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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1542.

Lehens wegen verlaufen sei, wie der alte Graf es vor dem von den Herzogen von Savoyen und den Freiherrenin der Waadt empfangen habe, und wie die Huldigung ihm mit dein ausdrücklichen Vorbehalt aller Rechtean der Grasschaft erlassen worden sei. Als der Graf mit Tod abgegangen, sei der junge nach Bern gekommenund habe sich gar nicht geweigert, des Vaters schriftlichen Zusagen statt zu thun, aber die Huldigung wegeneiner Reise nach Flandern, die ihm von Bern sei bewilligt worden, aufgeschoben. Nach seiner Rückkehr habeman ihm in gutem Vertrauen die Schriften seines Vaters und die Erkanntnißbücher vorgelegt, ihm siebenWochen Frist gegönnt und seinen Versprechungen Glanben geschenkt; er entschuldige sich nun, daß Freiburgihn hindere, seiner Pflicht Geniige zu leisten; Freibnrg lasse sich also ans Dinge ein, die es nichts angehen;denn es sei weder Vogt noch Oberherr des Grafen, und Bern wolle keine Gewaltthätigkeit brauchen, sondernallein das Recht üben nach den Vorschriften des Lehenrechts in der Waadt; es begehre nun, daß man es beidiesem Recht beschirme, denn es gezieme sich nicht, daß ein Dritter durch unförmliches Nechtbicten das Rechtversperre, da doch Freiburg selbst den Grafen wegen Corbieres nach Nomont citirt, das Passement gegenihn erlangt und das gleiche Recht geltend gemacht habe, das es jetzt Bern vorenthalte. Die Boten vonFreiburg nehmen diesen Anzug in den Abschied. Es werden beide Parteien gebeten, sich gütlich zu vertragen,wie es Mitbürgern und Brüdern anstehe; wenn sie aber nicht eins werden könnten, so sollen sie ruhig dennächsten Tag erwarten, wo dann jeder Bote Vollmachten fiir diesen Handel haben soll. I. Der französischeGesandte, Herr von Boisrigault, meldet schriftlich: 1. In Betreff der Zölle zu Lyon sei er überzeugt, daßder König nichts Anderes begehre, als daß die Kaufleute dein Friedensvertrag gemäß gehalten werden; erhabe demselben nochmals geschrieben und erwarte dessen Antwort stündlich. 2. Der Pensionen halb habe ihmder Tresorier geschrieben, er könne aus verschiedenen Ursachen das Geld jetzt nicht herausfertigcn; sobald eraber nach Lyon komme, werde er es wissen lassen. 3. In der Grafschaft Burgund sei ein ungeschickterHandel vorgefallen, indem einige Edelleute und Andere aus der Grafschaft in das Schloß Tranes (?) gedrun-gen, die darin gefundenen Personen gefangen und aufgehängt haben; deßhalb sei der Herr von Tranes auch„ins Land" gezogen, um sich zu rächen; das Alles sei aber ohne Wissen des Königs geschehen. 4. EinigeFlüchtlinge von Florenz haben mit großer Geschicklichkeit die Seestadt Maran (Marano?), siebzig Meilen vonVenedig, die vorher dem römischen König angehört hatte, erobert und sie dem König von Frankreich alsGeschenk angeboten, der es aber ausgeschlagen habe. 5. Er habe Nachrichten aus Italien, wie der Kaiser dieReichsstadt Siena dem Papst übergeben, wozu aber die Bürger nicht eingewilligt haben; darum sei nun einepäpstliche Botschaft, nämlich der Bischof von Fossenbrunneu (Fossombrone), unterwegs, um Kriegskuechtezu fordern unter dem Schein, als gelte es gegen die Türken; die Eidgenossen sollen sich aber dadurch nichtverführen lassen und sich „daraus schütten". — Es wird dem Gesandten geantwortet, er solle sich ernstlichdafür verwenden, daß der neue Zoll aufgehoben und die Pensionen unverzüglich ausbezahlt werden, und dieTresoriers das Geld im Wechsel nicht hin- und herschleppen, um ihren Vortheil daraus zu ziehen. »»»DieNathsboten von Appenzell bitten abermals auf's dringendste, ihnen behülflich zu sein, daß die bei ihrer Schauals gut erfundenen und mit dem Landeszeicheu versehenen Leinwandtücher von den St. Galler Kaufleutengekauft werden dürfen. Darüber werden die Gesandten von St. Galleu verhört, deren Antwort jedem Botenschriftlich behändigt ist. Demnach hat man sie ernstlich ersucht, ihren Bürgern den freiwilligen Ankauf vonAppenzeller Tüchern zu gestatten, da die Zeichen so ungleich seien (A. und G.), daß man sie überall wohlunterscheiden könne und ihrem „alten loblichen glauben" daraus kein Nachtheil erwachse; sie wollen jedochnichts davon wissen und bitten, sie als freie Obrigkeit bei ihrer Verfügung bleiben zu lassen. Diese Antwort