April 1542.
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beharrliche Hülfe Wider den Türken bewilligt worden sei. Obwohl »nn dieselbe ansehnlich sei, so erfordere dochdie Macht des Feindes, daß man sich auch des Zuzugs aller anstoßenden christlichen Potentaten versichere.Die (zwei) Gesandten seien dcßhalb auf Quasimodo mit ihren Credcnzen abgefertigt, und da die weiter ver-ordneten Commissaricn (s. u.) nicht sogleich zu folgen bereit gewesen, zunächst allein hieher geschickt worden.Sie entbieten nun den gnädigsten Gruß ihrer Conimittcntcn und begehren im Namen des Reiches, daß dieEidgenossen zur Rettung des christlichen Blutes eine ansehnliche Zahl guten und erfahrenen Kriegsvolkes aus-heben, in ihren Kosten unterhalten und förderlich zu des Reiches Truppen stoßen lassen; daß sie ferner währenddieses Feldzuges keinen andern Krieg anfangen, noch einem Potentaten, der einen solchen erweckte, ihre Leutebewilligen, sondern die schon Ausgezogenen wieder hcimberufen, da sie wohl ermessen können, daß ein Kriegunter den Christen dem Türken Vorschub leiste» und der Christenheit unwiederbringlichen Schaden zufügenwürde. „Nachdem ouch etlich stcnd des Helgen rychs in diser üwer loblichen Eidtgnoschaft underthancn haben(das) die zu discm cristenlichen Werk ir gepürende anlage geben und entrichten, und in dein kein hindrunggethan noch gestattet werden." Begehren förderlicher schriftlicher Antwort.
Später erscheinen des Pfalzgrafen Ludwig Gesandte, Friedrich von Flcckcnstein der jüngere und MichelHahn, der Stadt Straßburg Secrctär, und eröffnen im Namen gemeiner Stände das gleiche Ansuchen.
Zu r. Bei dem Lnccrncr Abschied (k. 66) liegt das berührte Schreiben König Ferdinands, d. d. Speyer12. April (Copie): „Ersamen liebe» getrüwen. Wir haben üwer schriben und ersuchen von wegen derHandlung und proceß, so durch des keiserlichen cammergcrichts procurator fiscal zu cnzichung des anschlagsin die Türken hilf gegen etlichen üwercn mitverwandten und zugehörigen fürgcnomnien wirdct, alles inhaltsvernommen und wellen darnf sollich üwer schryben an gemeine richsstcnde gelangen lassen und die fachen bydenselben dermaßen fördern, das üwcre verwandte und zugehörige wider alt harkommen nit beschwert werdensollen. Das weiten Wir üch zu antwnrt gncdiger mcinung nit verhalten." An die Gesandten und Rathsbotengemeiner Eidgenossenschaft.
Zu v. Der Revers, eine Pcrgamcntnrkunde im alten eidgenössischen Archiv zu Aarau, datirt vomgleichen Tage.
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An der Sense. 1542, 17. April.
Kaiitonsarchiv Arcibnrg: Vadische Abschiede Bd. 14.
Gesandte: (Vermittler). Zürich. Hans Bleuler, des Raths. Lucern. Rudolf Hünenberg, des Raths.Schwyz. Ulrich Gupfcr, des Raths. Basel. Christoph Offenburg, des Raths. (Parteianwälte.) Bern.Johann Jacob von Wattenwyl; Hans Rudolf von Meßbach; Sulpitius Haller, Seckelmeister; Johann Pastor,Venner, alle des Raths. Freiburg. Petermann von Perroman; Lorenz Brandenburger, alt-Schultheiß;(Hans) Lanther; (Hans) Studer.
Die Abgeordneten von Zürich, Lucern, Schwyz und Basel sind auf Anordnung der XIII Orte an derSense zusammengekommen, um in der Angelegenheit derer von Bern und Freiburg betreffend den Grafen unddie Grafschaft zu Greyerz zu verhandeln. Zur Hinlegung des erwähnten Auslandes stellen sie einige gütlicheVerglcichsmittcl, die aber von denen von Bern gänzlich, und von denen von Freiburg zum Theil verworfenwerden, so daß kein gütlicher Vergleich stattfand. Auf dieses bitten die Schiedboten die Parteieis freundlichund ermahnen sie bei den geschwornen Bünden, weder gegen einander noch mit Bezug auf den Grafeil oderdie Grafschaft zu Greyerz etwas Unnachbarliches oder Unfreundliches vorzunehmen, sondern gemäß den