?) unddadurch leicht heimliche Practik treiben möchten. Heimbringen und zu Baden Gewalt haben, ob man sie ausdem Lande weisen wolle oder nicht, k.. Der Bote von Freiburg bittet abermals in Betreff des Spans mitBern wegen der Grafschaft Greyerz um Rath und Hülfe, um in Erfahrung zu bringen, ob die von Bernsich des Rechten, das ihnen dargeschlagen und zu welchem sie von den Boten der vier Orte an der Senseermahnt worden seien, bedienen wollen oder nicht; wenn keine Antwort erfolge, sollte mau ihnen die Mahnunglaut der Bünde schicken. Die Sache wird den Boten empfohlen.
Der Name dcZ Freibnrgcr Gesandten a, torxo des Freiburger Abschieds und im Jnstructionsbuch vonFreiburg Nr. 4, 1. 157. Der Solothurucr aus dortiger Instruction, Abschied Bd. 24.
Die Lucerner Sammlung (Allg. Absch. N. 1, 1. 50) enthält diesen Abschied in Form eines mangelhaftenConcepts, in welches der Abschied vom 5. Juni eingeheftet ist.
Zu Ic. Dieser Artikel im Solothurucr Exemplar etwas verkürzt.
»4.
Wern. 1542, 14. Juni.
Gesandte: Freiburg. Hans List, Spitalmeister und des Raths.
Wir sind auf folgende Notizen angewiesen:
1) 1542, 12. Juni. Bern an Freiburg. Wegen der Summe, in die man zu Gunsten von Hans Lcnz-burger und Niklaus Meyer verfällt worden, habe man mit dem König von Frankreich soviel verhandelt, daßer dem Herrn von Boisrigault Vollmacht gegeben habe, über den betreffenden Antheil nach Marchzahl deseingenommenen savoyischcn Landes gütlich mit denen von Bern übereinzukommen. Da diese Sache auch diezu Freiburg betrifft, so mögen diese morgen ihre Boten nach Bern senden, um am Mittwoch mit Boisrigaultzu verhandeln. K. A, Frciburg: Bcrncr Missivcii.
2) Instruction für den Gesandten von Freiburg. Auf den Wunsch derer von Bern, daß mit ihnen undBoisrigault über die Summe verhandelt werden möchte, in die sie gegen Hans Meyer und Ludwig Lenzburgerverfällt worden, soll der Gesandte an der Bcrathung zwar Antheil nehme», aber an dem unterin 4. August1541 (?) gefaßten Beschlüsse festhalten. Dieser laute: Die von Frciburg wollen ihr Bctrcffniß im Verhältnißdes verpfändeten und in ihren Besitz gekommenen Landes abtragen, jedoch ohne sich an den bisher erlaufenenKosten zu bctheiligen und mit der Bedingung: 1. daß die von Bern ihnen beholfen seien, die übrigen Besitzerder savoyischcn Lande in verhältnißmäßige Mitleidenschaft zu ziehen; 2. daß die von Bern ihnen mittragenhelfen, wenn auf dem von Frciburg in Besitz genommenen savoyischcn Gebiete fernere Beschwerden sich zeigensollten, K, A, Frciburg: Jnstructionsbuch Nr, 4, t, leg.