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März 1542.
des Friedens heraussenden, und allen Airsprechern des Rechten sein. Heimzubringen, was zu thun, weitu derKönig nicht entspricht, «ß. Die Brandbeschädigten von Endingen bitten um Unterstützung; desgleichen Einer beideil kleinen Bädern, der letzten Dienstag vom Brandunglück betroffen worden ist. Antwort auf nächstemTag. i . Gesandte des Grafen von Greyerz bitten, man möchte in seinen Kosten Boten von zwei Ortennach Bern senden, um zu erwirken, daß ihm die Huldigung erlassen würde. Nachdem die Boten von Bernund Freibnrg über diesen Span weitläufig verhört worden sind, hat man beschlossen, es sollen Zürich, Lucern,Schwyz und Basel auf den 10. April ihre Nathsbotschaften an die Sense abordnen, auch Bern und Freiburgund der Graf von Greperz daselbst erscheinen; dann sollen die Boten der vier Orte mit allem möglichenFleiß versuchen, den Span gütlich beizulegen. Wenn aber Bern oder Freiburg nicht zu gütlicher Handlungeinwilligen, so soll der abschlagende Theil es den vier Orten zu wissen thun, damit ihre Boten daheimbleiben; wird dagegen nicht geschrieben, so sind die Voten abzuordnen; inzwischen sollen die Parteien nichtsUnfreundliches anfangen und im Fall eines Abschlages das Recht laut der Blinde brauchen. «. Baptistade Jnsula von Genna legt als Gesandter des römischen Königs seine Instruction vor, die man auf demnächsteil Tage beantworteil soll. t. Es wird ein Tag nach Baden angesetzt auf den Sonntag Quasimodo(15. April). >i. Abgesandte von Altstätten im Nheinthal zeigen an, wie die ganze Gemeinde beschlossen habe,einen Jahrmarkt in die Stadt zu legen, was niemand nachtheilig wäre; sie bitten, ihnen denselben zubewilligen. Heimzubringen, v. Die von Balgach im Nheinthal habeil mit großen Kosten ein neues Rath-und Geselleilhaus erbaut und bitten jetzt um Fenster und Wappen. Antwort ans nächstem Tag. Hv. DerLandvogt zu Nheineck, Beat Fcer von Luccrn, der auf dein letzten Tage verunglimpft worden ist, bringtpersönlich vor, es sei ihm mit jener Anklage Unrecht geschehen und er bitte, ihm die Verläumder zu nennen,er iverde sie dann so ernstlich belangen, daß man sehe, daß er ohne Grund verklagt worden sei. Mit dieserAntwort hat man sich zufrieden gegeben, x. Der Landvogt eröffnet weiter, es liege noch ein ansehnlichesQuantum Wein in Nheineck, den Niemand zu kaufen begehre; er wünsche zu wissen, was er damit anfangensolle. Es wird ihm auf Genehmigung der Obern hin der Saum zu 1 Gulden angeschlagen, ivas er aufnächster Jahrrcchnung verrechnen und bezahlen soll. Heimzubringen. Anwälte der Landschaft Lauisbeschweren sich, am verflossenen Kindlcintag (28. December 1541) sei die ganze Landschaft nach alter, bisherungestörter Hebung versammelt gewesen, um ihre Aemtcr zu besetzen; da habe der Landvogt einen Artikelvom Jahr 1540 (12. April), der als Anhang den im Jahr 1538 aufgerichteten Capitcln beigefügt sei, vor-gehalteil, der substanzlich so lautete: Die Landschaft Lauis dürfe ihre Aemter nur alle zwei Jahre verleihen,und wenn Einer eine Beamtung so lange bekleidet, so habe er zwei Jahre zu warten, bis er das Amt wiederantreten könne, bei 200 Kronen Buße, die sowohl von dem Amtmann als von der Landschaft zu beziehenwären. Die Landschaft habe sich dann vor dem Vogt beklagt, dieser Artikel sei ihr unleidlich, bisher auchnie eröffnet worden; da man nichts davon wisse und man bezweifle, daß er in gehöriger Form aufgesetztsei, so wolle man jetzt bei der alten Nebung bleiben; weil» übrigens die Obrigkeit ihn gemacht habe, so sollteer in den neuen und nicht in den alten Capiteln stehen, da die jünger» immer die älter» entkräften. Deßhalbhoffe die Landschast, bei ihrem alten Herkommen bleiben zu dürfen; sie besetzen nämlich die Näthe oderFürsprecher alle Jahre; es dürfe aber keiner länger als zwei Jahre im Amte sein; die übrigen Aemterwerden auf bestimmte Zeit versteigert, oder nach Gntsinden verliehen, einige denen, die am wenigsten fordern.Wollte man diese Aemter alle zwei Jahre versteigern, so würden sie nicht halb so viel gelten, was derLandschast sehr nachtheilig wäre; in schlimmen Zeiten könne der Seckelmeister bei längerer Amtsdauer gegen