Februar 1542.
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wird den Boten von Appenzell angezeigt, mit der Bemerkung, daß die von St. Gallen seit dreihundert Jahrenalles unter ihrem Zeichen ausgeführt haben, was die Appenzeller und die ganze Nachbarschaft wohl genossen,und dem Ersuchen, sie nicht weiter zn drängen. Weil aber Appenzell ohne Recht nicht nachgeben will, unddie Parteien weder Bünde noch Verträge haben, wie sie mit einander rechten sollen, deßhalb Recht von denXII Orten zu nehmen begehren und einen Spruch auf dem nächsten Tag verlangen, so werden sie nochmalsgebeten, sich durch ihre Nathsboten zu verständigen. Heimzubringen, damit jeder Bote auf dem nächsten TagVollmacht habe, über den Handel rechtlich abzusprechen. Unterdessen sollen die Parteien einander nichts abschlagen,i». Für obige unerledigte Geschäfte wird ein Tag nach Baden festgesetzt auf Sonntag zu Mitte Fasten (19. März).«. Es geht der Bericht ein, daß zwischen Bartholomä Stampa und Mithaften aus dem Vergell und denIII Blinden eine große Zwietracht entstanden und deßwegeu von Letztern auf die Pfaffenfastnacht (19. Februar)ein Bundestag nach Chur angesetzt sei. Um größere Unruhe zu verhüten, hat man Schwyz und Glarus beauf-tragt, ihre Nathsboten auf diesen Bundestag abzuordnen und iin Namen der Eidgenossen den Streit vertragenzu helfen, z». 1. Auf Ansuchen Basels wird an den Marguis von Guasta zu Mailand der zu Pavia verarre-stirten Kaufmannsgüter wegen geschrieben, er möge die Arreste auflösen und künftig die Waaren frei und ohneBeschwerde fahren lasten wie von Alter her, damit die Kaufleute nicht genöthigt werden, andere Straßen zusuchen. 2. Den Vögten wird befohlen, auf Falschmünzer Acht zu geben, sie auf Betreten zu strafen und zu erfahren,wer in verdächtiger Weise solches Geld ausgebe, wo es geschlagen werde, und auf den nächsten Tag Bericht zuerstatten. «K. Der Span zwischen Schultheiß Fleckeustein von Lucern und Hieronymus Moresiu von Lauis wirdauf den folgenden Tag verschoben. i. Der Weihbischof von Constanz schreibt in Betreff des Streites zwischender Domstift daselbst und dem Abt von Einsiedeln, das Capitel sei „der sterbenden Läufen" halb gegenwärtigweit umher zerstreut, werde aber hoffentlich bald wieder zusammenkommeil, und bittet daher um einen Auf-schub bis zum nächsten Tag. Der Kanzler in der Reichenau fügt die Bitte bei, ihn unterdessen gütlich ver-mitteln zu lasten. Dagegen fordert Ammanu Amberg von Schwyz die Erlaubniß, die Güter und Einkünfte derStift auf eidgenössischem Gebiete in Beschlag zu nehmen, um für die entstandenen oder noch erlaufendenKosten gedeckt zu sein, wenn dieselbe von ihrem Anspruch nicht abstehen wollte. Es wird ein Aufschub bisZUM folgenden Tage bewilligt, mit dein Beding, daß die Stift gegen den Abt nicht weiter procedire. «. DerBote von Solothurn eröffnet abermals, daß es das Geleit zu Vilmergcn ohne Rechtsspruch nicht aufgebenwerde. Die andern (VII?) Orte äußern darüber großes Bedauern, daß es um eine so geringfügige Sachebeständig das Recht vorschlage, und beharren bei ihrer Meinung, daß der von Falkenstein ihm etwas zu kaufengegeben, was er nicht besessen habe; wenn es nun keine andern Titel besitze als den Kaufbrief, so werdendie Obrigkeiten ohne Recht nicht nachgeben; daher solle Solothurn auf dem nächsten Tage seine Beweisevorlegen, um das Recht zu ersparen, t. An die von Constanz wird geschrieben, sie solleil auf dem uächstenTag mit allen Gewahrsamen erscheinen, um über die Verhaftung der zwei Thurgauer und den Streit mitdem Abt von Kreuzlingen Auskunft zu geben, i». Auf dein Tage zu Nappersivyl wurde augezogen, wieder Bischof von Constanz seine Vögte bei der Anstellung verpflichte, seine Streitigkeiten mit ihnen oder ihrenErben nur vor seine Räthe zu bringen. Dies hat man wieder in den Abschied genommen, weil die Boten darübernicht gleich instruirt sind. v. Zu Ende des Tages hat mau dem Herrn von Boisrigault schreibeil lassen undverordnet, daß jedes Ort auf den 12. März seinen Boten zu Freiburg habe, um init einander die PensionenZU holen. HV. Der Landvogt zu Baden zieht an, daß zu Weiningen der Friede schlecht gehalten werde,mdem Viele nicht einmal misten, was der Friede sei, und räth daher, den Frieden öffentlich zu verkünden,