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März 1542.
70.
Wer». 1542, 17. März.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 280, S. 51.
I. Vor dem Rothe zu Bern erscheinen Gesandte des Grafen von Greyerz und eröffnen nebst demGruße gemeiner Grafschaftsleute, der Graf erscheine wegen der Furcht vor der Pest nicht persönlich; sie seienaber abgefertigt mit einer Instruction, um des Grafen Antwort in Betreff des geforderten Erkennens zubringen und haben diesfalls Folgendes mitzutheilen: 1. Der Graf danke für den ihm gewährten Aufschub.2. Er bitte, ihn gleich wie seine Vorfahren beim Burgrecht bleiben zu lassen. 3. Die vorhandenen Ertänntnisseweisen ans den Herzog (von Savopcn); nun seien die von Bern nicht Nachfolger im Herzogthnm. 4. DerGraf verlange, daß über den Streit betreffend Corsier vier Männer absprechen, ivobei an die Stelle vonL. Ammann ein anderer verordnet werden solle. Sollte dem Grafen nicht entsprochen werden, so fordere er,daß man gemäß dem Bnrgrecht Leute nehme und den Handel in Freundlichkeit beilege, andernfalls müßtensie gemäß dem gleichen Bnrgrecht das Recht anbieten. 5. Betreffend Allbonne, Bourjod und was sein Vatererkannt habe, wolle er auch erkennen. Das Uebrige solle man ruhen lassen bis die von Bern und Frciburgin Betreff der behaupteten Befreiung des seligen Grasen gegenüber der Zurücklassung von Vivis vor denEidgenossen ins Reine gekommen seien. II. Von Seite des Rothes wird den Gesandteil der Länge nacherzählt, was sich in dieser Angelegenheit mit Bezug auf den verstorbenen und den jetzigeil Grafen zugetragenhat, und werden ihnen alle Schriften zur Einsicht anerboten und ihnen sodann angezeigt: 1. Der Graf sollauf Sonntag nach Ostern (16. Mai) nach Bern kommen und gemäß seinem Anerbieten vorerst um Albeuveund worüber kein Streit ist, erkennen. Auf demselben Tag wolle man dann einen freundlichen Vergleichversuchen, doch nicht vermöge des Burgrechts, denn dieses beziehe sich auf das fragliche Geschäft nicht, da indem Bnrgrecht der Herzog vorbehalten worden sei und es sich nnn um Sachen seines Landes handle. Könneman nicht einig werden, so wollen die von Bern ihrem Schreiben und Erbieteil gemäß nichts Feindseligesmit dem Grafen vornehmen, sondern das Recht nach Art und Gewohnheit der Lehenssachen in der Land-schaft Waadt mit ihm brauchen, wobei sie gegen das auf das Burgrecht gestützte Rcchtsbieten protcstiren.
71.
Wltden. 1542, 20 März (Montag nach Lätare zu Mittefasten).
Staatsarchiv Luceru: Ailg. Absch. dl. I, t'.2 -i. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IS, k. 21. Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Absch. 00, D. «SS.LaudeSarchiv Schwyz: Abschiede. LaudeSarchiv rdbwaldcu: Abschiede. StautouSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2. KautonSarchiv Basel:Abschiede ISI2—-ISIS. Siautvusarchiv ?rcib«rg: Badische Abschiede Bd. II. StautvttSarchiv Svlothur» : Abschiede Bd. 21.KautonSarchiv Schaffhausc»: Abschiede. LaudeSarchiv Appenzell: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johannes Haab, des Raths. Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, alt-Schultheiß;Sulpitius Haller, Seckelmeister; Niklaus Zurkinden, Nathsschreiber. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß;Moritz von Mettenwyl, Spitalmeister. Uri. Hans Brügger, alt-Landammann. Schwyz. Joseph Amberg,Landammann. Unterwalden. Heinrich zum Weißenbach, Landammann. Zug. Melchior Heinrich vonAegeri, des Raths. Glarus. Rudolf Maj>, des Raths. Basel. Blasius Schölli, des Raths. Freiburg.