März 1542. 115
des Grafen Frage, wie er den widerwärtigen Handel mit denen von Bern seinen Untcrthanen und Land-lcuten anzeigen solle, soll der Gesandte antworten, der Graf sei hicfür selbst klug genug; da er sich aberRaths erbitte, so glaube man, er sollte ans sich selbst und nicht als ob er von jemand dazu angewiesenworden wäre, seinen Untcrthanen den bisherigen Verlauf der Sache eröffnen und anführen, was die vonFrcibnrg hierin gethan und wie sie denen von Bern Recht geboten haben; bei diesem Rechtsbot gedenke erzu verbleiben und sich desselben zu behclfen und wolle nun erfahren, wessen er sich zu den Untcrthanen zuversehen habe, falls die von Bern oder sonst jemand über dieses Nechtsbot Gewalt brauchen wollte. 3. DeinGrafen ist anzuzeigen, daß die von Freiburg in 12 Tagen eine Anzahl bestellter Harnische erhalten werden,von der man ihm 3—400 nebst einer Anzahl Spieße mittheilen werde; Bescheid wegen der Kosten folgespäter. 4. Die Meinung des Grafen, daß die Seinen von Saanen die von Wallis angehen sollen, eineBotschaft nach Bern zu senden, um dort sich zu verwenden, daß man von der geforderten Huldigung abstehe,finde man für ersprießlich, doch so, daß die von Saanen und die Übrigen ob der Bocken, die Bürger zuBern sind, mit der Botschaft von Wallis dorthin gehen, wobei aber derer von Freiburg in keiner Weisegedacht werden soll. 5. Der Gesandte weiß, wie, nach der Meinung derer von Frcibnrg, der Graf seineFreunde und Gönner um Hülfe angehen sollte. 6. Endlich ist dem Grafen anzuzeigen, daß man, sobald dieVerhandlung mit seinen Unterthancn beendigt sein wird, eine Botschaft zu ihm abordnen werde, um allesNöthige mit ihm zu bereden. (Folgen Bruchstücke eines zerrissenen Blattes.)
K. A. Freiburg: JnstructionSbuch Nr. 4, k. 1S1. (Ohne Datum.)
2) 1542, 11. März. Freiburg an den Grafen zu Grcycrz. Ihr Rathsglied Pctcrmann Schmid habeüber die Antwort, die der Graf denen zu Bern zu crtheilcn beschlossen habe, berichtet. Man finde dieselbeaber nicht angemessen. Es wird dann der Hauptsache nach der Inhalt des Briefes vom 6. März wiederholt.
K. A. Freiburg: Missiucubuch Nr. Ig, k. 1S5. lFranMsch.)
Da die mitgetheilte Instruction ohne Datum ist und die Confcrenz, wenn die ausgezogene Missive sich aus einesolche zweite bezieht, sehr in die Nähe derjenigen fallen würde, welche bald nach dem 24. Februar gehalten wurde, so istdie Zusammengehörigkeit der obigen beiden Acten allerdings nicht über jedem Zweifel erhaben.
69.
Kihkirch. 1542, 13. März (Montag nach Oculi).
Alt-idgeuössischcS Archiv Aar«»: Pcrgamcnturlundc.
Heinrich Fleckenstein, Schultheiß zu Lucern, Jacob a Pro, des Raths zu Uri, Landvogt zu Baden,und Gorgius Furrer, des Raths zu Schwyz, Landvogt in den Freien Aeintern, setzen im Namen der VII OrteJohann Werner von Nischach, des deutschen Ordens Landcommenthur der Bastei Elsaß und Burgund, in dasHaus Hitzkirch und dessen Zubehörden ein, Alles in Gemäßheit des Abschiedes vom l). (6.) Februar 1542,worüber dem Commenthur ein Brief zugestellt worden ist. Anderseits stellt der von Nischach den im benanntenAbschied (Art. I»I») geforderten Revers (in welchem die dort angeführten Bedingungen 2—4 wiederholtwerden) nunmehr vermittelst dieser Urkunde besiegelt aus. Da» Siegel hangt wohl-rh-men.