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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1542.

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daher besser, das Vermögen dieses Siechcnhauscs zn theilen. denen von Wallis ihr Betreffnis! herauszugebenund mit dem auf Bern treffenden Thcil so zu handeln, das; es Gott gefalle und die armen Sondcrsiechenes nicht entgelten müssen. 4. Bei Commissär Guisard Werden die Gesandten Bericht und Gcwahrsamcndarüber finden, ob die Kirche zu Habere auf dem Gebiete derer von Bern oder derer von Wallis stehe; istersteres der Fall, so soll dort die Reformatio» derer von Bern Platz greifen. 5. Früher verlangten die Ge-sandten derer von Wallis, daß dem Official von Sitten sein Absent für die Pfarre zu Mai) in der Herr-schaft Echallens verabfolgt werden möchte. Es ist anzuzeigen, daß man noch nicht Gelegenheit gehabt habe,sich über die dicsfällige Antwort zu bcrathen. 6. (Folgen Aufträge für innere Angelegenheiten auf dem Gebietvon Bern) St. A. Bern: JnstruetionSbuch v, f. 48.

77.

Landeron und Wenenbmg. 1542, 14. Mai ff.

Verhandlung von Gesandten von Neuenbürg und Bern mit denen von Landeron, und von Ge-sandte» von Solothurn mit dem Gouverneur von Neuenbürg in Betreff der confessionellen Verhältnisse vonLanderon.

Gesandte: Bern. Hans Rudolf von Grasfenried, Vcnncr und des Raths; Ulrich Koch, Schaffner aufSt. Johanns Insel zu Erlach.

Die Verhandlungen müssen aus folgenden Acten entnommen werden:

1) 1542, 5. Mai. Landcron. Der Gouverneur und die Näthc der Gräfin von Neuenburg und derRath der Stadt Neuenburg an Bern. Um die von Landeron und Cressier zur Annahme dcS Evangeliumszu bewegen, seien sie vor dem dortigen Nathc erschienen und hätten die möglichen Vorstellungen gemacht. DieAntwort sei dahin erfolgt, das; man auf Sonntag über acht Tag (14. Mai) die beiden Pfarrgemcinden Lan-deron und Cressier versammeln und ihnen die Sache darlegen wolle. Angesehene der beiden Orte hätten nunerklärt, daß es bei dem großen Gewicht, welches die von Bern bei dem Volke genießen, wünschbar wäre,wenn sie eine Botschaft, bestehend i» den angegebenen Gesandten, auf den benannten Vcrsammlungstag andie beiden Pfarreien abordnen würden, um das man sie bitte; sie (die Bittsteller) werden ihrerseits auchdas Mögliche thun. Bitte um Mittheilung an die souveräne Frau und an die Briefsteller.

St. N. Bern: Irirchl. Angelegenheiten 154059. (Französisch.)

2) 1542, 7. Mai. Solothurn an den Statthalter und die vier Näthc der Gräfin von Neuenburg,die letzthin zu Landcron waren. Man habe von denen von Landeron vernommen, daß jene sich in derletzten Woche dorthin verfügten und die von Landcron aufforderten, die evangelische Religion anzunehmen;sie werden hicmit die Gräsin von Longucvillc, Mitbürgerin derer von Solothurn, sehr beruhigen; hiebe!habe der Gouverneur bemerkt, wenn sie freiwillig dieses nicht thun würde», werden sie dazu gezwungenwerden. Wie es doch komme, daß die Mitbürger derer von Solothurn so gedrängt werden, und zwar gegendie wiederholten Rcchtsbotc, welche die von Solothurn gemäß dem zwischen der Gräfin und Solothurnbestehenden, Stadt und Gebiet von Neuenbürg umfassenden Vurgrcchte, und entgegen dem allgemeinen Friedendieses Landes, gegen alle gegebenen Versprechen und den zuletzt vom Gouverneur erhaltenen Bescheid? Manhätte nicht geglaubt, das; diese so leicht zu Nichts würde», und wisse nicht, warum die Gräfin dadurch zurRuhe kommen sollte. Unlängst habe sie in einem Schreiben denen von Landeron zugestanden, nach dem alten,wahren, katholischen Glauben leben zu dürfen, da sie ja selbst in diesem Glauben und in dieser Religion lebe.Man bitte daher dringendst, die Mitbürger derer von Solothurn in Frieden und Ruhe und bei ihrem Mehrzu belassen; nndcrnfalls. wen» solche Tirannei und Gewalt geübt würde, sähe man sich zufolge des mit denen

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