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März 1512.
Weisungen zu geben, wenn die Zoller wehr gefordert hätten als früher, auch die Bürgen ledig zu lassen.Darauf hat man dein Gesandten geschrieben, da die Kausleute dem Zollcr oder Amtmann zu Lyon habenBürgschaft leisten müssen, die aber mit Ostern erlösche, so möge er unverzüglich dafür sorgen, daß die Bürgenentledigt werden, li. Der Ansprecher halb schreibt derselbe Gesandte: zunächst, was jedem (betreffenden) Ortin den Abschied gesetzt ist; sodann im Allgemeinen: Es haben des Königs und der Eidgenossen Zusätzer längerals einen Monat in großen Kosten auf die Ansprecher gewartet und zwar umsonst; dessenungeachtet wollenjetzt Leute, welche schon einmal am Rechten gewesen, nochmals dahin kommen, obschon die Capitel sagen, daßAllem, was durch die vier Nichter und den Obmann gesprochen werde, ohne alles Weigern und Appellirennachgelebt werden solle. Das habe der König bisher erstattet, weßhalb er hoffe, daß die Eidgenossen dasGleiche thun. Heimzubringen. Die Orte, welche die Ansprachen der Ihrigen noch nicht geprüft haben,sollen es inzwischen nachholen und jedermann auf dein nächsten Tag mit Vollmacht erscheinen. Die Votenvon Freiburg zeigen an, daß ein junger Edelmann, des Namens Petermann von „Foußignier" (Faucigny),in einigen Orten Geld ausnehmen wollte auf Güter, welche seinem Vater von Petermann von Faucigny,Schultheiß der Stadt Freiburg, und seinen Leibeserben im Mannsstamm vermacht worden seien mit demBeding, daß die Güter bei Abgang der männlichen Linie auf die Familie des Petermann von Perromanübergehen sollen. Die Boten wünschen daher, daß jeder Bote dies heimbringe, um jedermann zu warnen.I». Ein Herr von Cande (?) schreibt, er besitze einige starke Häuser und Schlösser in Pieinont, an derGrenze zwischen des Kaisers und des Königs von Frankreich Gebiet; da nun die Zeiten bedenklich seien, sobesorge er, daß seiner Frau und den Töchtern beim Ausbruch des Kriegs Schmach und Schaden zugefügtwerden möchte. Darum habe er in der Herrschaft Luggarus bei Brissago eine kleine Insel gekauft, umdarauf einen Palast zu bauen; er bitte angelegentlich, ihm das zu erlauben. Darüber schreibt der dortigeLandvogt, der Kauf jener Insel sei der Landschaft Luggarus nicht angenehm, indem die Leute Schadenbefürchten, wenn der Besitzer dort einen starken Vau ausführen wollte; darum habe der Vogt ohne derObern Wissen und Willen den Kauf nicht bestätigen wollen, während er kein Bedenken trüge, wenn derHerr von Cande seinen Sitz auf dem Lande nähme. Da man nebenbei vernimmt, daß dieser Herr ein garehrlicher Mann sei und seine Vorfahren den Eidgenossen viele Freundschaft und Liebe erwiesen habe», so willman sich auf dem nächsten Tage entschließen, i. Basel begehrt, daß man denen, die unter seinem Zeichenfalsche Münze geschlagen, ernstlich nachforsche, im andern Fall wäre es genöthigt, selber nachzufragen, daihm solche Münze gegen seinen Münzgenossen Nachtheil bringen könnte. Zugleich berichtet der Landvogtzu Lauis, wie er einige Lauiser, die solche Münzen ausgegeben, ins Gefängniß gelegt, aber nicht Gewaltgenug gehabt habe, um sie am Seil und mit der Marter zu verhören, und sie darum gegeil eine Bürgschaftvon je 1000 Kronen wieder entlassen habe; wollte man sich die Kosten nicht reuen lassen, so sei er zu weitererNachfrage bereit. Es wird ihm befohlen, weder Mühe noch Kosten zu sparen, Schuldige peinlich zu fragenund das Ergebniß auf der Jahrrechnung vorzulegen, damit die Voten das Angemessene zu verfügen wissen.Ii.» Auf das Schreiben an den Kammerrichter zu Speyer, in Sachen der Türkensteuer, langt nun von demFiscal die Antwort an, daß er Amts halber mit dein Rechte weiter procedircn müsse. Darauf eröffnen Basel,Schaffhausen und Mülhausen, Ammann Arnberg von Schwyz im Namen des Abtes von Einsiedeln und dieGesandten der Aebte von St. Gallen und Kreuzlingen, vor zwanzig Jahren seien sie in gleicher Weise vondem Kanunerrichter und Fiscal um eine Neichssteuer und um Hülfe gegen die Türken belangt worden;damals haben ihnen die Eidgenossen gerathen, nichts zu geben, sondern zu erwarten, was erfolge, und deßhalb