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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1542.

»». Auf dem Tag zu Bremgarten mar angezogen worden, wie die Voten auf der letzten Jahrrechnung zuLuggarus bei der Versteigerung des Zolls dem Zoller eine Summe nachgelassen haben. Es wird nun von Neuemerkennt, daß es bei den vorigen Abschieden verbleiben solle, daß nämlich die Boten keine Vollmacht zu einemNachlasse haben. I». Einige hegauische Edelleute und Rudolf von Landenberg tragen vor, sie seien vonGrafen, Herren, dem Adel und der Verwandtschaft der Landenberger abgeordnet, um für Rudolf und Her-mann von Landenberg und ihre Erben die Rückerstattung der Häuser Breitenlandenberg und Liebenberg zuverlangen, die auf Anrufen von Ulrich und Wolf von Landenberg unbillig verarrestirt worden seien, da diebeiden sich ihres Bruders Christoph nichts angenommen haben; sie stellen nun die dringende Bitte, um derRuhe und Einigkeit willen die genannten Schlösser ohne Entgelt und längere Hinderung den Beiden zuHänden zu stellen und Ulrich und Wolf von Landenberg, wenn sie an diese Häuser eine Ansprache zu habenglauben, an's Recht zu weisen. Zürich bemerkt, es lasse geschehen, was man den Brüdern Rudolf undHermann Gutes erweisen wolle; weil aber der Haft auf Anrufen Ulrichs und Wolfs verfügt worden, unddie Schlösser in seinem Gebiete liegen, so glaube es allein befugt zu sein, ihn wieder zu lösen. Darauf wirdden Bittstellern geantwortet, der Arrest sei ans Begehren Ulrichs und Wolfs von Landenberg gelegt, daherkönne man ohne ihr Vorwissen nichts thun, wolle ihnen aber das angebrachte Gesuch mittheilen und aufdem nächsten Tag Antwort geben, v. Der Gesandte von Uri eröffnet in Betreff des Spans zwischen einigenGemeinden der Herrschaft Lauis und denen von Bellenz, da die Sache sich bis zur Jahrrechnung verziehe,und noch einige alte Leute seien, welche darüber einigen Aufschluß geben könnten, die aber, weil jetzt tödtlicheKrankheiten herrschen, vor dem angesetzten Tage wegsterben könnten, so wünsche Uri, um niemand im Rechtzu verkürzen, daß man von diesen Leuten schriftliche Kundschaft aufnehme. Heimzubringen, ob man durchdie Vögte zu Lauis und Mendris und den Schreiber im Mainthal im Namen der XII Orte, und die Ver-ordneten der III Orte solche Kundschaften aufnehmen wolle. Sind die neun (andern) Orte damit einver-standen, so sollen sie es nach Zürich melden, damit die Vögte und Andere benachrichtigt werden. iR. DemHerrn von Boisrigault hat man geschrieben, weil so viele Ansprecher seien, die noch ausstehende Sölde fürdie Knechte zu fordern haben — nämlich Hans Reif seligen Erben von Freiburg, Bartholomä Stölli undseine Mithaften von Solothurn, Hans von Meßbachs seligen Erben von Bern, Hauptmann Degens seligenErben zu Schwyz, Hauptmann Jacob Meyer und Hauptmann Wepfer von Schaffhausen, Hauptmann Muschgseligen Erben von Appenzell, so möge er bei dem König auswirken, daß derselbe beförderlich seine Nichterund Zusätzer heraussende, um Recht zu sprechen, damit man endlich des Nachlaufens und der Kosten loswerde, und ans nächstem Tag bestimmte Antwort geben. Heimzubringen, was man weiter thun wolle, wennder König nicht entsprechen würde, v» Abgeordnete von Weinfelden eröffnen, der Landvogt habe die Ge-meinde bei dem Eide aufgefordert, sich zu versammeln und den oder diejenigen zu nennen, welche die Bilderin der Kirche zerschlagen oder zerkratzt haben; die Sache sei ihnen in Treuen leid; aber sie kennen die Thäternicht, wenn es nicht die Frau Anna Keller sei, die von dein Landvogt verhaftet morden und auf der Foltergestanden habe, daß sie allein es gethan, ohne daß jemand darum gewußt; sie bitten daher dringend, dieGemeinde für entschuldigt zu halten. Hierauf legt der Landvogt das von der Anna Keller unterschriebeneVerhör vor, wonach sie den Frevel ganz allein und ohne Mitwisser verübt haben will; dabei berichtet erferner, wie der Prädicant über die Bilder geredet und mit der „Obrigkeit" habe disputiren wollen; darumhabe er denselben verhastet und nach Frauenfeld gebracht. Es wird nun den Gesandten von Weinfeldengeantwortet, sie sollen der Sache noch ernstlicher nachfragen und auf dem nächsten Tag die Schuldigen anzeigen,