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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
134
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134 ' April 1542.

Im Zürcher Abschied fehlen «I, o, i>; im Beruer «I, I», o, p; im Zuger <1, o; im Basier undSchnffhanscr I», «, p; im Frcibnrger <1, I»; im Solothurner «I, l>», «; « aus dem Basler, Freiburger,Solothurner rmd Schaffhauser Abschied; t aus dem Obwaldner Exemplar.

Zu k. Nach der Frcibnrger Instruction werden die dortigen Gesandten angewiesen, vor dem allgemeinenTag mit den sechs katholischen Orten sich zu unterreden, daß vor Beschwichtigung des Handels wegen Greyerzweder dem König noch sonst jemand ein Aufbruch bewilligt werde. K. A> Fr-ibm-g - Jnstruttwnsbuch Nr. e. it..

Zu l. Der Vortrag der Burgunder geht dahin: Sie glauben zwar nicht, daß der König, entgegen demzwischen ihm und dem Kaiser bestehenden Anstand, der insbesondere auch die Grafschaft Burgund einschließe,etwas vornehmen werde, zumal auch der Kaiser keine Veranlassung hiefllr gebe; gegen einige Anwälte desKönigs, die wohl ohne Grund glaubten, durch gewisses Vorgehen gegen die Grafschaft dem König ein Gefallenzu thun, hätte man allerdings Ursache sich zu beschweren. Indessen stehen sie doch in Sorgen. Man habenämlich vernommen, daß der König aus einigen Orten der Eidgenossenschaft außerhalb der Vereinung kürzlichviele Knechte geworben und diese nach Savoyen, ganz in der Nähe der Grafschaft Burgund geführt habe,und noch mehrere anwerben wolle; in Frankreich und im Herzogthum Burgund, besonders zu Assone (?) werdenRüstungen betrieben; unlängst sei der König selbst in der Nähe der Grafschaft gewesen und es heiße, erkomme wieder mit allem Hofe und gewaltiger als je; es walten auch geheime Practiken zum Nachtheil derLandgrafschaft und zuwider der Erbeinung. Dazu komme, daß die gemeine Landschaft der Grafschaft und dieEdclleute sich anschicken, nach allem Vermögen dem Kaiser gegen die Türken beizustehen, wodurch bei einemAngriff das Land von Hülfe entblößt wäre. Sie bitten daher die Eidgenossen, bei der Erbeinung getreulichzu verbleiben, den ausgezogenen und nllfüllig noch ferner ausziehenden Knechten auf das höchste zu verbieten,in irgend welcher Weise gegen die Grafschaft sich gebrauchen zu lassen, endlich einen oder zwei Nathsbotcnaus ihnen beliebigen Orten an den König zu senden und bei diesem die schriftliche Zusage zu erwirken, daßwährend der Dauer des Auslandes zwischen ihm und dem Kaiser die Grafschaft keinerlei Anfechtungen vonSeite des Königs ausgesetzt werde. Sollte der König dieses abschlagen, so möge die Botschaft ihm erklären,daß die Eidgenossen gemäß der Erbeinung die Grafschaft gegen Beleidigungen in Schutz nehmen werden.Schließlich eröffnen die Gesandten, obwohl der Verfalltermin noch nicht vorhanden sei, haben sie nichts destoweniger bei dieser Anhcrkunft das Vercinungsgcld gleich mitbringen und geben wollen.

St. A.Bern: Allg. eidg. Abschiede l?!?, p. 231. Auch in der BaSler Sammlung und im Solothurner Abschied.

Zu beachten ist ferner folgende Missive:

1542, 18. April. Bern an Jacob Wagner, Gesandten zu Baden. Heute habe der Herr von Chatcau-roillaud, Lieutenant zu Salins (Salis") im Namen der drei Stände in der Grafschaft Burgund dem Rathezu Bern schriftlich und durch mündlichen Vortrag angezeigt, wie das gemeine Gerücht gehe und allerlei Anzeichendafür sprechen, daß der König von Frankreich das Kricgsvolk, das er von den Eidgenossen als Zusatz fürTurin (Thuring") erhalten hat, gegen die Grafschaft Burgund verwenden wolle. Diese bitte die von Bern,in Kraft der Erbeinung und nach gewohnter guter Nachbarschaft sowohl von sich aus als durch Verwendungbei den Eidgenossen zu Baden dahin zu wirken, daß der König von seinem Vorhaben abstehe. In Erwägungdessen, was aus der französischen Nachbarschaft erfolgen möchte, wird nun der Gesandte von Bern beauf-tragt, die Orte, welche Knechte beim König haben, zu vermögen, diesen bei Strafe zu gebieten, sich nicht widerdas Haus Burgund und die Erbeinung gebrauchen zu lassen, und auf Verlangen des burgundischen Gesandtenmitzuwirken, daß an den König geschrieben, oder wenn die Eidgenossen es für gut finden, eine Botschaft anihn gesendet werde. St. A. Bcr»: Deutsch Misswenbuch r, S. St.

Zu Ic. Die erwähnte Instruction liegt bei dem Lnccrner, Berncr, Solothurner und Baslcr Abschied, imKantonsarchiv Schafshauscn nach den Abschieden von 1548; die Träger sind Jost Niklaus, Graf zu Hohenzollern Zc..und Melchior Heggenzcr. Da der römische König, die Kurfürsten und Stände des hl. Reiches vernommen, daßdie Eidgenossen jetzt versammelt seien, haben sie sich entschlossen, durch eine Botschaft anzuzeigen, daß eine große