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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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April 1542.

72.

Kreyerz (?). 1.742, circa 27. März.

Verhandlung zwischen Freiburg und dem Grafen von Greyerz.

Gesandte: Freiburg. Hans Reif, des Raths.

Wir können nur folgende Missive verzeichnen:

1542, 27. und 28. März. Freiburg au den Grafen zu Grcyerz. Mit Bezugnahme auf Berichte desgenannten Gesandten wird der Graf über die Zurückhaltung seiner für Bern bestimmten Antwort aufgeklärt.

ZI. A. Frciburg: Misswenbuch Nr. IS, e. iso, rsi. (Französisch.)

73.

An der Sense. 1542, 8. April.

Verhandlung zwischen Bern und Frei bürg.

Gesandte: Bern. (Johann Jacob) von Wattenwyl, alt-Schultheiß; (Sulpitius) Haller, Scckclmeister;(Hans) Pastor, Venncr, (ll.) von Graffcnried. Freiburg. Lorenz Brandenburger: Hans Lanther; UlrichNix; Hans Studcr; Heinrich Falkner, Nathschreiber.

Der Abschied muß aus folgenden Acten gebildet werden:

1) Die am 7. April den genannten Gesandten von Bern gegebene Instruction geht dahin: Dieserfreundliche Tag werde besucht in Folge des nachbarliche» Benehmens, welches auf dem letzten Tage zuBaden die Gesandten von Freiburg gegen die von Bern in- und außerhalb des spänigcn Handels beobachtethaben. Nachdem solcher Art freundliche Unterhandlung zugestanden worden sei, sollen die Gesandten hören,was die von Frciburg für gütliche Mittel vorschlagen. Wenn aber gefordert werde, daß dieses zuerst dievon Bern, als Ansprecher, thun solle», so sollen die Gesandten die von den vier Orten vorgeschlagenen Mittel(der vier orten spruch") zur Hand nehmen und darauf dringen, daß der im Burgrccht bezüglich des Grafenund der Grafschaftslcute gemachte Vorbehalt auf die Stadt Bern zur Anwendung komme, ebenso daß diein der Grafschaft Greperz, Welche sich zur evangelischen Wahrheit bekennen wollen, dieses ungehindert thunmögen. Sollte dann der Handel durch Vcrgleichung und Nachlaßung anderer Forderungen derer von Bern,wie in Betreff von Wippingen, des Zolls zu Montcnach u. s. w. beseitigt werden können, so haben dieGesandten Gewalt, auf Hintersichbringen Alles das zu verhandeln, was sie im Vortheilc der Stadt Bernliegend erachten. Ist man so weit gekommen, daß die Vcrgleichsmittel auf Genehmigung der Obern ange-nommen worden, so soll den Voten der vier Orte, die auf Lluasimodo (IL. April) an die Sense bcschiedcnsind, unter Eröffnung dessen, was inzwischen auf gütlichem Wege erfolgt ist, abgeschrieben werden.

St. N. Bern: JnstructionSbuch v, k. S«.

2) Die Gesandten von Freiburg werden dahin instruirt: 1. Bei denen von Bern darauf zu dringen,daß es bei dem Vergleich (wegen Vivis und Greyerz), wie solcher seiner Zeit von den Boten von Freiburgberichtet worden ist, sein Verbleiben habe. 2. Wenn dieses verweigert würde, andere Mittel und Wegeberathen zu helfen, doch daß allweg die Boten von Bern, weil diesmal ihre Herren dieFrüntlichkeit"gegenüber denen von Freiburg begehrt, ihre Vorschläge zuerst eröffnen sollen.

ZI. A. Freiburg: InstruetionSbuch Nr. «, t. )«S.