138 Mai 1542.
von Landeron bestehenden Vurgrechts gcnöthigt, denselben Schatz zu gewähren. Man bitte um Antwortdurch den hinkommenden Boten. Unter Umständen sei man veranlaßt, zur Gräfin von Longueville zu schickenoder ihr zu schreiben, ob es ihr Wille sei, entgegen dein allgemeinen Frieden, Uebereinkommen und Versprechenund dem zwischen ihr und Solothurn bestehenden Vurgrcchte die Mitbürger Solothurns zuwider ihrem Ge-wissen und den von den Grafen und Gräfinen von Neuenburg ihnen ertheilten Privilegien zu bedrängen.Inzwischen möge man von Neuerungen und Gewalt fernbleiben und sich mit dein Recht begnügen.
Zl. A. Solothurn: Misstvenbuch 1542—44, S. 87. (Französisch.)
3) 1542, 12. Mai. Die genannten Gesandten von Bern erhalten folgende Instruction: Der Tag istvom Gouverneur, den Ministralcn und den Rüthen von Neuenbürg mit Wissen und Willen der Räthe, Bürgerund Gemeinde zu Landeron angesetzt worden. Entgegen der von gemeiner Grafschaft Neuenburg und ihrenNachbarn angenommenen Reformation haben nämlich die von Landeron bisher die päpstliche Religion bei-behalten. Da nun der Kirchensatz oder das Patronatsrccht der Pfarrkirche daselbst denen von Bern zusteht unddiesen aber nicht genehm sein konnte, einen Meßpfaffen darzusctzen, so stund die Pfarrei zeitweilig ledig undunverschen. Die Gesandten sollen daher eröffnen, daß man Wider Willen die Einkünfte der Pfarrei zu Händengezogen habe; denn wenn man unbeschadet der Reformation einen rechtschaffenen Pfarrerund Seelsorger hättebestellen können, so hätte man jenes Einkommen sehr willig verabreicht. Da aber Gott die Bekehrung derschwachen und irrenden Herzen bisher verschoben habe, inzwischen aber gedeutet werden möchte, daß die vonBern aus Eigennutz die Einkünfte der Pfarrpfründe an sich ziehen, und man hinwieder hoffe, daß dieser Tagvon der Gnade Gottes begleitet sei, so sollen die Boten denen von Landcron vorstellen, daß sie einzig mitRücksicht auf die Ehre Gottes und ihr eigenes Heil und ihre Seligkeit, ohne andern Zwang, sich unterdas Joch Christi begeben möchten, was ihnen für die ewige Seligkeit und hier zeitlich bei ihren Mitverwandten derGrafschaft Neuenbürg und allen Anhängern der christlichen Lehre zum Guten förderlich sein werde. Wenndann dieses geschieht, so wäre hierdurch der scharfe Brief, mit dem die von Solothurn sich unterstanden haben,die evangelische Lehre zu hindern, erledigt, und hätte keine weitere Antwort nöthig; andernfalls aber sollendie Gesandten mit denen von Neuenburg sich über jenes Schreiben berathen und dessen Ungrund, die hoch-trotzigen Worte wie: Gewalt, Muthwillen, Zwang und Tirannei, von dem Allem gegen Landeron nichtsgeübt worden ist, gründlich ablehnen. St. A. Bcni: Jnstnictioncnbuch 0, k. 48.
4) Siehe Note 4 zum Abschied von c. 15. und 22. Mai.
5) 1542, 16. Mai. Landerou au Solothurn. Dank für des letztern Gesandtschaft an den Gouverneurnach Neuenburg behufs Ausrechthaltung der Freiheiten derer von Landeron. Man übersende hier eine Copiedes Abschiedes, mit der Bitte, rathen zu wollen, ob man denselben annehmen solle oder nicht.
K. A. Solothurn: Schreiben von Neuenbürg 1500—isoo. (Französisch.)
6) 1542, 17. Mai (Mittwoch vor Asccnsionis). Solothurn an Bern. Vcnner von Grassenried, derletzter Tage zu Landeron war, werde berichtet haben, was sich dort zugetragen habe, daß sie nämlich fasteinhellig, mit Ausnahme von ungefähr einem Dutzend, bei dem alten Glauben zu bleiben verlangt haben.Die von Landcron rufen nun die von Solothurn. dringend an, sie gemäß des Burgrcchts bei diesem Glaubenund ihren Freiheiten zu beschirmen. Darum bitte man die von Bern zum höchsten, sie wollen des Friedenswillen den Gubcrnator lind die gnädige Frau von Longueville, auch die Stadt Neuenburg, die ihnen beson-ders mit Burgrecht verpflichtet sei, vermögen, die von Landeron bei ihrem Mehr, ihren Freiheiten undihrem hergebrachten Glauben bleiben zu lassen. Bitte um Antwort durch den gleichen Boten.
St. A. Ncrn: Kirchl. Angelegenheiten 1540—60.
7) 1542, 17. Mai (Vigilia Asccnsionis). Solothurn au Venncr (Urs Schluni, auf dem Tag zu Baden).Obwohl die von Landeron gar ein einhelliges Mehr, bei dem alten wahren christlichen Glauben zn bleiben,haben, da unter dreihunderten nicht über zwölf dagegen seien, so werden sie doch auf Anrufen dieser letzternvom Landvogt, (den Rüthen) der Markgräfin und den Rüthen der Stadt Neuerburg stets beunruhigt, undbefürchten, daß man ihnen Prädicanten auf den Hals setze, wie solches gedroht werde, weßhalb sie die von