März 1542.
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Lorenz Brandenburger, alt-Schnltheiß: Ulrich Nix, des Raths. Solothurn. Urs Schlnni. Venner unddes Raths. Schaff Hansen. Hans Waldkirch, Bürgermeister; Ludwig Oechsli, des Raths. Appenzell.Moritz Gartenhäuser, Landammann; Jost Jacob, des Raths. — E. A. A. k. 76 n.
Die Boten von Zürich und Lucern, die ans die Jahrrechnung nach Lauis abgehen werden, sottensammt den Boten der III Orte Uri, Schivpz und Nidwalden Gewalt haben, nach dem Schluß der Rechnungden Span zwischen denen von Bettenz und Lauis mit allen Kundschaften zu verhören und gütlich oder rechtlichzu entscheiden; sie sollen aber bei guter Zeit dem Ammann Gartenhäuser von Appenzell, als dem Obmann,Anzeige machen, damit er sich nach Bellenz verfüge. I». Herr von Andlau, Statthalter von Ensisheim,überbringt eine Missivc des römischen Königs, worin er die Eidgenossen ernstlich ersucht, der ausstehendenErbeinungsgelder wegen noch einige Zeit Geduld zu haben, in Betracht der großen Kosten und Verluste, dieer im Krieg mit den Türken erlitten, und der gegenwärtigen Auslagen für die Rüstungen zur Erhaltungder Christenheit. Heimzubringen. «. Abgeordnete von Bürgermeister und Rath zu Stein bitten um Fensterund Wappen in ihr neuerbautes Rathhaus; Zürich unterstützt das Gesuch, da viel fremdes Volk dahinkomme. Autwort auf nächsten Tag. «t. Herr von BoiSrigault schreibt: 1. Der König habe in Erfahrunggebracht, daß Ammanu von Beroldingen von Uri einen Aufbruch für den Papst betreibe, wider alle Verboteund zum Nachtheil des Königs lind der Eidgenossen; dadurch sei er veranlaßt, für den Marschall, seinenobersten Statthalter im Piemont, eine Garde eidgenössischer Knechte zu errichten; obwohl er mit uns imBündniß stehe, so wolle er dieselben doch öffentlich fordern; der Eile wegen sei er bereits au die sechs nächst-gelegenen Orte gelangt, die ihm theilweise willfahrt haben; im Vertrauen auf die übrigen Orte seien nun1200 Manu bestellt, jedoch der Vereinung unbeschadet; er habe dieses nicht aus Uebermuth gcthan, sondernweil der Papst, der mit den Eidgenossen nicht im Bündniß stehe, aus frevlem Muthwillen unsere Knechtewegführe; er bitte nun, um der Freundschaft willen die zum Papst Gezogenen heimzumahnen und die Uebrigendaheim zu behalten, dagegen ihm, dem König, die genannte Garde zu bewilligen bis zum nächsten Aufbruch,den er wohl in kurzer Zeit gemäß der Vereinung erfordern und annehmen werde; der Gesandte begehreAntwort darüber. Es wird ihm geschrieben, man habe noch keine Vollmacht, werde sich aber auf demnächsten Tage erklären. Indessen hat man mit großem Bedauern vernommen, daß einige Orte bereitsentsprochen, und namentlich Uri und Zug den Ihrigen erlaubt haben, zum Papst oder zum König zu ziehen,wenn sie nur nicht gegen die Vereinung dienen und sich vor Gott und den Herreu zu verantworten wissen.Man findet, dies könnte der Eidgenossenschaft mit der Zeit zum großen Schaden gereichen, wenn Jeder dahinziehen dürfte, wo er Geld bekäme und es ihm gefiele, indem die Obrigkeit ihr Ansehen verlöre, weder Gebotenoch Verbote geachtet würden und aller Ungehorsam aufkäme, was doch die Altvordern nie geduldet hätten.Daher sei es billig, daß kein Ort „für das ander ußschließe", sondern jeder Herr, der Knechte begehre,sich an gemeine Eidgenossen wende, damit sie treulich die Sache beratheu und mit einander handeln, auf daßdie Obrigkeit das Schwert in der Hand behalte und nicht jeder fremde Fürst die Unfern wegführen könne,was in diesen gefährlichen Zeiten bedenklich sei. Daher solle auch der König von Frankreich, wenn erKnechte verlange, dieselben gemäß der Vereinbarung fordern und die Hauptleute aus den Orten und nichtvon den Zugewandten nehmen. Heimzubringen. «. Herr von Boisriganlt sendet eine Instruction ei», worinder König in Betreff der Zollneuerung in Lyon erklärt, sie rühre wahrscheinlich von einem Mißverstand her,indem er nichts Anderes wolle, als daß die eidgenössischen Kaufleute gemäß den Friedenstractaten gehaltenwerden; er habe daher seinen Amtsleuten befohlen, sich genau nach den Zöllen zu erkundigen und die nöthigeu