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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1542.

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lauten noch ungleich: Lucern will sainmt andern Eidgenossen dein König Brief und Siegel halten; dochsoll er die Knechte nicht gegen die Grafschaft Burgund verwenden; Uri, Zug, Solothnrn und Appenzellwollen den Friedbricf halten, in der Hoffnung, daß der König ihn auch halten werde. Nidwalden willzunächst anhören, was andere Orte thnn und es heimbringen: brauche der König die Knechte nothwendigund komme er mit den Hauptleuten überein, so müsse es dies geschehen lassen; Obwalden hat anfänglichnoch keine Antwort, weil erst letzten Sonntag Landsgemeinde gewesen; später langt die Antwort ein, es wolledem König die Knechte gestatten; Schwpz, Glarus und Freiburg haben Auftrag, anzuhören und Allesheimzubringen; ihre Herren werden dann eine glimpfliche ehrliche Antwort geben; Basel schlügt vor, dieKnechte daheim zu behalten, weil doch der Kaiser und die Neichsstände das Gleiche begehren; Schaffhansenräth, an den König ernstlich zu schreiben, er möchte zu diesen Zeiten unsere Knechte im Lande lassen; wenner sie später laut der Vcreinung begehre, so werde man sich nach den Umständen richten. Diese Antwortenhat man in den Abschied genommen. «?. Baptist de Jnsula von Genna meldet, es sei ihm von Venedigneue Zeitung zugekommen, daß der türkische Kaiser in eigener Person und mit der größten Macht sich rüste,in Ungarn einzufallen, und den Barbarossa verordnet habe, mit 300 Schiffen in Italien zu landen. Fernereröffnet er, mit dem ausgegangenen Gerücht, als seien auf Befehl des Kaisers die französischen Gesandtenumgebracht worden, geschehe dem Kaiser Unrecht; denn es sei gänzlich ohne sein Wissen geschehen; wenn ererfahre, wer die That begangen habe, so werde er die Thäter nicht ungestraft lassein Heimzubringen, t. DieGesandten aus der Grafschaft Burgund fordern Antwort auf ihr letztes Anbringen. Man hat nun den: Königvon Frankreich geschrieben, er möge die von der Grafschaft Burgund nicht überziehen noch schädigen unddarüber Antwort geben. Heimzubringen, ob man, wenn der König nicht entspräche, auf ihre Kosten Botenvon zwei Orten an ihn abordnen wolle. K. Den Gesandten des Kaisers und römischen Königs, sowie derKurfürsten, Fürsten und Reichsstände wird geantwortet: 1. Da man vernommen, daß der Türke zu seinemZug gegen Ungarn gereizt worden, und man glaube, daß der Papst, der König von Frankreich, dieVenetianer und andere große Potentaten, die als Häupter der Christenheit in hohem Ansehen und mächtigseien, vereinigt gegen den Erbfeind ziehen werden, so verwundere man sich über die Anmuthnng, daß dieEidgenossen, eine so kleine Commune, ein ansehnliches Heer in ihren Kosten nach Ungarn schicken sollten;weil dieses außer ihrem Vermögen sei, so bitten sie, diesen Abschlag nicht übel aufzunehmen. 2. Betreffenddie Heimmahnung und das Zurückbehalten der Knechte: Es haben der Papst und der König von Frankreichaus einigen Orten Knechte als Garde und zur Besetzung ihrer Städte in Dienst genommen, die man nichtwohl Heimrufen könne; man erwarte auch, daß dieselben nichts Anderes handeln werden, als was sie wohlzu verantworten wissen. Die Eidgenossen begehren keinen Krieg anzufangen und seien Willens, allen denen,die mit ihnen friedlich leben, dasselbe zu erstatten. Einige Orte seien entschlossen, ihre Leute daheim zubehalten; die andern haben noch ungleiche Befehle. 3. In Betreff der Anlagen auf die hicrseitigcn Uuter-thanen einiger Reichsstände haben Zürich, Basel, Schaffhausen, Mühlhausen und St. Gallen geklagt, wiesowohl ihnen als einigen Klöstern Mandate zugekommen, sie sollten so und so viele Fußknechtc und Pferdein's Ungarland schicken; wenn sie nicht gehorchten, so winde der Kammer-Procurator-Fiscal gegen die Weltlichenmit der Acht einschreiten, und die geistlichen Prälaten sollten aller Freiheiten, die sie von Kaisern und Königenerhalten, verlustig sein, und wo sie dennoch in ihrem Ungehorsam verharrten, so würde der aus dein Türkenkriegheimkehrende Feldherr mit der nöthigen Macht sie überziehen, bis sie die Auflage zweifach bezahlt und dieKosten dieser Execution erlegt hätten :c. Solche Mandate kommen den Eidgenossen unbillig vor, weil der