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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
111
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Februar 1542.

III

frieden beobachten wie die Unterthanen daselbst. 3. Es sollen dieselben mit den Landsässen und Unterthanenfriedlich leben, Recht geben und Recht nehmen vor den Obern der VII Orte, wie andere Landsässen und wiedas seit jeher geübt worden ist, auch wider benannte Obrigkeiten, als Schutz- und Schirmherren, nichtspracticiren oder vornehmen. 4. Wiirde ein Commenthur oder jemand von den Amtsleuten diesem entgegenhandeln und der Landcommenthur dessen berichtet werden, so soll er den Betreffenden durch eine tauglichePerson ersetzen. Hiefür soll ein Revers gegeben und derselbe im Schloß zu Baden aufbewahrt werden. Ilmdas Haus zu Hitzkirch an den Landcommenthur oder wen er im Namen des Ordens dazu bestimmt, zu über-geben, werden ernannt: Heinrich Fleckenstein, Schultheiß der Stadt Luccrn, Jacob a Pro, des Raths zuUri, Landvogt zu Baden, und Gregor Furrer („Gorgius Feurer"), des Raths zu Schwyz, Landvogt in dengemeinen Freien Aemtern im Aargau. Die Unterthanen sollen dem Landcommenthur oder deu nach Hitzkirchgesetzten Amtleuten die Zinsen, Zehnten, Renten und Gülten und andere Pflichten entrichten, wie sie solchevon Alters her dem Commenthur von Hitzkirch schuldig waren. Endlich haben die drei für die Uebergabedes Hauses Abgeordneten Vollmacht, in Betreff der Verabfindung des Johann Zehnder nach ihrem bestenErmessen zu handeln. Dieser Beschluß wird unter dem Siegel des genannten Landvogts von Baden alsbesondere Urkunde verbrieft.

St. A. Lmern: Ungebundene Abschiede! Copie der im Königl. Staatsarchiv Stuttgart liegenden, init dem Siegel versehenen und vom0. Februar datirten Pcrgamentnrkunde. — Auch L. A. Schwpj. — L. A. Nidwaiden, Trukc U, Nr. lg a. — K. A. Zug: Abschiede Bd. L.

«v. Die Gesandten der VIII Orte beauftragen ihren Landvogt zu Baden, Jacob a Pro, er solle denBischof von Constanz und andere Lehenherreil, welche Pfarreien oder Pfründen in der Grafschaft Baden zuverleiheil haben, angehen, daß sie die betreffenden Priester bezüglich ihres Gutes lim eine ziemliche „Vererungfryen". Wenn einige das nicht thun, so soll der Landvogt im Namen der VIII Orte die betreffenden Pfarr-herren und Priester ledigen und freieil und den Lehenherren eine ziemliche Verehrung schöpfen, damit die Priesternicht Ursache haben, ab der Pfründe zu ziehen und die Unterthanen in Versehung mit den heiligeil Sacra-wenten und andern „gotsgehörigen" Dingen nicht vernachlaßigt werdeil.

Stadtarchiv Baden: Urbar der Grasschast Baden, Abgedruckt in der Aargovia lSSZ-SS, S. 2Sl, Art. llis.

Im Zürcher Abschied fehlt o; im Berner o, 8, X, Zf; im Vasler und Schaffhauser v, k, i, <», 8und alles klebrige-, im Freiburger auffallender Weise K (besondere Fertigung, wörtliche Copie des Vortrages derBerner?), ferner <>, s, w—^; im Solothurncr <>, w— ^aus dem Schwyzer.

Zu e. Im Freiburgcr Abschied heißt die verhörte Frau: Anna Kolerin.

Zu I». Bei dem Luceruer Abschied liegt eine Copie des an die Kammerrichter und Beisitzer zu Speyergerichteten Schreibens, d. d. 12. Februar. Dasselbe führt den Inhalt der Mandate und die Motive des Ab-schiedtextes etwas breiter aus.

Zu Ic. Im Berner Abschied wird die Antwort von Freiburg und der V Orte ausgeführt und dahinangegeben: Die Gesandten von Freiburg eröffnen, die ihren Herren von denen von Bern zugekommene Missivebesage, daß letztere auf diesen Tag vor den Eidgenossen ihre Anliegen eröffnen werden: in Folge dessen seiensie nun beauftragt, das Anbringen derer von Bern in den Abschied zu nehmen: ihre Herren werden aufdem nächsten Tag darüber gebührende Antwort geben. Auch die Boten der V Orte haben keinen Auftrag,anzuzeigen, was die von Freiburg ans dem Tage zu Lucern vorgebracht haben, doch hätten sie niemand („nien-dert") verunglimpft „das es by dem wol zuverstnn sye, das sy demnach vor unfern Eidgnossen von Bernerschincn und recht boten haben". Der dann folgende weitere Vortrag der Berner ist in dem Berner Ab-schied nicht ausgeführt, sondern nur bemerkt, die Boten werden ihn zu berichten wissen.