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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1542,

römische Köllig ihnen noch vor Kurzein geschrieben habe, daß sie und ihre Angehörigen nicht wider altesHerkommen beschwert werden sollen. Dieses und was man bisher darüber geschrieben, wie man auch vonKannnergerichtsproccssen gefreit sei, hat man den Gesandten weitläufig angezeigt und sie gebeten, dieses anden König, die Kurfürsten und Neichsstände zu berichteil, damit die Eidgenossen bei ihren Freiheiten und altemHerkommen bleiben und mit solchen Neuerungen, Allflagen und Beschwerden in Zukunft verschont werden,Zi. Der Bote von Zürich trägt abermals die geflissenste undletzte" Bitte seiner Obern vor, man möchtein Betracht der offenbar gefährlichen Anschläge und Practiken die Knechte zu Hause behalten und keinemsrenlden Fürsten zuzieheil lassen, sondern erwarten, wie sich die Dinge entwickeln; Zürich wolle nicht verbergen,daß es nichts entgelten möchte, wenn es den Ausgezogeneil übel erginge. Der Hauptleute, Aufwiegler undKnechte halb bleibe es bei seinen frühern Mandaten; es bitte endlich die übrigen Orte, ihre Knechte heimzu«mahnen, oder ihnen wenigstens ernstlich zu befehlen, daß sie sich nirgends gegen die Grafschaft Burgundbrauchen lassen. !. Uri, Unterwalden und Zug haben auf dem letzteil Tage begehrt, daß Zürich bis aufweitern Bescheid den Landenbergern die verbotenen Herrschaften nicht einräume; jetzt schlagen sie samt Lucernund Freiburg vor, mit denen von Landenberg wegen der erlittenen Kosten das Recht zu brauchen. Zürichräth jedoch ab, weil dabei wenig zu gewinnen sei; da hierauf noch ein Schreiben von Stoffel von Landenbergeinlangt, worin er bezeugt, daß seine beiden Brüder (Hermann und Rudolf) an der Fehde gegen die Notweilerganz unschuldig seien und ihm in jener Zeit weder Hiilfe noch Unterkommen gewährt haben, so wird eswieder in den Abschied genommen. Zürich wird indeß beauftragt, einen rechtlicheil Tag anzusetzen und ihnobigeil fünf Orten lind den beiden Landenbergern kund zu thun. k. Schultheiß Fedcrli von Frauenfeldstellt das Gesuch, man möchte eS seinen Herren zu wissen thun, wenn sie von den Gerichtsherren im Thurgauverlinglinipst würden, da sie sich redlich zu verantworten hoffen. I. Der Bote von Zürich soll seine Herreilbitten, deil Nechtstag zwischen dem Abt von Wettingeil lind dem Gotteshaus Oetenbnch bis auf die nächsteJahrrechiiliilg einzustellen, damit der Landvogt zu Baden unterdessen die Briefe des Gotteshauses besichtigeilkönne und niemand im Rechten verkürzt werde. »». Vor den Boten der Xll Orte erscheint eine Gesandtschaftdes Grafen von Greperz, dankt für die Absendung von Boten an die Sense und wiederholt die Bitte, dievon Bern zu vermögen, von der geforderten Huldigung gütlich abzustehen und den Grafen wie seine VorfahreilGraf bleiben zu lassen; er wolle ihnen alle Liebe und Dienste und was er ihnen von des Burgrechts wegenschuldig sei, thun und leisten. Dieses wird den Gesandten von Bern in den Abschied gegeben, in der Mei-nnng, daß ihre Herren hierin der Eidgenossen wegen das Beste, thun wollen.

?». Der Landvogt iin Nheinthal, Bat Feer, trägt vor: vor zwei Jahren sei Einer von Altstättcn nachSt. Jacob gezogen und habe bei seinem Abschied einigen Nachbarn gesagt, er werde zwei Jahre lang abwesendsein, aber wenn es auch länger dauern würde, so solle dieses nicht auffallen. Letzter Tage mm habe dieFrau des Betreffendeil einen andern Mann genommen, mit demselben zu Kirche und Straße gehen wollenund ihren Pfarrer gebeten, sie ehelich trauen zu wollen. Als dann der Pfarrer dieses nach altem Brauchdrei Mal verkünden wollte, habe er vernommeil, der erste Mann der benannten Frau lebe noch, und Einervon Feldkirch, der auch zu St. Jacob gewesen sei, habe ihn gesehen. Der Pfarrer habe sich daher geweigert,die Genannten zur Kirche zu führen, vielmehr sie an den Landvogt gewiesen, der ihnen geboten habe, mit derSache stille zu stehen, damit er dieselbe an seine Obern bringen könne. Dein ungeachtet hätten sie sich nachEinsiedeln begeben und seien dort zur Kirche gegangen. Da nun die benannte Fran von ihrem ersten Manneein Kind habe lind sich wegen desselben und auch sollst Allstände erhebeil, so bitte der Vogt unterthänig um