112
Februar 1542.
Die Instruction für den Gesandten von Bcrn betont insbesondere den Vertrag vom 11. Januar 1537, umzu zeigen, daß die Huldigung nur dein alten Grafen für die Dauer seines Lebens nachgesehen worden sei. Anstattvon einem Aufschub von sieben Wochen redet die benannte Instruction von einem solchen von sieben Monaten.
St. A. Bcrn: JnstructionSbuch v, k. s.
Zu beachten sind hier auch noch folgende Missiven:
1) 1542, 23. Februar. Freiburg an Bern. Aus dem Bericht der in Baden gewesenen Gesandten und demAbschied entnehme man, daß in Betreff der Verhandlung wegen des Grafen zu Grcyerz die Anbringen derer vonBern nicht, wie verlangt worden, mit Bezng auf alle Stücke und Artikel der Länge nach aufgenommen worden,sondern von Einigem gar keine Meldung gethan worden sei. Man bitte daher um Abschriften der eingelegten Stücke,damit man sich gehörig verantworten könne. Würde denen von Bcrn diesfalls ein Tag an der Sense belieben, sogewärtige man sachbezüglichen Bericht. K. A. Fr-wurg: Missivcnbuch Nr. is, e. is>.
2) 1542, 10. März. Bcrn an Freiburg. Das Schreiben vom 23. Februar, mittelst welchem wegen desGrafen von Greyerz eine freundliche Vereinbarung verlangt werde, wie das auch auf dem letzten Tage zu Bade»verabschiedet worden sei, habe man heute wieder vorgenommen. Man finde aber, die von Bern haben diesfallsmit denen von Freibnrg nichts zu verhandeln, wie sie denn auch auf dem letzten Tage sich nur verantwortungs-weise eingelassen haben. Freiburg verlange ferner im bcmeldten Schreiben einige „Stuk", welche die Boten vonBern zu Baden eingelegt hätten, oder Abschriften derselben. Man glaube, die Substanz des Vortrages der Ge-sandten von Bern sei in dem Abschied enthalten und man habe denselben nicht zu erläutern; dcßhalb sei man nichtim Falle, dem gestellten Begehren zu entsprechen. <Weitere Mittheilungen ohne Bezug auf vorwürfige Angelegenheit.)
K. A. Freiburg: Berncr Missiven.
Zu IN. Die Antwort von St. Gallen füllt 17 Folioseiten. Sie kehrt im Abschied voin 20. März lkr alsVertheidigung der St. Gallcr sowohl mit Bezug auf den Gedankengang als auch bezüglich der Ausdruckswcisewieder und kann daher hier übergangen werden. Sie findet sich beincbens im K. A. Basel: Abschiede 1542 und 43und im K. A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. 14, nach dem Abschied vom 15. Mai 1542, und im StadtarchivSt. Gallen, Trnke XXVI, 37 5, als Instruction für die dortigen Gesandten, die laut Rathsbuch vom 1. Februarsind: Joachim von Watt, alt-Burgermeister, Hans Niner, Untcrburgermcister und Ambrosius Eigen.
Zu v. 1542, 24. Februar (Donnerstag nach Esto mihi). Notwcil an Schaffhausen. Gesuch, daß Schaff-hausen seine Gesandten beauftrage, auch für Notweil die Pension zu beziehen. n. A. Schasshausc»: sorrespondenzen.
K4.
Areiburg. 1542, 20. Februar.
KaiitonSarchiv Freiburg: RalhSbuch Nr. KS.
Verhandlungen zwischen Freiburg und Wallis.
I. Vor dem Rath zu Freiburg eröffnet der Gesandte des Herrn und des Landes Wallis, alt-Lands-hauptmann (Peter) Owlig: 1. Es sei ihnen der Preis des Salzes, welches sie aus Frankreich beziehen,erhöht worden und weitere Steigerung desselben stehe noch in Aussicht. Da dieses wesentlich auch die vonBern und Freiburg berühre, so bitten die von Wallis, daß man diesfalls ein Einsehen thun möchte. 2. JohannGrant, Official in Sitten, habe ein Benesicium in der Herrschaft Echallens, das er bis auf den gegenwärtigenAmtmann ruhig besessen habe, wogegen aber ihm jetzt Eintrag geschehe. Er bitte, ihn der Art zu bedenken,daß er benanntes Benesicium wie früher benützen könne. II. Der Rath beschließt, man wolle die Sache zuTagen, die sonst berufen werden, anziehen. Was den Official betreffe, werde es an denen von Freiburguicht fehlen, ihm das Seinige verabfolgen zu lassen.