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April 1542.
bitten sie, daß man den auf die Jahrrechnnng zn Lauis gehenden Boten Vollmacht gebe, die Sache zu prüfenund die Thüter zu liberiren. Heimzubringen. «. Herr von Boisrigault schreibt den vier Orten (?), daßdie Hauptlcnte gar schwer zn befriedigen seien, indem sie z. V. so viele Amtleute haben wollen, als ob ihrer10,000 wären; es könne aber jedermann leicht einsehen, daß man für 2500 Mann nicht so viele brauche;die Herren möchten deßhalb die Hanptleute crmahnen, in diesen und andern Dingen gütlich mit sich handelnzn lassen. Heimzubringen und die Antwort nach Lucern zn schicken, das im Namen Aller das gewünschteSchreiben dem Gesandten zustellen soll. z». Da Uri und Zug auf den Antrag in Betreff eines tüchtigenSchulmeisters erklären, damit keine Kosten haben zu wollen, so werden sie von den übrigen Orteil gebeten,sich in dieser Sache nicht zn sondern; man soll sich nochmals ernstlich erkundigen, wo man einen gelehrtenMann bekommen und wo man die Schule aufrichten könnte, um junge gebildete Priester zn erziehen. Antwortauf nächstem Tag. «j. Zu Ende des Tages schreibt Boisrigault, er habe vom König Briefe erhalte», worinderselbe großes Befremden bezeuge, daß für die Ansprccher ein Nechtstag begehrt werde, während die meistenbereits im Recht geweseil seieil; die Eidgenossen mögeil den Ursprung der Ansprachen nur genau untersnchen,so werden sie finden, daß es nicht billig sei, dein König darum eineil NechtStag zu setzen, sondern die Ansprccherauf den Artikel des Friedens verweisen, nach welchem Franzosen, die in der Eidgenossenschaft Ansprachenhaben, dort das Recht brauchen sollen, und im umgekehrten Falle die Eidgenossen in Frankreich. Er habejedoch dem Gesandten aufgetragen, über billige Ansprachen gütlich abzukommen, wie es zum Theil schongeschehen sei. Der Kauflente wegen seien alle Anstalten getroffen, daß ihnen die geleisteten Bürgschafteilzurückgestellt und daß sie überhaupt gemäß dem Frieden gehalten werden. Heimznbringen. ». Da derVortrag des Grafen von „Zorn" (s. Note zn Ii.) andeutet, daß etliche Stände des Reiches in der Eidgenossen-schaft Unterthanen haben, welche auch den gebührenden Theil der Anlage entrichten sollten, so hat man denGesandten das von Köllig Ferdinand eingelangte Schreiben vorgelesen und ihnen bemerklich gemacht, daß einWiderspruch vorliege; darauf geben sie diesen Bericht: Der Bischof von Eonstanz, der Prälat in der Reichenauund Andere haben Unterthailen im Gebiet der Eidgenossen und meinen nun, daß dieselben die bestimmtenSteuern sollten tragen helfen. Heimzubringen. 8. Die Boten wollen gedenkeil, daß Ammann Gartenhauservon Appenzell sie um ein Fenster gebeten hat. t. Die Boteil (von Unterwaldeil?) mögen gedenken, was dieBoten von Schwyz lind Glarus wegen des Fensters nach Wesen mit ihnen geredet habeil.
Ii. Dem Landvogt zu Rheineck und im Nheinthal, Bat Feer, des Raths der Stadt Lucern, werdenfolgende Weisungen gegeben: 1. Thans Herzog und Pole») Meßiner sollen einen Todtschlag gethan haben;nun aber hat es Poley Meßmer ans sein letztes Ende genommen, daß er unschuldig sei, meßhalb das Hoch-gericht über seinen Leib nicht richten wollte, wohl aber sein Gut den Obern der Orte zubekannt hat. Daman nun erfahren hat, wie der Todtschlag geschehen ist, und daß alle einen „guten Trunk" gehabt haben,so wird dem Vogt befohlen, von Pelagy Meßmers sel. Gut, es sei von den 200 Gulden, die seiner Ehefrau sel.gemäß des Spruchs „vervolgen", oder von anderen Gemächten, die er gethan, 50 Gulden zu nehmen unddamit die ihm von Obrigkeitsivegen aufgelaufenen Kosteil zu tilgen. 2. Genannter Poley Meßmer hat inseinem Todbett von seinem Vermögen an Kirchen, Siechenhänser, Priester und Andere so bedeutende Snulinenvermacht, daß diese wirklich zu hoch erscheineil. Der Vogt wird daher beauftragt, jedem der Bedachten anzu-zeigen, daß man glaube, sie sollteil sich mit der Hälfte begnügen. Wollen sie dieses gütlich nicht thnil, sosoll er ihnen beförderliches Recht ergehen lassen. 3. Da Thans Herzog als Todtschläger erkannt, mit ihmaber nichts verthädigt worden ist, so soll der Landvogt ihn, wenn er ihn betreten mag, gefangen setzeil und