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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1542

Freiburg den Vertrag und das Mandat derer von Freiburg übertreten und gröblich wider den alten wahrenGlauben geredet habe, so wolle man dennoch auf die Bitte derer von Bern mit Bezug auf die gemeinenVogteien den Eid nachlassen, doch daß er sich fürderhin ziemlicher halte und die Prädicatur durch einenAndern versehen werde. Dabei sei zu erinnern, daß früher die von Bern Einige zu Orbe wegen der Taunästeauch höher gestraft haben, als der Vertrag vorschreibe. 2. Claude Mathien soll vor dem Nathe öffentlichenWiderruf thun; über die Strafe soll dann auf der Jahrrcchnung verhandelt und inzwischen eine Abschrift derKundschaft nach Bern geschickt werden. Will er den Widerruf nicht leisten, so soll man ihn in Orbe berech-tigen. 3. Die Angelegenheit des Landvogts wird auf die Jahrrechnung verwiesen.

Zu 2. Das Nathsbuch fährt sogleich fort: Claude Mathien habe einen Widerruf gethan und gesagt,daß er übel und denen, welche den Sacramentcn und der Messe anhangen, Unrecht gethan habe.

83.

Lucern. 1Z42, 13. Juni (Dienstag nach Corporis Christi.)

KaiitonSarchiv Arciburs,: Acltcstc Lucernische Abschiede, Bd. 05. KantoiiSarchiv Tolothurn: Abschiede Bd. L«.

Tag der VII Orte mit Appenzell.

Gesandte: Fr ei bürg. (Ulrich) Nix. Solothurn. Urs Schluni, Venner. (Andere unbekannt.)t». Es wird angezogen, wie es Brauch geworden sei, daß der Herr von Boisrigault, wenn er mit denOrten, die in der Vereinung stehen, verkehren wolle, jedem Ort besonders zuschreibe und in gleicher Weisedie Orte ihm ihre Meinungen und Nachschlage mittheilen. Früher habe der Herr seine Anliegen auf gemeinerTagleistung vorgetragen und daselbst die Antwort der versammelten Boten erwartet, was nun einigen Ortennicht genehm sein wolle. Dazu haben nun einige Orte sich gesondert und den Ihrigen den Zaum aufgeworfen,so daß sie zu jedem Fürsten und Herrn laufen mögen, woraus leichtUurat" entspringen könne. Heim-bringen und zu Baden mit Vollmacht erscheinen, daß solches abgestellt und der alte Brauch gepflogen werde.I». Auf dem nächsten Tag zu Baden soll jeder Bote Vollmacht haben, mit denen von Bern, Freiburg undWallis zu reden betreffend die Zurückstellung des eroberten Landes an den Herzog von Savoyen. v. Eben-daselbst sollen die Boten Vollmacht besitzen, zu beschließen, was man mit dein König und dem Herrn vonBoisrigault betreffend die bedenklichen Zeitläufe reden wolle; ob man ihn für getreues Aufsehen für sich (ufin") und die Unsrigen angehen wolle, damit nicht, wie früher geschehen, durch Liederlichkeit etwas versäumtwürde. Auch glaubt man, den König fragen zu sollen, wessen man sich seiner zu getrösten hätte, wenn dieOrte, welche jetzt Knechte bei ihm haben, mit Krieg, Proviantsperre und anderer Roth betroffen würden.«I. Junker Leodegar von Herteilstein ersucht, daß man den jetzigen Landvogt zu Baden anhalte, die Ob-mannschaft in dem Streit zwischen ihm und denen von Zug zu übernehmen, v. Da die dicken Pfennigebeschnitten werden, so daß sie ihr Gewicht verlieren, so soll man hierüber zu erkennen in Baden Gewalt haben.L. Hauptmann Vaptista de Jnsula stellt im Namen des Kaisers das Allsuchen, dafür zu sorgen, daß niemandnach Mailand oder andern Ländern des Kaisers ziehe, indem der Kaiser weder dein König von Frankreich, nochden Eidgenossen Ursache zum Kriege gegeben habe, und den letztem Theurung und Unruhe daraus entspringenkönnte. Er entschuldigt sich auch wegen der über ihn ausgegangenen Reden, als ob er Knechte aufwiegle u. s. w.