Juni 1542.
147
bürg wegen der Grafschaft Greyerz gar leicht etwas „Unfruchtbares" entspringen möchte lind jetzt das Volkder V Orte („unser") aus dein Lande gezogen ist, so wird vorgeschlagen, dem König zu schreiben, wessenman sich seiner in einem solchen Falle zu versehen hätte, damit es nicht gienge wie bei den: rotweilischenHandel. «R. Weil seit einiger Zeit in Uebung gekommen ist, daß die Orte ihre Meinung heimlich oder sollstdem französischen Gesandten anzeigen und dieser das Gleiche thut, was aber die Altvordern nicht gebrauchthaben, so wird für gut erachtet, daß kein Ort sich mit dem Schreiben äußere, sondern seine Ansicht aufgemeinen Tagen vorbringe, lind erst ab dem Tag soll im Namen Aller die Antwort erlassen werden,v. Lucern bringt vor, es sei nicht zu billigen, daß einige Orte den Ihrigen den Zaum aufgeworfen haben,so daß sie jedem Herrn zuziehen dürfen, der ihnen genug Besoldung gebe; es sei das auch ,licht gemäßBrief und Siegel und möchte dieselben zu Zeiten gefährden; zudem mache die Obrigkeit die Ihrigen damitungehorsam. Da die Instructionen ungleich sind, so wird dieses in den Abschied gcnonlmen, um auf demnächsten Tag zu Lucern, Montag den 12. dieses Monats, weiter darüber zu rathschlagen.
Die Lucerner Sammlung enthält diesen Abschied in einem Conccpt des Abschiedes von dem hier inAussicht genommenen Tag vom 12. resp. 13. Juni eingeheftet, ohne Anführung seines specicllcn Datums.
Der Abschied scheint den Hauptgcgcnstand dcS TagcS nicht ausreichend zu berühren; man beachte folgendeMissive:
1542, 5. Juni (Montag nach hl. Dreifaltigkeit). Lucern an Solothurn. Man werde sich erinnern, wiedie von Freiburg in Betreff des Grafeil von Greyerz geschrieben haben. Auf dieses Schreiben und sonst wegenanderer seltsamer Läufe habe Lucern init den übrigen vier Orten auf heute einen Tag gehalten. Da manaber die Meinungen ungleich gefunden habe, gemäß beigelegter Copie des Abschiedes (?), so habe man einenandern Tag auf den 12. dieses Monats angesehen. Einladung, denselben zu besuchen.
K. A. Solothurn: Lucerner Schreiben lbso—isoo, Nr. s.
Zu v. Der Lucerner Abschied sagt „ir" Volk.
«2.
Ireivurg. 1542, 5. Juni.
KantonSarcIliv Freiburg: Rathsbuch Nr. V9,
Verhandlung zwischen Bern und Freiburg.
I. Vor dem Rath zu Freiburg verlangt der Bote von Bern, Crispin Fischer: 1. dem Prädicanten vonL)rbe, den die von Freidling aus ihren eigenen Landen und den gemeinen Herrschaften mit dem Eid verwiesen haben,möge in Betreff der letztern der Eid nachgelassen werden, da eine Verweisung aus den Vogteicn beider Städtenur Einem Ort, ohne Wissen und Willen des andern, nicht zustehe, die von Bern solches auch nicht üben.
2. Claude Mathieu möge wegen seiner Reden nicht anders, als in Gcmäßheit des Vertrages bestraft werden.
3. Die von Freiburg haben den Landvogt von Orbe vor sich „betaget" und seiner wegen Zeugen verhört,weil er verzeigt worden sei, daß er die Worte des Claude Mathieu gehört und hingehen lassen habe. DerBote von Bern bitte nun freundlich, sich mit dem von dem Landvogt gegebenen Bescheid zu begnügen undihm des Gewissens und Glaubens wegeil nicht mehr zuzumuthen, als dieses Seitens derer von Berngegenüber den in den gemeineil Vogteien angestellten Amtleuten derer von Freiburg geschehe. II. DerRath voil Freiburg antwortet: Zu 1. Obwohl der Prädicant nicht bloß zu Orbach, sondern auch zu