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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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140 Mai 1542.

9) 1542, 19. Mai. Bern a» den Herrn von Prangin. Der Vcnner von Graffenried habe nach seinerRückkehr von dem Tage zu Landeron vom 14. Mai Bericht erstattet, was daselbst zum Zwecke der Einführungdes göttlichen Wortes geschehen sei, und dabei nicht vergessen zu erwähnen, mit welchem Fleiße von dem Statt-halter («clv voti'ö xni'1») in dieser Beziehung gewirkt worden sei, ivofür man ihm hohen Dank wisse undsolches zu vergelten sich erbiete. Wenn es auch dermalen Gott nicht gefallen habe, die von Landcron sich gehorsamzu machen, so solle man dcßwegen die Sache doch nicht aufgeben, sondern gemäß dem zwischen dein Statt-halter («vorm») und dem Venner gefaßten Beschlüsse, denen zu Cressicr, die der Mehrzahl nach dem Evan-gelium zugethan seieu, einen gutgesinnten Prädicantcn geben: das werde einen guten Anfang bereiten, umder Ehre Gottes weitern Fortschritt zu verschaffen. Auf Widerstand könne der Statthalter («vorm») da nichtstoßen, da die Cur («1a eure») der Gräsin gehöre und das Mehr für das Evangelium entschieden habe.

St. A. Bern - Wclsch Missivcnbuch v, e. LSZ.

Gleichzeitig walteten Verhandlungen zwischen einer Botschaft von Solothurn und denen von Landeronin Betreff Erneuerung ihres Burgrcchts und Eingehung eines Schirmbündnisscs. Um bei der ohnehin nichtimmer den wünschbaren Zusammenhang bietenden Actcnlage Verwirrung möglichst fernzuhalten, geben wir diebenannten Verhandlungen, oder soviel wir davon besitzen, in einem besonder» Abschied.

7».

LtMderon. 154Z, circa 15. Mai (Montag vor Aseensionis) und 22. Mai (Montag nach Exaudi).

Ernenerung des Bnrgrechts zwischen Solothurn und Landerou und Verhandlnng beider Theilein Betreff eines Schinnverhältnisses.

Wir sind ans folgende fragmentarische Acten verwiesen:

1) 1542, 15. Mai. Solothurn hat Urs Hugi, Schultheiß, Hans Wallier und den Stadtschreiber (mich")Georg Hertwig nach Landeron abgeordnet, um mit denen daselbst das Burgrecht zu erneuern. Als siedahin gekommen waren, trafen sie den Herrn von Prangin, Gouverneur der Grafschaft Neuenbürg, PeterChambrier, den alten, Hans Wunderlich, Glado Bnillot, Räthe der Frau von Longueville, und einige derNäthe von Neuenbürg an. Diese eröffneten, man habe vernommen, daß gewisse, ihnen unbekannte Verhand-lungen mit denen von Landeron vorgenommen werden sollen; wenn es sich nur um das alte Burgrechthandle, so habe man nichts dagegen; sollte aber ein MchrcreS beigefügt werden wollen, so müßte die Abordnungim Namen der gnädigen Frau das Erforderliche dazu sagen und ein weiteres Vorgehen möglichst hindern.Die Boten von Solothurn bemerken hierauf,das st) dismal nützit, dann das alt burgrechte, so min gnädigesrowe" (bricht ab). U- A. Solothum: Abschiede Band 2«.

2) 1542, 15. Mai. Solothurn an den Rath zu Landero». Durch die Gesandten derer von Solothurn,welche in Landeron waren, habe man vernommen, wie guter Empfang ihnen geworden sei und wie großeGeneigtheit die von Landeron zu denen von Solothurn hegen, was im Verhältnis; dieser zu jenen nichtminder der Fall sei. Damit nichts Gcgcntheiliges sich geltend mache und irgend welche Verwirrung bereite,habe mail beschlossen, Boten nach Landeron zu senden, welche morgen Abends an der Herberge sein werden.Denen von Landeron möge nun gefallen, auf den Montag zu guter Zeit die ganze Gemeinde am gewohnte»Orte zu versammeln, um das Burgrccht zu erneuern und zu beschwören, wie solches letzthin zwischen beidenTheilcn beschlossen worden sei. In Betreff der Schirmbriefc («Iskkrss clo In protvelion») werden die Ge-sandten von Solothurn Entwürfe mitbringen und sich mit denen von Landeron besprechen, wie dieselbenerrichtet Und beschlossen werden sollen. K. A. Solothurn: Missiombuch S. vb. (Französisch.,