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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1542.

5) 1542, 2». Mai (Samstag vor Exaudi). Der Rath zu Solothuru beschließt, an die von Landcronzu schreiben wegen des Burgrechts, daß man bis Montag früh (22. Mai) bei ihnen sein werde, den Eidaufzunehmen. K- A. Solothuru: Rathzbuch Nr. Zj, «. »s.

Weder über die Bnrgrcchtscrncncrung noch über das Schirmvcrhältniß befinden sich andere Acten imKantonsarchiv Solothuru; das Schirmbündniß scheint Project geblieben zu sein.

79.

Ijtldel». 1542, 15. Mai (Montag vor der Auffahrt).

Staatsarchiv Luceru: Allg. Absch. ök. i, 5.45. StaatSarciiiv Zürich: Abschiede Vd. 15, k. 50. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg.Abschiede.14, S.405.Itantonsarchlv Basel: Abschiede 154243. Katttonsarchiv Freiburg: Badische Abschiede Vd. 14. KantottSarchiv Solothurn: Abschiede Bd.24.

Lt'alltottSarchiv Schaffhailse»: Abschiede. Landesarchiv Appenzell: Abschiede.

Gesai?dte: Zürich. Johannes Haab, des Raths. Bern. Jacob Wagner, Venner und des Raths.Luccrn. Hans Bircher, des Raths. Uri. Hans Brügger, alt-Landammann. Schivziz. Joseph Amberg,Landaniinann. Nnterw alden. Arnold Lussi, Landammann von Nidmaldcn. Zug. Kaspar Stocker, Annnann.Glarus. Hans Aebli, Landaniinann. Basel. Bat Suminerer, Melchior N?)ß, beide des Raths. Freiburg.Ulrich Nix, Hans List, beide des Raths. Solothuru. Urs Schluni, Venner und des Raths. Schaffhausen.Hans Stierli, des Raths. Appenzell. Moritz Gartenhäuser, Landammann. E. A. A. k. 77.

Ein Gesandter des Herzogs von Savopen übergibt zwei Missiven, die eine von dem römischenKönig, die andere von den Kurfürsten und gemeinen Ständen des Reichs, worin sie eröffnen, der Herzogsei vor einigen Jahren von dem König von Frankreich unbilliger Weise mit Krieg überzogen worden, unddamals haben Bern, Freiburg und Wallis einige savoyische Schlösser, Städte und Flecken erobert; weil mmder Herzog dem hl. Reiche verwandt sei, so bitten die Stände, man möchte beide Parteien in Güte zu ver-tragen suchen, damit der Herzog wieder zu dem Seinen komme; wenn aber gütlich nichts auszurichten wäre,so möge die Sache vor des Kaisers oder des Königs, als des Lehenherrn, verordnete Commissarien und beiderTheile gleiche Zusätze gebracht und rechtlich entschieden werden. Diese Missiven werden Bern, Freiburg undWallis abschriftlich mitgetheilt, damit sie auf dem nächsten Tag Antwort zu geben wissen. I». Ueber denletzthin gefallenen Anzug, daß zu Lauis häufig eine Person, die nur Ein Amt versehen könne, viere oderfünfe empfange und dann verleihe, vereinigen sich nun die Instructionen dahin: Weil es denen von Lauiszustehe, ihre Beamtungen zu versteigern, so wolle man sie bei dem alten Herkommen bleiben lassen. «. Eswird angebracht, wie das Geschrei umgehe, daß sich in einigen Orten Personen befinden, die gern Vögtewären, und die Vogteien von dem gemeinen Mann durch Geschenke, Gaben und Miethen, als Hosen, Wämseroder Anderes kaufen, so daß eine bisweilen 1000 Gulden koste, in dein Sinne, daß solches Geld wieder denarmen Untcrthanen abgeschunden werde. Da nun dergleichen Reden, die allenthalben in und außer der Eid-genossenschaft erschalle!?, dei? Obrigkeiten zu Schmach und Nachtheil gereichen, so sei es nöthig, das Kaufenvon Vogteiei? und Aemtern überall bei Verlust der Ehre zu verbieten und heimliches oder offenes Werben,auch Miethen und Gaben für Vogteiei? abzustellen, in? Fall der Uebertretnng die Geber und Nehmer an ihrenEhren und ai? Leib und Gut zu bestrafe!? und niemand zu schonen; damit werde solchen Practiken und denNachredei? vorgebeugt. «I. Herr voi? Boisrigault verlangt gemäß der Vereinung 6000 Knechte, mit den?Begehren, daß man dem König, wenn er noch mehr bedürfte, dieselben auch verabfolgen lasse. Die Instructionen